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Die Todesstrafe

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ich schätze mal, diese Reaktion ist völlig normal. Die Meisten würden in Versuchung geraten, so einen Unmenschen zu töten. Eine ganz andere Frage ist aber, ob wir jemandem das Recht einräumen wollen, kaltblütig über Leben und Tod zu bestimmen. Ich finde, das sollten wir nicht tun.

"Rauskommen" muß so ein Mensch nie mehr. Man kann ihm nach Verbüßung der Haftstrafe ein Stadtviertel oder eine Kombination Wohnung/Arbeitsplatz/Weg zuweisen, die er nicht verlassen darf und ihn elektronisch überwachen, das ist kein technisches Problem, nur ein juristisches und philosophisches.

Eine Strafe für einen Menschen, der offensichtlich seine Taten nicht kühl abwägt, sondern aus einer sexuell-moralischen Abartigkeit heraus handelt, halte ich ohnehin für zweifelhaft. Der braucht allenfalls eine Therapie, und seinen Mitmenschen schulden wir Sicherheit vor ihm.
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
FreeBird schrieb:
ich frage mich, was man mit solchen Geisteskranken eigentlich sinnvolles machen kann? Wegsperren? Tja blöd, irgendwann kommen sie wieder raus...

Der Sinn des Wegsperrens ist eigentlich, daß sie NIE wieder rauskommen.

Wenn sich daran nicht gehalten wird, ist DAS ein Skandal, aber kein Beweis dafür, daß die Strafe nichts taugt.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Dieser B****** - nein, ich halte mich mal zurück - hat nicht den Tod verdient. Ich halte eine Kastration für die erste sinnvolle Maßnahme. Danach das, was nun endlich geschehen soll. Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Allerdings: Wusstet ihr auch, dass der Vater Kenntnis von der Vorgeschichte dieses Mörders hatte und es seiner Frau verschwieg? Seine Frau hat ihn nun verlassen, doch dieser Vater hat für mich genauso einen Knall. Genau wie diese Schwachköpfe, die den frei gelassen haben. Die gehören genauso vor Gericht gestellt.
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Eigentlich müssten sich diejenigen, die sich über zu kurze Haftstrafen aufregen, nicht über die Justiz, sondern die Psychologen aufregen. Die schreiben nämlich die forensischen Gutachten, die darüber entscheiden, wann wo wer Freigang kriegt oder freigelassen wird. Die von der Zeitdauer her längste und somit härteste Strafe des deutschen Justizsystems ist die Unterbringung auf einer geschlossenen Station für nicht-therapierbare Patienten in einer Forensik. "Nicht-therapierbar" ist gleibedeutend mit "lebenslanger Sicherheitsverwahrung" und das heißt nichts anderes als "für immer wegzuschließen". Da ist nix mit Bewährung, Verjährung oder sonstwas.

@ holo:

holo schrieb:
Ihr habt mich hier überzeugt, dass es bessere Wege gibt, als die Todesstrafe zu verhängen.

Das finde ich ganz ehrlich unheimlich klasse! *freu* :p

holo schrieb:
Aber: Ich habe Verständnis für jene, die den Peiniger selbst richten, wobei ich jene bis auf eine fiktiv mögliche Todesstrafe genauso prozesstechnisch behandeln würde.

Verständnis werden da wohl die allermeisten Menschen für haben. Ich habe es zumindest auch. Dass du die Rache aber trotzdem bestrafen willst, zeigt mir, dass sich deine Meinung tatsächlich etwas geändert zu haben scheint und das wiederum freut mich auf's Neue aus ganzem Herzen! :)
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
:oops:
:wink:

Und auch der Grund, weshalb Gutachter gerne den Kopf hin halten sollen.
Da gibt es sicher jene, die meinen, dass es im Falle einer Haftung weniger positive Gutachten geben wird - aber das stört mich nicht.
 

