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Die Todesstrafe

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
@ DrJones:

Für so eine "Gefangenen-Insel" haben wir leider viel zu viele Verbrecher. Ausserdem müssen die ja auch irgendwie erreichbar sein - sei es, weil sie auch Kinder und Familie haben, sei es, weil sie irgendwann wieder integriert werden müssen.

Ich verstehe das Gefühl, dass diese Leute "ganz weit weg" gehören - die Realität macht das aber unmöglich.

@ Marc:

In Deutschland ist lebenslänglich immer gleichbedeutend mit 15 Jahren. Bei guter Führung Entlassung nach Absitzen von zwei Drittel der Strafe. :wink: Aber nicht jeder Tötungsdelikt wird wie Mord bestraft.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
@Aphorismus:
Ich hab dich schon verstanden, doch war ich Gedanklich auf dem Punkt "nach der Tat", dessen Verbrechen gesühnt wird. Sicher kann man es auch eine Todesstrafe nennen, wird ein Soldat in Notwehr getötet. Nur geht für mich von einem nicht gefassten Mörder ebenso eine Bedrohung aus. Live in Notwehr durch das Opfer erschießen geht nicht. Die Waffengesetze unseres Landes zwingen bereits zur Erfüllung von Pflichten, wenn du nur ein Klappmesser bei dir trägst. Sicher kann ich dazu präventiv die Gesetzgebung lockern, womit nach entsprechenden Erfahrungen anderer Länder die Kriminalität zurück geht. Australien ist da so ein Beispiel. Da wurden bestimmte Waffengattungen verboten und um Abgabe der Waffen gebeten. Die Kriminalität stieg damit an, weil die ehrlichen Bürger nun im Nachteil waren.
Andersherum soll ja deiner Ansicht nach kein Richter über Tod oder Leben entscheiden, womit sich auch hier die Geister scheiden. Wenn unsere Gesetzgebung sogar jene bestraft, die sich ausschließlich zu Verteidigen versuchten obwohl sie dabei sogar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachteten, dann MUSS ich ja wohl verlangen dürfen, dass der Täter von Seiten dieser Regierung bestraft wird.
Verstehe mich, ich darf mich in diesem *******land nicht angemessen verteidigen. Ich darf mich ja nicht mal in meiner eigenen Wohnung angemessen bewaffnen. *******land verbietet mir das.
Also wenn wir von einer Genugtuung reden, dann beinhaltet das in erster Linie die Bestrafung des Täters als solches. Das bedeutet nicht automatisch eine Todesstrafe, eine Lebenslange Haft kann ebenso wirkungsvoll sein und erfüllt unter Umständen genauso den Zweck.
Aber wenn ein Opfer befürchten muss, dass ein Täter nach guter Führung frühzeitig entlassen wird, hat damit das Opfer unter Umständen erhebliche Ängste. Der Täter könnte auf die Idee kommen, sein Opfer aufzusuchen - und sei es nur, um Angst zu verbreiten.
Würden wir diese Genugtuung, diesen Ruf nach Bestrafung nicht äußern, gäbe es gar keine Legislative. Dann ist es eben so wie es ist.
Und daher zunächst meine Frage, ob es denn Taten gibt, die eine Todesstrafe verdienen könnten. Finden wir heraus, dass es so eine Straftat nicht gibt, wäre das Thema Todesstrafe vom Tisch.
Ich hoffe, dass ich meinen Gedankengang nun besser erklärt habe.
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
Aphorismus schrieb:
@ Marc:

In Deutschland ist lebenslänglich immer gleichbedeutend mit 15 Jahren. Bei guter Führung Entlassung nach Absitzen von zwei Drittel der Strafe. :wink: Aber nicht jeder Tötungsdelikt wird wie Mord bestraft.
Und?
Habe ich etwas gegenteiliges behauptet?
 

DrJones

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
21. Mai 2002
1.006
@ Marc
Passt schon, beim 2. durchlesen find ichs auch unlogisch. :)
Es ist schwer für die Todesstrafe zu argumentieren
ohne mit Emotionen zu argumentieren.

