Ein_Liberaler
Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
- 14. September 2003
- 4.926
Ich schätze mal, diese Reaktion ist völlig normal. Die Meisten würden in Versuchung geraten, so einen Unmenschen zu töten. Eine ganz andere Frage ist aber, ob wir jemandem das Recht einräumen wollen, kaltblütig über Leben und Tod zu bestimmen. Ich finde, das sollten wir nicht tun.
"Rauskommen" muß so ein Mensch nie mehr. Man kann ihm nach Verbüßung der Haftstrafe ein Stadtviertel oder eine Kombination Wohnung/Arbeitsplatz/Weg zuweisen, die er nicht verlassen darf und ihn elektronisch überwachen, das ist kein technisches Problem, nur ein juristisches und philosophisches.
Eine Strafe für einen Menschen, der offensichtlich seine Taten nicht kühl abwägt, sondern aus einer sexuell-moralischen Abartigkeit heraus handelt, halte ich ohnehin für zweifelhaft. Der braucht allenfalls eine Therapie, und seinen Mitmenschen schulden wir Sicherheit vor ihm.
"Rauskommen" muß so ein Mensch nie mehr. Man kann ihm nach Verbüßung der Haftstrafe ein Stadtviertel oder eine Kombination Wohnung/Arbeitsplatz/Weg zuweisen, die er nicht verlassen darf und ihn elektronisch überwachen, das ist kein technisches Problem, nur ein juristisches und philosophisches.
Eine Strafe für einen Menschen, der offensichtlich seine Taten nicht kühl abwägt, sondern aus einer sexuell-moralischen Abartigkeit heraus handelt, halte ich ohnehin für zweifelhaft. Der braucht allenfalls eine Therapie, und seinen Mitmenschen schulden wir Sicherheit vor ihm.