Murcksdiebug

Großmeister
12. Oktober 2004
66
Wirklich ein sehr schwieriges Thema über das ich mir oft Gedanken mache und selbst nie zu einem Schluss komme, da es auch die gesamte fassettenreiche Judikative einbezieht und für mich persönlich auch den Glauben.
Vorweg muss man sich vor Augen halten, dass es keine "gerechte" Strafe für einen Mord geben kann. Ich denke hier wird oftmals etwas mit Rache verwechselt, denn das Unverständniss über Graumsamkeit und Sinnlosigkeit solcher Taten lassen uns verzweifeln. Wir können es einfach nicht begreifen und das macht uns wütend. Wie könnte man auch als gesunder Mensch das Handeln eines geistig zurückgebliebenen oder kranken Menschen verstehen? Ich setze vorraus, dass ein Mörder ein gestörtes Wesen hat, denn er hat eine Grenze überschritten die ihn vom Rest der Gesellschaft unterscheidet. Eine Grenze die er womöglich nie wahrgenommen hat.
Nun ist für mich natürlich auch nachvollziehbar, dass ein Kind, vom Vater geprügelt und im Ghetto aufgewachsen etc. mit einem gestörten Sozialverhalten o.ä. aufwächst und später auf Grund dieser Störung gewisse Grenzen überschreitet. Damit möchte ich natürlich nichts beschönigen oder entschuldigen. Für mich stellt es nur ein schwieriges Problem dar, solche Fälle mit einer gerechten Strafe in Einklang zu bringen.
Die Todesstrafe könnte man mit Auge um Auge, Zahn um Zahn oder ähnlichen Schlagwörtern begründen, für mich steht allerdings ausser Frage, dass ein Staat der Mord verurteilt und anprangert, selbst nicht zu diesem Mittel greifen darf. Letztlich darf sich niemand über das Leben anderer stellen.
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
holo schrieb:
Und auch der Grund, weshalb Gutachter gerne den Kopf hin halten sollen.

Ich finde, dass diese Gutachten-Regelung das Recht pervertiert. Ein Richter überträgft die Verantwortung des Staates auf einen nicht-staatlichen sondern nur "staatlich geprüften" Gutachter, der dann de facto mit seiner Einschätzung Recht spricht. Und dann ausgerechnet so "Wissenschaftler" wie Psychologen... :roll:

...womit ich diekeineswegs alle über einen Kamm scheren will. Es gibt hervorragende Psychologen mit sehr intelligenten Ideen. Nur denke ich nicht, dass irgend etwas sie dazu befähigt, Recht zu sprechen. Intelligent genug um zu wissen, dass unterschiedliche Gutachten zu unterschiedlichen Prozeß-Ergebnissen führen, wissen sie auch, dass sie die Macht haben. Aber anstatt der offensichtlichen Ergebnisse wegen die Ausübung dieser Macht von sich zu weisen, beharren sie eitel auf diesem Irrsinn. Sagt es doch, ihr Gutachter, sagt es laut: "WIR WISSEN AUCH NICHT OB DIESER MENSCH ERNEUT GEFÄHRLICH WERDEN KÖNNTE, WIR KÖNNEN DIE WAHRSCHEINLICHKEITEN NICHT ABSCHÄTZEN. WIR WOLLEN DARÜBER NICHT URTEILEN MÜSSEN!!!"

Aber so einen Satz bekommt man wohl erst zu hören, wenn der öffentliche Druck groß genug wird.

holo schrieb:
Da gibt es sicher jene, die meinen, dass es im Falle einer Haftung weniger positive Gutachten geben wird - aber das stört mich nicht.

Das ist im Grunde ein Abwiegen und Aufrechen von Einzelfällen gegeneinander. Es scheint zunächst sehr viel mehr Einzelfälle zu geben, bei denen ein freigelassener Sexualstraftäter wieder rückfällig wird und ein Verbrechen begeht als Fälle, bei denen unnötig "lebenslange Sicherheitsverwahrung" angeordnet wurde, obwohl der Täter/Patient eigentlich harmlos/nicht mehr krank ist.