Allgemein hab ich aber den Eindruck das mit den Tätern,
über die wir hier reden, zu sanft umgesprungen wird.
Aber Todesstrafe und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung
sind ja 2 verschiedene Dinge.
Wenn man also überführte Mörder und Triebtäter wirklich hart
(Auch ohne Todesstrafe) bestrafen würde, wäre denke ich schon
viel geholfen. Aber wenn , wie Aphorismus schon erwähnte, verurteilte
Mörder bei guter Führung nach 10 Jahren rauskommen hat das mir
Gerechtigkeit nichts zu tun. Das ist einfach nicht gerecht.
Stell dir doch mal vor wie Angehörige und Opfer sich fühlen müssen
wenn ihr Peiniger nach einigen Jahren wieder auf freiem Fuß ist.
Das Opfer (sofern es noch lebt) oder auch Angehörige genießen
höchsten Schutz. Der Staat trägt für eine angemessene
Wiedergutmachung die Verantwortung. Psychologische Betreuung,
Geld, und eine harte Strafe für den Täter, die dem Opfer Genugtuung
verschafft und ihm auf diese Weise einen Wiedereinstieg in die Gesellschaft ermöglichen.
Das Opfer soll auch nach der Tat ohne Angst durch dunkle Straßen,
Parks und auch sonst überall hingehen können und zu anderen
Menschen ein normales Verhältnis aufbauen können ohne
von den Erinnerungen geplagt zu werden.
Das ist zwar nicht zu 100% möglich, aber wenn Täter zu lasch
bestraft werden, dann frage ich mich auf welche Seite sich der Staat
eigentlich stellt?
Auf die Seite des Opfers oder des Täters? Und letzteres ist
noch schlimmer wie wenn sich Vater Staat auf das Niveau des Täters
begibt und in hinrichtet!
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
"Gute Führung", naja, so einfach ist es nun auch wieder nicht. Zunächst mal muss nach 15 Jahren ein Strafvollzugsgericht entscheiden, und zwar wird dann je nachdem wie schwer die Schuld vorher vom Strafgericht ermittelt wurde und wie die Persönlichkeitsentwicklung des Täters im Knast war, verbindlich der Zeitpunkt festgelegt, bei dem die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Minimum sind also 15 Jahre, nicht 10.
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
was halten die user denn eigentlich von dem sog. "finalen rettungsschuss"? auch im grunde sowas wie todesstrafe, nur entscheidet hier kein richter oder geschworene nach langliebigen verhandlungen ueber das leben des taeters, sondern gleich vor ort im zeitpunkt des geschehens kann/darf/muss sich der weisungsberechtigte und unter umstaenden der schuetze sich entscheiden.

man kann hier nicht wirklich von gerechtigkeit reden, es ist eher eine sache des schnellen handels um leben und tod. ist es euer meinung nach vertretbar mit dem GG?
 

DrJones

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
21. Mai 2002
1.006
Also dieses Konzept versteh ich nicht so ganz?
Wie soll das denn gehen? Direkt vor Ort, während des Geschehens/der Tat?
Sollen überall bewaffnete Leute rumlaufen? Oder soll man
alle Bürger bewaffnen? Also das versteh ich noch nicht so ganz.

Oder soll das wie in London laufen wo dieser arme Typ in
den Kopf geschossen wurde, wegen Terrorpanik?
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
JimmyBond schrieb:
was halten die user denn eigentlich von dem sog. "finalen rettungsschuss"? auch im grunde sowas wie todesstrafe
Na ja, eigendlich geht es dabei ja nicht darum jemanden zu töten weil man ihm bestrafen will sondern darum ihn zu töten um jemanden zu retten.
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
Marc schrieb:
JimmyBond schrieb:
was halten die user denn eigentlich von dem sog. "finalen rettungsschuss"? auch im grunde sowas wie todesstrafe
Na ja, eigendlich geht es dabei ja nicht darum jemanden zu töten weil man ihm bestrafen will sondern darum ihn zu töten um jemanden zu retten.

wenn man einen menschen zu tode bestraft, dann gewaehrleistet man dadurch dem opfer den schutz vor dem taeter. somit rettet man dem opfer und anderen menschen auch das leben. wenn der taeter zu tode bestraft wird, besteht automatisch keine gefahr mehr, dass er jemals raus kommt, sei weil der staat es so entschieden hat oder weil er ausgebrochen ist.
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
JimmyBond schrieb:
Marc schrieb:
JimmyBond schrieb:
was halten die user denn eigentlich von dem sog. "finalen rettungsschuss"? auch im grunde sowas wie todesstrafe
Na ja, eigendlich geht es dabei ja nicht darum jemanden zu töten weil man ihm bestrafen will sondern darum ihn zu töten um jemanden zu retten.

wenn man einen menschen zu tode bestraft, dann gewaehrleistet man dadurch dem opfer den schutz vor dem taeter. somit rettet man dem opfer und anderen menschen auch das leben. wenn der taeter zu tode bestraft wird, besteht automatisch keine gefahr mehr, dass er jemals raus kommt, sei weil der staat es so entschieden hat oder weil er ausgebrochen ist.

Bei dem finalen Rettungschuss geht es darum den Tod eines Menschens direkt zu verhindern wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.
Es ist eine Zwangslage in der man reagieren muss.

Die Todesstrafe ist jedoch nicht zwingend erforderlich um das Leben von anderen Menschen zu retten.
 

