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Flüchtlinge in Deutschland und Europa

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.968
Vermutlich hat die Flüchtlingsfrage die Stimmenverluste bei CDU und SPD verursacht.

Jene Silvesternacht zu Köln - das kam nicht gut.
 

Aragon70

Meister vom Königlichen Gewölbe
28. Juli 2008
1.465
Klar, es ging fast nur um die Flüchtlingspolitik. Die CDU hat das verstanden und vor einigen Monaten eine Kehrtwende eingeleitet, manche mag das umgestimmt haben, aber die 2015er Grenzöffnung haben ihr viele whol nicht verziehen.

Die SPD hat dieses Problem gar nicht verstanden und den Wahlkampf auch nicht darauf ausgelegt, wundert mich das sie nicht noch mehr verloren haben.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.968
Flüchtlinge auf Heimaturlaub ...
In Deutschland als politisch Verfolgte anerkannt, halten sich immer häufiger Ausländer längere Zeit unbehelligt in ihrem „Verfolgerstaat“ auf
Fatima B., 40, und ihre 16jährige Tochter Nasisa fühlten sich sicher. Die beiden Irakerinnen, seit 1993 in Deutschland wegen politischer Verfolgung als Asylanten anerkannt, landeten gut gelaunt auf dem Münchner Flughafen.
Sie kamen von einer Hochzeitsreise – aus dem Irak, dem Land, das sie angeblich bis heute verfolgt. Nasisa hatte in ihrer Heimat geheiratet, natürlich nicht ohne ihre Mutter.
Asylanten auf Heimaturlaub. Die Reiselust der in Deutschland anerkannten Asylbewerber nimmt seit Anfang des Jahres stark zu. 219 Personen meldete der Bundesgrenzschutz dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in den vergangenen vier Monaten. Sie waren überwiegend mit Konventionspässen in ihr Heimatland gereist. Diese Papiere erhalten Asylanten und Personen, die Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung genießen, im Rahmen eines Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 28. Juli 1951.
Ein- und Ausreisestempel geben den Grenzern Auskunft über das „Urlaubsziel“ der angeblich Verfolgten sowie deren Nationalität: Sie stammen aus Äthiopien, Polen, dem ehemaligen Jugoslawien – und dem Irak, aus dem allein 158 Verfolgte wiedereinreisten.
Mehr dazu: http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-asylanten-auf-heimaturlaub_aid_170910.html
Was ist dazu zu sagen?
Sollten solche "Urlauber" nicht automatisch jegliches Asylrecht verlieren?
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.395
und doch gibt auch der BR link berechtigte zweifel an die "reise" in das aus dem geflüchteten land...

ob es nun urlaub genannt wird oder anders...
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
Ui, was ist der BR-Artikel für ein schönes Stück Manipulation. Und ich habe den ÖR früher echt für seriös gehalten.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Ein wilder Jäger schrieb:
Ui, was ist der BR-Artikel für ein schönes Stück Manipulation. Und ich habe den ÖR früher echt für seriös gehalten.
Ja, wenns denn nur der BR wäre. Die Sache wurde im BW-Landtag erörtert, und. welche Überraschung, auch Flüchtlinge haben Familienangelegenheiten, wer hätte das gedacht.
Demnach handelte es sich bei den Reisegründen, die den Behörden bekannt waren, zumeist um familiäre Angelegenheiten wie schwere Krankheiten von Angehörigen oder Todesfälle.
https://www.swr.de/swraktuell/bw/sp...=1622/did=20162652/nid=1622/zzhsrl/index.html
Da muß sich die AFD wohl mal schlau machen, bevor sie unsinnige Vorwürfe erhebt. Urlaub? Nee...
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
Ich habe kommentiert, wie hübsch manipulativ der Artikel verfaßt ist, nicht zur Sache. Daß Flüchtlinge mal kurz zurück in den Bürgerkrieg reisen, weil etwas wichiges zu tun ist und dann zurückkehren, muß niemanden überraschen. Das sind ja Kriegsflüchtlinge, keine Asylanten, und sie werden nicht persönlich verfolgt.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Du hast Dir das wohl gedacht, aber nicht gesagt, was genau mit der Kritik gemeint war. Und ja, das überrascht schon jemand, er findet es sogar empörend...8:)
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
Doch, ich habe sogar dasselbe Wort gebraucht: Manipulativ. Nicht: Sachlich falsch. Das kann ich nämlich ohne Recherche nicht beurteilen.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Da beziehst Du Dich wohl auf einen Artikel aus dem Focus, aus 1998. Wirklich übel, was diese ehemalige CDU-Regierung so geduldet hat. Was hat das mit heute zu tun?
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.685
Ja dann möchte ich doch gerne mal um Quellen bitten Herr Manesse, Sie (mit grossem S") haben sicherlich jeden einzelnen Menschen dazu befragt... oder haben sich die Hilfesuchenden Ihnen gegenüber (mit grossem I) kollektiv dazu geäussert?

Wer Interesse an den tatsächlichen Gegebenheiten hat, schaut einfach mal bei der Bundesregierung vorbei und lässt sich die Angelegenheit leicht und verständlich erklären: https://www.bundesregierung.de/Webs...litik/4-FAQ/_node.html?id=GlossarEntry1659092
Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz "Islamischer Staat" geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt.


Gruss Grubi
 

Adept

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
11. Dezember 2010
1.009
-Der Angeklagte habe die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er kriminelle Ausländer und Flüchtlinge beschimpft und böswillig verächtlich gemacht habe.......

-Durch seine Kommentare habe der Angeklagte sowohl die in den Artikeln angesprochenen Ausländer und außerdem die Gesamtheit der kriminellen Ausländer und Flüchtlinge als verachtenswert, minderwertig und unwürdig dargestellt und somit verächtlich gemacht.

-Dieses Vorgehen sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, da der Angeklagte in seinem Facebook-Profil selbst angegeben habe, bei der Bundeswehr beschäftigt zu sein. Es handele sich daher nicht um die Äußerung einer Privatperson, sondern um die eines Berufssoldaten, bei dem die Allgemeinheit davon ausgehe, dass er die verfassungsmäßigen Rechte auch von Ausländern schützte.
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_4-RVs-10317_Beleidigung-krimineller-Auslaender-und-Fluechtlinge-durch-Veroeffentlichung-oeffentlich-abrufbarer-Kommentare-auf-Facebook-erfuellt-Tatbestand-der.news24897.htm

Als Bundeswehrsoldat darf man nicht über Kriminelle schimpfen, weil es den öffentlichen Frieden stören könnte? Oder verstehe ich da was falsch? :?!?:

edit: Er dürfte sich also theoretisch auch nicht über Deutsche Straftatäter negativ äussern?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
Doch, denn die gehören keiner Minderheit an. Als Soldat hat er im übrigen solche Äußerungen in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Der 130 (1) ist ansonsten ein dankbarer Gummiparagraph, wenn man die Gesellschaft ein wenig mainstreamen will, man muß nur die richtigen Leute an den Gerichten haben. (Wie das der "Idiot" Trump gerade in den USA durchsetzt.)
 

Aragon70

Meister vom Königlichen Gewölbe
28. Juli 2008
1.465
Gut, das was dieser Bundeswehr Soldate von sich gibt klingt sehr danach als ob er generell alle Asylbewerber und Flüchtlinge meint.
 

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