Das Problem liegt aber darin, dass man nicht beweisen kann, dass jemand nicht mehr gefährlich ist. Um das überhaupt heraus bekommen zu können, müssten die äußeren Umstände vollkommen egal und Menschen komplett berechenbar sein.

Keines von beidem ist in der Welt gewährleistet. Ein im Grunde geheilter Sexualstraftäter z.B. kann zufällig in einer Kneipe auf einen Kinderschänder treffen, nachdem zehn Jahre Ruhe war und auf mal wieder Verbrechen begehen. So etwas kann kein Gutachter überhaupt abschätzen, er kann nur Risikien abwägen.

Da diese Risiken unüberschaubar sind und gerade pedophile Sexualstraftäter mit dem Internet eine Plattform haben sich auszutauschen, denke ich auch, dass man lieber einen zuviel als einen zuweing wegsperren und lebenslang verwahren sollte.

Zum einen hat dieser Mensch ein anderes Leben weg geworfen, und eine lebenslange Sicherheitsverwahrung ist eine - aus globaler Sicht - milde Strafe für seine Tat. In den meisten anderen Ländern würde er zum Tode verurteilt werden oder ohne Prozeß hingerichtet werden. Insofern haben es diese Menschen hier onehin schon gut.

Zum anderen ist es ja auch eine Strafe.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
wo wir grad beim thema wahrscheinlichkeiten sind:

eine einzelne person hat keine rückfallwahrscheinlichkeit, entweder sie wird rückfällig oder eben nicht.

was ein psychologe meint, wenn er von einer Xprozentigen rückfallwahrscheinlichkeit spricht:

auf der basis davon, was ich über den angeklagten weiß und was ich über leute weiß, die so sind wie der angeklagte, so haben wir festgestellt, dass von 100 personen, die so sind wie der angeklagte, X personen rückfällig werden.

dumm ist nur, dass das häufig weder der richter noch der psychologe selbst wissen. von rechts-, staatsanwälten und publikum ganz zu schweigen.


dass es im einzelfall keine wahrscheinlichkeit gibt, kann man sich auch folgendermaßen gut illustrieren: schon mal aus dem fenster geschaut und eine 30%ige regenwahrscheinlichkeit gesehen?

entweder es regnet oder es regnet halt nicht. die meteorologen meinen damit, dass es von 100 tagen, die so sind wie der prognosetag, an 30 tagen regnet.

gruß,
anti :wink:
 

jayden

Großmeister
10. August 2005
94
Gewiss ist die Todesstrafe eine Art der Rache, sie gibt weder Linderung über den Schmerz oder den Verlust den man erlitt. Jedoch gibt sie einem genugtuung und ich denke das keiner jemandem diese Genugtuung nehmen darf.

Wenn jemand nen Kind entführt, vergewaltigt und tötet. Was hat er dann verdient? Ewige Aufbewahrung? Das recht auf heilung? Das recht zu leben? In meinen Augen hat er sich damit jedwedes Recht genommen wie ein Mensch behandelt zu werden.

Ich unterscheide hier natürlich zwischen Trieb- Affekt und Geplanter Tat.

Triebtäter die in meinen Augen einem Krankhaften warn nachgehen und wo absehbar ist das sie es wieder machen sollten getötet werden.

Affekt Täter verdienen eine Lebenslange Freiheitsstrafe die ab ihrem Tode verbüsst ist.

Plan Täter verdienen einen sofortigen Tod.

Natürlich sollte immer vom Gericht ein vernünftiges Urteil getroffen werden und nicht jeder sofort hingerichtet werden. Aber ich denke in den meisten fällen ist es das richtige.

Wenn von diversen Politikern oder hohen Beamten die Kinder und Frauen entführt, vergewaltigt und getötet würden. Was meint ihr wie schnell wie die Todesstrafe einführen würden.

