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Entschädigung für Folterandrohung

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
High, friends
aus aktuellem Anlass möchte ich euch 2 Fragen stellen(es geht um den Fall J.v.Metzler):
1. Soll man für die Androhung von Folter bei einem polizeilichem Verhör eine Entschädigung erhalten?
Warum ja, warum nein.
2. Würdet ihr in ähnlichen Situationen wie der stellvertretende Polizeipräsident ähnlich handeln?
Warum ja, warum nein.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Entschädigung für Folterandrohung

1. Ja. Grundrechte wurden verletzt.
2.
a) Als Vertreter des Staates? Nein. Unmöglich. Das Grundgesetz, die Menschenrechte.

b) Als Privatperson? Aber sicher doch. Und wenn man mich dafür verurteilt, dann ist das auch in Ordnung.
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
AW: Entschädigung für Folterandrohung

1. Soll man für die Androhung von Folter bei einem polizeilichem Verhör eine Entschädigung erhalten?
Ja, weil es für §240 StGB gute Gründe gibt.

2. Würdet ihr in ähnlichen Situationen wie der stellvertretende Polizeipräsident ähnlich handeln?
Kann ich nicht beurteilen, da ich nie in einer solchen Situation war. Und auch hoffentlich nie sein werde. In diesem Sinne halte ich auch Al'Azrads Unterscheidung zwischen Staatsvertreter und Privatperson für gegenstandslos - wenn man in dieser Situation ist, wird man das schwer (bis gar nicht) trennen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Entschädigung für Folterandrohung

Uniformträger werden eigentlich daraufhin ausgebildet und geschult, einen anderen Blickwinkel einzunehmen.
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
AW: Entschädigung für Folterandrohung

Mag sein, war aber nicht die Fragestellung. ;-)
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Entschädigung für Folterandrohung

Na klar wer Opfer einer Straftat wurde soll auch entschädigt werden, und nein ich denke wenn die Anwendung von Irgendeiner Gewalt gesselschaftsfähig wieder wird geht es schnell Richtung Diktatur. Wehret den anfängen.

Privat ist das was anderes als im Rahmen einer Amtstätigkeit, da könnte ich mir schon Vorstellen auch Gesetze zu übertreten, immer aber dann mit anschliessender Selbstanzeige und Akzeptanz der gebotenen Strafe.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Entschädigung für Folterandrohung

Es war ja nur die Androhung von Gewalt, wäre das Kind dadurch gerettet worden wäre der Polizist als Held gefeiert worden. Auch Polizisten sind Menschen und wenn es um das Leben eines Kindes geht sollte man nicht übertrieben moralisierend mit dem Finger auf den zeigen, der das Leben des Kindes retten wollte.
 

somebody

Illuminat
Teammitglied
22. Februar 2005
2.047
AW: Entschädigung für Folterandrohung

Es war ja nur die Androhung von Gewalt, wäre das Kind dadurch gerettet worden wäre der Polizist als Held gefeiert worden. Auch Polizisten sind Menschen und wenn es um das Leben eines Kindes geht sollte man nicht übertrieben moralisierend mit dem Finger auf den zeigen, der das Leben des Kindes retten wollte.

omg.

Nein, er wäre kein Held gewesen, und egal wie es ausgegangen wäre, ein Rechtsbruch bleibt ein Rechtsbruch.

Wir sind nicht in Hollywood. Les bitte mal das Grundgesetz, vorallem den ersten Artikel.
 

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