Sonsee
Noachite
- 1. Juni 2016
- 3.266
Humanität und der Drang ein besserer Mensch zu sein, als unsere Ahnen es waren, haben Menschen in eine "Falle" tappen lassen.
Es gab einige gute Bürger, die deshalb für Flüchtlinge gebürgt haben. Doch jetzt bekommen sie dafür die Quittung, sie sollen zahlen!
Der Staat macht sich einen schlanken Schuh, selbst Schuld, wir wissen nicht woher wir die Wohnungen und das viele Geld nehmen sollen, aber ihr Blödmänner, habt eben das Kleingedruckte nicht gelesen und jetzt müsst ihr dafür zahlen.
"Ignorantia legis non exusat,manchmal auch Ignorantia iuris non excusat, oder Ignorantia iuris neminem excusat ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Rechtsgrundsatz, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bekannt ist."https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
Was meint ihr, ist das römische Recht doch das Beste und man sollte gnadenlos ausnutzen, dass im Informationszeitalter immerhin jeder die Möglichkeit hätte, auch das Kleingedruckte und verschwurbelte zu ergründen?
Es gab einige gute Bürger, die deshalb für Flüchtlinge gebürgt haben. Doch jetzt bekommen sie dafür die Quittung, sie sollen zahlen!
Der Staat macht sich einen schlanken Schuh, selbst Schuld, wir wissen nicht woher wir die Wohnungen und das viele Geld nehmen sollen, aber ihr Blödmänner, habt eben das Kleingedruckte nicht gelesen und jetzt müsst ihr dafür zahlen.
"Ignorantia legis non exusat,manchmal auch Ignorantia iuris non excusat, oder Ignorantia iuris neminem excusat ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Rechtsgrundsatz, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bekannt ist."https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
Was meint ihr, ist das römische Recht doch das Beste und man sollte gnadenlos ausnutzen, dass im Informationszeitalter immerhin jeder die Möglichkeit hätte, auch das Kleingedruckte und verschwurbelte zu ergründen?
Nicht nur in der Flüchtlingshilfe Engagierte dürften kommende Woche gespannt auf das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster schauen. Das Gericht verhandelt am Freitag gleich über zwei Klagen von Personen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und nun dafür zur Kasse gebeten werden.
In dem einen Fall klagt ein türkischerStaatsangehöriger. Er hat sich im Mai 2014 gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Er soll nun rund 1700 Euro an das JobcenterLeverkusen zahlen, die es für Sozialleistungen ausgegeben hat. Die Klage wurde in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Kölnabgewiesen (Az: 18 A 1197/16).https://www.focus.de/finanzen/news/...e-kommen-jetzt-hohe-kosten-zu_id_7931957.html
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