Es muss nicht der Geheimdienst sein, der seine Ohren auf deine Wohnung eicht. Es kann auch die Polizei sein. Dein korrektes Benehmen ist kein Garant dafür, dass in deine Wohnung gelauscht wird. So mag dein Besucher verdächtig sein und - zack! - ist der hellhörige Staat am Orte, und du musst es keineswegs wissen.
Das mag nicht jedem neu sein, aber brisant ist das Thema doch noch immer. Mehr Privatheit und Unverletzlichkeit der Wohnung gefällig?
Das mag nicht jedem neu sein, aber brisant ist das Thema doch noch immer. Mehr Privatheit und Unverletzlichkeit der Wohnung gefällig?
Im Land der LauscherWanzen? Doch nicht in diesem Staat, doch nicht im Rechtsstaat des Grundgesetzes! Es ist seit gut fünf Jahren anders. Damals wurde, nach 13 Jahren heftigen politischen Streits, der Einsatz der Wanze zu staatlichen Zwecken erlaubt und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
Die Befürworter hatten so argumentiert, als könne sich die Republik der organisierten Kriminalität anders nicht mehr länger erwehren. Die Polizei erhielt deshalb schon beim einfachen Verdacht auf bestimmte Straftaten (es geht um etwa 30 Tatkomplexe, darunter auch kleine Vergehen) die Lizenz, in Privatwohnungen und Büros Abhörwanzen zu installieren.