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Fallen im Garten

OTO

Erhabener auserwählter Ritter
18. März 2003
1.184
Ich tu das mal hier in Politik mit rein weil die Politk ja Gesetze mach und meine Frage sich darum dreht, wenns nicht der Fall ist bitte verschiebe.

So nun folgende Frage:
Ist es eigentlich erlaubt, wenn ich anfange in meinem Garten fallgruben zu bauen? Ich meine solche die man nicht sieht und wenn einer ohne erlaubniss meinen Rasen betrit in so eine grube fällt und da sind spitze stecken oder so drinnen?
Ich meine ist doch mein Grundstück und wenn ein Zaun drum ist und ich überall sichtbar Schilder aufhänge Betreten verboten, Betreten auf eigene Gefahr usw.
Ich habe das zwar nicht vor aber wie sieht es denn rechtlich aus? Könnte ich das denn Theoretisch machen ohne das ich belangt werden kann? Ist doch vom prinzib das selbe wie wenn jemand bei mir einbricht und ich denn dann niederschlage.
 

blaXXer

Vollkommener Meister
8. Dezember 2003
581
das eindringen auf dein grundstück wäre dann nach rechtslage haus- bzw. landfriedensbruch...also ich denke ma :ja!
 

orbital

Geheimer Sekretär
19. April 2002
694
da bin ich mir mal nicht so sicher?!
wenn jemand bei dir einbricht und du ihn niederschlägst ist das notwehr und damit legitim.
aber seinen garten in eine hochsicherheitszone zu verwandeln wird bestimmt nicht ok sein wenn du fallen aufstellst mit dem vorsatz jemanden zu verletzen oder zu schaden!
den sonst währe schon lange eine autoalarmanlage ala robocop (der spot wo der dieb auf dem fahrersitz geröstet wir) im handel.

du kannst natürlich löcher buddeln und sagen das wird ein teich, wenn dann jemand reinfällt pech aber eine menge spiesse ala iny wirst du vor gericht kaum erklären können.
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
ich denke mal wenn du ausdrücklich sichtbar vor den fallen warnst...und diese schilder auch nachts gut sichtbar sind........mh
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
Wichtig zum ganzen is: Ist das Gelände frei zugänglich, oder ist es gegen das betreten Unbefugter ausreichend gesichert - sprich geschlossen umzäunt mit Tor was nicht einfach geöffnet werden kann.

Trifft dieses zu kannst du dir Fallen bauen soviele du möchtst..... verletzt du dich, bzw jemand anderen allerdings dem du den Zugang auf dein Gelände durch öffnen des Tores gestattet hast schauts bitter für deine Finanzen aus - sämtliche Arzt und Folgekosten werden dir in Rechnung gestellt.... eine Anzeige zumindest wegen Fahrläßigkeit zudem....
 

Lord_Wind

Geheimer Meister
14. Januar 2003
269
Soweit ich das richtig in erinnerung habe, ist es bei einem Hund so, das, selbst wenn du ein Schild "vorsicht bissiger hund" aufstellst und jemand dringt unbefugt auf dein grundstück ein, du trotzdem dafür haftbar gemacht werden kannst.
Ich denke das es bei Fallen ganz genauso ist, vielleicht noch schlimmer, aufgrund von hinterhältigkeit und ähnlichem..........
 

faith

Geselle
11. Januar 2004
15
hey OTO,
als ich deinen frage gelesen habe, musste ich erst mal lachen... meinst du das wirklich ernst?
du kannst deinen garten doch nicht in eine folterkammer verwandeln! stell dir mal vor irgendwelche tiere, hunde zum beispiel, fallen in deine grube und werden aufgespießt... oder sogar kleine kinder. auch wenn du einen zaun aufbaust. wir sind hier doch nicht in einem kriegsgebiet! das ist ja lebensgefährlich! wenn du angst um dein grundstück hast, dann schaff dir einen wachhund an, oder ne alarmanlage, oder ne waffe.
du hast ja lustige ideen...

lg
faith

achja und wenn du jemanden niederschlägst, wenn er bei dir einbricht dann handelst du aus notwehr. ansonsten ist das ja auch nicht erlaubt! deine fallgruben wird aber kein gericht der welt als notwehr ansehen... :D
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
Also wenn dein Garten leicht zugänglich ist, kannst du auch dafür verantwortlich gemacht werden wenn
z.B. ein Kind in deinem Gartenteich ertrinkt, der nicht durch einen Zaun oder so gesichert ist.

Ich glaube, wenn du Fallgruben aushebst, mit irgendwelchen Spitzen Gegenständen darin, dann könnte es sein das der Richter sagt: "Man muss immer damit rechnen das z.B. ein Kind über den Zaun steigt um seinen Ball zurück zu holen. Und eine Fallgrube ist ja nun definitiv etwas, von dem bekannt ist das es schwere Verletzungen nach sich ziehen kann. Besonders wenn spitze Gegenstände eingebracht wurden, kann man davon ausgehen das die Absicht darin bestand, jemanden oder etwas zu töten oder zumindest zu verletzen."
Vielleicht irre ich mich, aber Fallenbau ist glaube ich auch im Garten verboten. Zumindest Fallen die für größere Tiere gefährlich werden können die nicht als Schädlinge gelten.