Ich weiß das es ein wenig Agressiv klinkt :roll: aber für mich spielen da zwei Sachen eine entscheidene Rolle:

1. Der Mörder verwehrte jemandem ein Leben zu leben - wozu darf er es dann
2. Gerechtigkeit ist damit erlangt jemand das höchstmaß an Strafe zu kommen zu lassen für eine Tat die dieses Maß erfordert.

Kein Verlust würde es trüben kein Schmerz würde dadurch gelockert jedoch Genugtuung wäre erlangt.

lg jayden

p.s.: Foltern dürfen wir ja nicht :twisted:
-----------
Konstruktiv darauf eingehen und bitte nicht mit:" Wenn du ein scharf tötest bist du dann ein Mörder"? ;)
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
du weißt doch gar nicht, ob es den hinterbliebenen genugtuung verschafft. oder bist du etwa in der situation? falls es so sein sollte, bitte ich um verzeihung ob meines nassforschen vorgehens, aber ich behaupte jetzt mal du denkst dir das einfach. unbeteiligten verschafft das nämlich genugtuung, bei hinterbliebenen oder opfern bin ich mir da nicht so sicher.


außerdem hast du auch ziemlich simple vorstellungen: dein mörder ist fraglos ein mörder. was aber, wenn er nicht gesteht? dann müssen wir's ihm beweisen. und dabei passieren fehler. es ist nur ne frage der zeit, bis der erste unschldige hingerichtet wird. du hast also ganz schön viel vertrauen in die deutsche justiz.


übrigens würd ich davon ausgehen, dass es etwas schwieriger wird, ein geständnis zu bekommen, wenn die todesstrafe droht.
 

jayden

Großmeister
10. August 2005
94
Du vermutest zweifellos richtig ich bin glücklicherweise nicht in dieser Situation.

Aber seid dem ich eine Tochter habe sehe ich manche Sachen gerade bei getöteten Kindern erheblich anders. Nur alleine der Gedanke schmerzt derart das ich für mich sagen kann:" Das dies eine Genugtuung darstellt". Das der Schmerz usw. nicht erlischt ist ohne jeden zweifel.

Ich vertrau vielen Dingen und Menschen weniger der Justiz ;) jedoch :idea:

Denke ich das man im Sinne der Beweislage nur bei einer bestimmten eindeutigkeit die Todesstrafe verhängen darf.
Eine Eindeutigkeit ist in meinen Augen Spermaspuren bei einem Missbrauchten und getötetem Kind. Das ist denke ich ein Ziehmlich eindeutiger Beweis.

Mit dem Geständnis hast du natürlich recht. Je nach Situation und Beweislage kann sich ein solches auch ledeglich auf Lebenslang auswirken. Wenn er 30 Menschen getötet hätte würde er so oder so auf Unschuldig plädieren da es egal wäre ob er gesteht oder nicht. Da das Ergebnis Klapse oder Gefängnis auf Lebenszeit lauten würde.

Es müsste in einem neu definiertem Umfang versucht werden eine Unschuldige Verurteilung auszuschließen. Was man im übrigen mit eindeutigen DNA Analysen !!fast!! Zweifelsfrei tun könnte.

lg jayden
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Es müsste in einem neu definiertem Umfang versucht werden eine Unschuldige Verurteilung auszuschließen. Was man im übrigen mit eindeutigen DNA Analysen !!fast!! Zweifelsfrei tun könnte.
Aber eben nur "fast" und Unschuldige zu töten, auch wenn es nur 0,5 % sind geht nunmal gar nicht.
Aber seid dem ich eine Tochter habe sehe ich manche Sachen gerade bei getöteten Kindern erheblich anders.
Tja, seit ich einen Sohn habe möchte ich erst recht nicht, daß er in einem Staat aufwachsen muß, der sich das Recht nimmt zu töten.
 

jayden

Großmeister
10. August 2005
94
Aber auch keinen Staat in dem es nichts abschreckendes gibt jemanden nicht zu töeten. Glied ab ist immer ne gute Lösung bei manchen delikten.

