milktoast schrieb:@Woppadaq
Ok dann interpretiere ich einfach einmal das, was du zum Thema Kriegsdienstverweigerung geschrieben hast als Zustimmung das man auch im Krieg verantwortlich handelt.
Der Richter hat die Aufgabe dem Gesetz genüge zu tun. Dadurch dient er dem Gesetz. Und wie du schon sagst ist er dem Gesetz gegenüber verantwortlich, trägt also die Verantwortung für sein tun, und nur darum gehts. Auf wen du die Verantwortung dann projezierst ist egal.Wenn ein Richter dem Gesetz gegenüber verantwortlich ist, ist er dem Gesetz gegenüber verantwortlich und nicht sich selbst.
Der Richter trägt verantwortung gegenüber dem Gesetz, das Gesetz aber nicht gegenüber den Richter.
Dadurch würde er seine Aufgabe und Verantwortung nicht erfüllen.Wo liegt das Problem, wenn er das mit sich selbst vereinbaren kann ?
Wenn er selbst nicht für sein tun verantwortlich wäre, dann könnte er beliebig urteilen.
Tschuldige, auch auf die Gefahr hin, daß ich für dich arrogant erscheine, aber alles was ich hier lese ist "Ich bin der Drehrumbum, ich dreh die Aussage um...."
Zunächst einmal ist es richtig, daß man im Krieg auch verantwortungsvoll handeln kann. Aber die Frage war eigentlich, ob man im Krieg die Verantwortung auch abgeben kann z.B. wenn ein Befehl gegeben wurde. Und deine Frage, warum es so viele KDW's gibt, wo man doch die Verantwortung abgeben könne, hatte ich nicht nur beantwortet, sondern kann ich auch mit einer Gegenfrage beantworten: Wenn jeder für seine Tat im Krieg einzig und allein vollkommen SELBST verantwortlich ist, warum finden sich dann doch noch so viele Soldaten in der Armee ein ? Sind das alles überzeugte Mörder ?
Und was den Richter betrifft: Wie kann er für "sein" Tun völlig allein verantwortlich sein, wenn es nicht "sein" Gesetz ist ? Und der Satz "Der Richter trägt Verantwortung gegenüber dem Gesetz, das Gesetz aber nicht gegenüber den Richter" ist schlichtweg falsch. Wenn das Gesetz die Arbeit des Richters unmöglich macht, kann man schließlich nicht den Richter dafür verantwortlich machen.
Du wolltest wissen wo denn die Eigene Tat anfängt. Ich habe dir geantwortet. Wenn du das jetzt als Beschreibung für EIGENVERANTWORTUNG deuten willst, dann kann das natürlich so nicht klappen.
Mir geht es darum: Wenn du mich darauf hinweist, daß das Topic "Eigenverantwortung" heißt, dann mußt du mir schon erklären, inwiefern ich gerade nicht darüber rede, während du es angeblich tust.
... folglich ist der Richter nicht nur dem Gesetzt sondern eigentlich dem ganzen Volk verpflichtet.
Welch Riesenverantwortung ! Warum tut er sich das an ? Will ihn da keiner was abnehmen ? Der Richter ist also für das Gesetz, für meinen Sonntagsbraten, für die Schärfung des Henkerbeils und für den Koitus meiner Freundin verantwortlich ?
Letztere Verantwortung würd ich ihm aber abnehmen.
Ich hatte ehrlich gehofft du würdest ein mal deine Aussagen auch kommentieren wenn ich ein paar mal nachfrage, danke das du mir zeigst das du nicht so "arrogant" bist und meine Frage einfach ignorierst.Ich mach dir nen Vorschlag: Schreib einhundertmal diese Frage in diesem Post, und du kriegst vielleicht ne Antwort drauf.
Sowas passiert halt, wenn man Antworten ignoriert.
Nochmal:
Wenn du etwas nicht verstehst, kann ich es dir erklären.
Wenn du anderer Meinung bist als ich, kannst du dies äußern.
Wenn du deshalb meinst, deine Frage sei dadurch nicht ausreichend beantwortet, ist es ok, wenn du dies äußerst.
Wenn du aber behauptest, ich hätte dir nicht geantwortet, obwohl dies offensichtlich der Fall ist, frage ich mich, warum ich dir überhaupt antworten soll.