Falls einer einen Einbruch versucht und sich verletzt, kann er dich trotzdem belangen. Ich hab mal im TV gesehen, das ein spezielles Hochspannungsschutzsystem für's Auto in Deutschland aus diesem Grund nicht erlaubt ist.
 

SimoRRR

Meister vom Königlichen Gewölbe
10. April 2002
1.419
Also ich weiß zwar nicht, wie das im Strafrecht ist, aber privatrechtlich gesehen ist das mit Sicherheit nicht erlaubt. Denn dort gilt der Grundsatz des mildesten Mittels. In Deinem Fall wäre die Absicht und das Ziel, Unbefugte am Betreten Deines Grundstückes zu hindern. Durch das Aufstellen von Fallen und das Aufstellen von entsprechenden Schildern wird dieses Ziel ganz sicher erfüllt. Doch vor Gericht wirst Du sicherlich nicht vertreten können, dass das Aufstellen von Fallen das mildeste Mittel zum Erreichen Deines Ziels ist.

Meiner Meinung nach ist das also unzulässig.
 

Lunatic

Vollkommener Meister
4. Januar 2004
581
Wohl ein bisschen zu viel Indianer Jones geguckt, was? :D

Wieso willst Du denn sowas bauen? Stell Dir mal vor, Du gehst morgens in Deinen Garten und siehst da so nen aufgespießten Einbrecher 8O
-sieht bestimmt nicht schön aus. Und vor allem--> wer holt den da raus?

Lunatic
 

Shiraffa

Geheimer Meister
16. September 2002
372
Hehe, seltsame Frage.

Was aber bestimmt geht, ist eine Falle, die "lebend fängt". Also Netze, die von einer gespannten Kokospalme aus zugegzogen werden. Oder eine Möhrenfalle für Karnickel *g*
 

Sile

Geheimer Meister
13. Juni 2003
377
Lao ich glaub net das das mit den Fallen geht. Hab auch irgendwo schon mal mit dem selbigen Ergebnis nachgefragt, weiss nur nicht wo.

Das mit den Netzen ist auch net so dolle, weil das Freiheits beraubung ist.
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Wollten auch mal den Türknauf unter Hochspannung setzen, als nacheinander die Häuschen unserer Gartensiedlung aufgebrochen wurden.

Aber ganz egal wen es trifft, in den Knast wanderst Du bei einer solchen Aktion auf jeden Fall.
 

Lunatic

Vollkommener Meister
4. Januar 2004
581
Naja, solange es nur der Türknauf ist,...
Jedenfalls ein bisschen harmloser als Indianer Jones Fallgruben :D
 

Zweifler

Geheimer Meister
14. Oktober 2002
356
Zumindest solltest Du gleich noch ein zuverlässiges Alarmsystem integrieren, um belastende...Dinge...entfernen zu können, bevor sie jemand findet -> wo kein Kläger, da kein Richter 8O
 

SimoRRR

Meister vom Königlichen Gewölbe
10. April 2002
1.419
Dann schlage ich eine Säurefallgrube vor, geht schnell und es bleiben keine Überreste übrig! :twisted:
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
ES gab letztes Jahr irgendwo in der Presse einen Fall, wo ein Mann sein Grundstück mit irgendwelchen lebensgefährlichen Fallen und Warnschildern gespickt hat.
Wenn ich mich richtig errinnere wurde ihm das gesetzlich untersagt und er hat eine Strafe bekommen, weil jemand zu Schaden gekommen ist.
Da auch zufällig Menschen (die z.B. nicht lesen können oder auch Kinder) zu Schaden kommen könnten.

Namaste
Lilly
 

Er4z3r

Vollkommener Meister
23. Mai 2003
551
*g*
Ich habe mir auch schonmal überlegt, Stacheldraht zwischen den Cypressen zu ziehen, komische Typen Nachts im Garten laufen zu haben ist nämlich nicht besonders lustig. Allerdings hab ich das dann doch lieber gelassen, hauptsächlich wegen Tieren und Kindern...
Also kann ichs schon verstehen, wenn jemand seinen Garten absichern will. Solange der Garten gut davor geschützt ist, betreten zu werden(zb. durch einen hohen Zaun etc.) sollten Fallgruben etc. erlaubt werden, auch wenn man da keine lebensgefährlichen Holzpflöcke reinbasteln sollte... :lol:
 

orbital

Geheimer Sekretär
19. April 2002
694
also für den anfang kannst du es ja mit einer selbstschussanlage mit platzpatronen belassen :wink:
 

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