Giacomo_S

Prinz der Gnade
13. August 2003
4.327
JimmyBond schrieb:
wenn man einen menschen zu tode bestraft, dann gewaehrleistet man dadurch dem opfer den schutz vor dem taeter. somit rettet man dem opfer und anderen menschen auch das leben. wenn der taeter zu tode bestraft wird, besteht automatisch keine gefahr mehr, dass er jemals raus kommt, sei weil der staat es so entschieden hat oder weil er ausgebrochen ist.

Trifft das auf einen Justizirrtum auch zu ?
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
@JimmyBond:
Wikipedia schrieb:
Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Dazu fällt mir immer das hier ein.

Tja, wäre Rösner mit Komplizen erschossen worden, würden heute mindestens die beiden Mädels am Leben sein. Allein die Bilder des jungen Mannes (dem einer der beiden GRUNDLOS in den Kopf schoss), waren nach seinem Abtransport im Leichensack für mich Grund genug, die Täter sofort, öffentlich und brutal zu erschießen. Das ist für mich die einzige Abschreckung auch für Folgetäter. Ja, ja, ich weiss, für den einen ticke ich nicht ganz richtig, aber ich lerne nicht gern aus eigenen Fehlern - lieber aus denen der anderen.

Also was mich betrifft, JimmyBond, ich bin FÜR den finalen Rettungsschuss - und wenn die Waffe des Täters ungeladen war. Hat er Pech gehabt.
 

DrJones

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
21. Mai 2002
1.006
Oh, ok, jetzt bin ich im Bilde.
Ok, ich bin mal grundsätzlich dafür, wobei eben hier der Faktor
Mensch eben wieder das schwächste Glied der Kette ist.
Trifft der Polizist? Tötet mich der Täter zuerst? Kann er
noch seine Bombe zünden? Eskaliert die Situation dann
erst recht? etc etc.

Aber hey wenn ich ne Geißel bin, und der Täter hält mir ne Knarre
an den Kopf und sagt 'das ist jetzt der 1. Alle 30 Minuten
stirbt eine weitere Geißel', dann will ich aber schwer
hoffen das ein Polizist in der Nähe ist, der seine Pistole
locker genug im Halfter hat um mich zu retten.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
holo schrieb:
Das ist für mich die einzige Abschreckung auch für Folgetäter.
Wenn die Abschreckung durch Todesstrafe funktioniert, dann nenne mir bitte ein Land, das die Todesstrafe verhängt, in dem es weniger Gewaltverbrechen gibt als z.B. in Deutschland.
Um wieviel höher ist z.B. nochmal die Mordrate in den USA als hierzulande ?
Warum eigentlich ? Die Täter müssten doch alle abgeschreckt sein, oder ?
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Alle sicher nicht. Aber die Frage, wie viele Morde es in den betreffenden Bundesstaaten OHNE Todesstrafe geben würde, ist leider auch nicht zu beantworten. Wir könnten nur Äpfel mit Birnen vergleichen. Todesstrafe (unter konsequenter Anwendung) zur "Probe" würde natürlich aussagekräftiger sein. So bleibt nur die Analyse der Kriminalstatistiken aus Ländern, in denen das Waffenrecht verschärft wurde und damit das aus der Waage gefallene Gleichgewicht zu bewerten. Darauf hat mich dieser Artikel gebracht:
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Du meinst also US-Amerikaner neigen von Haus aus mehr zur Gewalt als meinetwegen Kanadier und nur die Todesstrafe verhindert (noch) Schlimmeres ?
Ein mit konkreten Daten hinterlegter Artikel, der nicht gerade auf den Seiten der österreichischen Waffenlobby erscheint, wäre mir als Quelle zum Thema Waffenrecht ehrlichgesagt lieber. :wink:
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Ich verstehe dich natürlich. Deshalb ist es ja so schwierig, Vergleiche zu ziehen. Allerdings meine ich nicht, Amis mit Kanadiern zu vergleichen. Ich würde nicht soweit gehen, und das auf die Waagschalen legen. Aber du wirfst damit eine andere, interessante Frage auf: Sind einige Länder gewaltlastiger als andere - und wieso?
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
marc schrieb:
Bei dem finalen Rettungschuss geht es darum den Tod eines Menschens direkt zu verhindern wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.
Es ist eine Zwangslage in der man reagieren muss.

Die Todesstrafe ist jedoch nicht zwingend erforderlich um das Leben von anderen Menschen zu retten.

wenn du dich in der situation befindest, einen finallen rettungsschuss durch zu fuehren, kannst du dir nie 100pro sicher sein, dass die waffe des ziels wirklich geladen ist oder seine - auf den unschuldigen menschen gerichtete - waffe wirklich gebraucht.

Trifft das auf einen Justizirrtum auch zu ?

wie oft wird ein unschuldiger zu tode verurteilt bzw. eingebuchtet und wie oft wird ein mensch, durch den mangel an beweisen oder durch korrupte mitglieder eines angeblich gerechten systems freigelassen?
 

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