Lupo
Ritter Kadosch
- 3. Oktober 2009
- 6.320
AW: Die Macht der Pharmazeutischen Industrie
Danke, aber das mach ich auch ohne Deine Erlaubnis.
Die Fakten werden aber kaum von meinem Denken beeinflusst:
Offizialdelikte
Im Gegensatz dazu:
http://www.rechtslexikon-online.de/Antragsdelikte.html
Im Klartext also - ein Schaden von 5,5 Mio ist wohl kaum eine Bagatelle. Die Staatsanwaltschaft muss sich in einem derartigen Fall einschalten, selbst, wenn die Pharmaindustrie das gar nicht gewollt hätte.
Denk was du willst.
Danke, aber das mach ich auch ohne Deine Erlaubnis.
Die Fakten werden aber kaum von meinem Denken beeinflusst:
OffizialdelikteStraftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden.
Die überwiegende Mehrheit aller Straftaten sind Offizialdelikte.
Dies liegt daran, dass grundsätzlich allein dem Staat das Recht auf Strafe zusteht.
Wenn der Staat für sich allein das Recht auf Strafe beansprucht und Selbstjustiz verbietet, muss er dem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von Unrecht nachkommen.
Sobald die Staatsanwaltschaft (oder ihre Hilfsbeamte) Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangen, müssen sie ermitteln.
Unter Offizialdelikte fallen alle Verbrechen und die meisten Vergehen.
Gegenstück sind die Antragsdelikte.
Offizialdelikte
Im Gegensatz dazu:
[h=3]Antragsdelikte[/h]Straftaten, die nur auf Strafantrag eines Verletzten oder eines sonstigen Antragsberechtigten verfolgt werden.
Grundsätzlich werden Straftaten wegen des staatlichen Strafmonopols ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikte).
Deshalb stellen Antragsdelikte die Ausnahme dar und entstammen meist im Bagatellbereich
http://www.rechtslexikon-online.de/Antragsdelikte.html
Im Klartext also - ein Schaden von 5,5 Mio ist wohl kaum eine Bagatelle. Die Staatsanwaltschaft muss sich in einem derartigen Fall einschalten, selbst, wenn die Pharmaindustrie das gar nicht gewollt hätte.