Um ganz ehrlich zu sein denke ich, bis auf zwanghaftes verhalten, man Mord und Vergewaltigung mit endlosen Quallen und einem Langsamen Tod recht gut Richten könnte. Bei bestimmten Punkten stellt sich keine 0,5%ige Chance das er es nicht war.

Wenn dem so wäre können wir prombt alle Insassen entlassen weil die 0,5%ige Chance bestünde das er es nicht war. ODer das er eine Falschaussage bei einem Geständnis gemacht hat ;)

Stell dir mal eine Frage: (und Gott behütte das du sie dir niemals stellen musst)

Willst du in einem Land leben in dem dein Kind vergewaltigt und gemordet wurde von einem Wiederholungstäter?

Um ehrlich zu sein, ich handlie lieber vorher. Auch wenn das keine 100%ige Garantie gibt das solche Taten nicht geschehen aber sie mindern in meinen Augen definitiv die Wahrscheinlichkeit.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Wenn dem so wäre können wir prombt alle Insassen entlassen weil die 0,5%ige Chance bestünde das er es nicht war. ODer das er eine Falschaussage bei einem Geständnis gemacht hat Wink
Nö, aber den Insassen können wir die Urteile nach 10, 15, oder 25 Jahren revidieren, was ja auch immer wieder vorkommt, bei einem Todesurteil dürfte die Revision kompliziert werden.
Stell dir mal eine Frage: (und Gott behütte das du sie dir niemals stellen musst)

Willst du in einem Land leben in dem dein Kind vergewaltigt und gemordet wurde von einem Wiederholungstäter?
Willst du in einem Land leben, in dem dein Kind einen Justizirrtum mit dem Leben bezahlt?
Ich persönlich würde es übrigens vorziehen tot zu sein als ein langes Leben lang im Knast zu sitzen, insofern wüsste ich was mich mehr abschreckt.

Aber auch keinen Staat in dem es nichts abschreckendes gibt jemanden nicht zu töeten.
Ach, und weil die Todesstrafe so abschreckend ist, deswegen gibt es in den USA auch weniger Tötungsdelikte als hierzulande, oder? Nenn mir doch bitte ein Land, das die Todesstrafe praktiziert und das in der Hinsicht sicherer ist, als Deutschland?
 

jayden

Großmeister
10. August 2005
94
Ohne genaue Statistische vergleiche hier nun durchzuführen denke ich das Prozentual gesehen die Staaten der USA, die eine Todesstrafe in betraacht ziehen, weniger Tötungsdelikte aufweisen können als in D. Zu berücksichtigen ist dennoch die größere Bevölkerungsdichte dem zufolge eine größere Sozialbenachteiligte Bevölkerungsschicht etc. Das ins Verhätlnis und schwubs haben wir den Wert :O_O: *Statistiker sucht*

Ich sprach u.a. auch von eindeutigen Spuren. Wenn man von deinem Sohn(wird nie so sein denke ich) Spermaspuren(innerhlab des leichnams) gefunden werden und auch die restliche Beweise auf ihn schließen lassen dann wäre der fall nunmal klar. Nichts mit Unschuldig auch wenn viele Eltern das glauben mögen.

Sicherlich stimme ich dir in dem Punkt zu das Eltern deren Kinder zum Tode verurteilt werden dennoch denke das diese es nicht verdient haben, mich nicht ausgeschlossen (stell ich mir so vor) klar betrachtet stehe ich jedoch nach wie vor zu dieser Meinung.
Ich bitte auch keinem mir das übel zu nehmen sondern weiter nüchtern zu debattieren :)

Was ich nochmal ganz klar betonen möchte!! Es müsste eine völlig neue Definition von Schuld und Beweislage definiert werden damit es zu einer Verurteilung mit Todesfolge kommt. Nicht 100%ig eindeutige Fälle dürften halt nicht mit dem Tode geahndet werden.

