Die Zuverdienstgrenzen werden erweitert. Bei einem Arbeitseinkommen von bis zu 400 Euro monatlich werden 15 Prozent nicht mit dem ALG II verrechnet. Für den Teil des Einkommens zwischen 400 und 900 Euro gilt ein Freibetrag von 30 Prozent. Für den Teil, der zwischen 900 und 1500 Euro liegt, beträgt der Freibetrag wiederum 15 Prozent. Wer arbeitet, soll also mehr Geld zur Verfügung haben als ein Erwerbsloser, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet.
das ist doch absolute irreführung:
die zuverdienstgrenzen werden nicht erweitert sondern verschmälert.
jetzt kann man bis um die 160,-€ anrechnungsfrei dazuverdienen, in zukunft würde bei einem 400,-€ mini-job gerade mal 60,-€ behalten werden dürfen, der rest wird angerechnet. bei 900,-€ sind das dann 270,-€ die einem bleiben.
das heißt also, wenn ich das richtig verstehe, wenn das geld einfach nicht reicht und man bis jetzt irgendwelche zuzahlungen kriegt, die das ganze aufstocken, der spieß nun umgedreht wird. wenn eben nicht genug verdient wird, wird aus einem arbeitnehmer ein alhi II abhängiger, der 85% bzw. 70% seines lohnes abgeben muss und so unter dem absoluten joch der fürsorge landet, mit allen sanktionen und kontrollen die das mit sich bringt...ausser er findet einen korrekt bezahlten job, aber die gibt es ja zunehmend immer weniger.
deutschland einig billiglohnland.