Mother_Shabubu
Geheimer Sekretär
- 3. Juli 2003
- 622
Hat ein Mieter in so einem Fall nicht die Möglichkeit, die Miete solange zu mindern, bis der Vermieter die Mängel beseitigt hat? Hier wäre halt das Sozialamt der Mieter. Der Vermieter muß natürlich von den Mängeln erfahren.antimagnet schrieb:allerdings gibt es einen fiesen pferdefuß bei den mieten:
zahlt das sozialamt die miete, besteht ein massiver anreiz und auch gelegenheit für vermieter, die miete über dem marktpreis zu halten.
die tage kam ein bericht im fernsehen über ein göttinger ghetto. im hagenweg steht ein haus, total runtergekommen, die heizkörper aus den wänden gerissen, die türen demoliert, alles verdreckt und kaputt. wohnen tun da junkies, alkis, und andere arme sozialhilfeempfänger, die dort leider nicht rauskommen (wohnt man dort kriegt man nämlich keinen job und keine andere wohnung). die miete kostet dort - ein zimmer - 250 euro. zahlen tuts das sozialamt. was dem vermieter auch sehr recht ist, denn die zahlen pünktlich die gesamte kohle. privat kriegen die die zimmer nicht für die hälfte los, in dieser stinkebude.
die bewohner sind unzufrieden, aber wehrlos. und die vermieter kriegen für keine leistung geld vom staat. äh, von uns.