Das würde unsere Jahresstatistik wohl auf 5 Tote im Jahr regulieren 8O

In wie fern diese Gesetzenslagen abschrecken ist sehr schwre fassbar.

Einen Krankhaften Triebtäter der Mordet und Vergewaltigt dme ist nunmal nicht zu verzeihen und auch nicht zu vergeben. In diesem Fall ganz klar würde die folge seiner Taten ihn nicht abschrecken. Vielleicht weil er auch nur denkt das er Gottesritter ist oder so.

Jemandem der eine Sexualstraftat verschleiern will mit einem Mord - So jemanden würde es mit einer höheren wahrscheinlichkeit abschrecken eine solche Tat zu begehen.

Möchtegern Schläger egal aus welcher Szene die bei ihren Gewalttaten auch Menschen zu Tode prügeln schreckt diese Art der Strafe mit Sicherheit vor so manchen dummheiten ab...

gleich gehts weiter
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
jayden schrieb:
Aber auch keinen Staat in dem es nichts abschreckendes gibt jemanden nicht zu töeten.
Hört sich seltsam an.


jayden schrieb:
Bei bestimmten Punkten stellt sich keine 0,5%ige Chance das er es nicht war.
Die da wären?

jayden schrieb:
Wenn dem so wäre können wir prombt alle Insassen entlassen weil die 0,5%ige Chance bestünde das er es nicht war. ODer das er eine Falschaussage bei einem Geständnis gemacht hat ;)
Entlassen. Genau da liegt doch der Hund begraben.
Wenn später rauskommt das jemand unschuldig ist, dann kann man ihn freilassen.
Versuch das mal mit jemanden den du hingerichtet hast.

jayden schrieb:
Um ehrlich zu sein, ich handlie lieber vorher. Auch wenn das keine 100%ige Garantie gibt das solche Taten nicht geschehen aber sie mindern in meinen Augen definitiv die Wahrscheinlichkeit.
Und woraus schließt du das?
 

Hosea

Auserwählter Meister der Neun
25. Dezember 2004
922
An Armen und Angehörigen von Minderheiten wird die Todesstrafe unverhältnismäßig oft angewendet. Augenscheinlich wird dies in den USA. Statistiken aus dem Jahr 1980 zeigen, dass in Kalifornien 42% des Mordes angeklagte Arbeiter zum Tod verurteilt wurden. Unter gleichen Anschuldigungen wurden jedoch nur 5% Angestellte hingerichtet.

In Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, konnte man keinen Anstieg von Gewaltverbrechen feststellen. Im Gegenteil: In einer Studie aus dem Jahr 1983 wird die Anzahl der Morde in 14 Ländern nach der Abschaffung der Todesstrafe untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass nach der Abschaffung die Morde um die Hälfte abnahmen. Eine New Yorker Studie über Morde aus dem Jahr 1980 zeigt auf, dass zwischen 1903 und 1963 nach jeder Hinrichtung eine Zunahme um zwei Morde pro Monat erfolgte.

Die Todesstrafe schreckt auch potentielle Terroristen von ihrem Vorhaben nicht ab. Psychiater, die eine Studie über Flugzeugentführungen gemacht haben, empfehlen dringend, die Todesstrafe in solchen Fällen nicht anzuwenden, da dadurch das Verbrechen noch spektakulärer erscheint. In einer ausweglosen Situation wird ein Terrorist eher alles blindlings zerstören, wenn er weiß, dass ihm die Todesstrafe droht. Die Todesstrafe kann sogar zu solchen Verbrechen ermutigen, die sie zu verhindern versucht. So wurden 1975 in Spanien 5 Terroristen hingerichtet, woraufhin in den 2 folgenden Wochen 9 Polizisten erschossen wurden.


Lg Hosea
 

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