Krankenkassen könnten Hooligans Versicherungsschutz entziehen
HAMBURG. Gewalttätige Fußballfans müssen für die Behandlung ihrer bei Prügeleien erlittenen Verletzungen künftig möglicherweise selber aufkommen. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, will die Polizei die Daten von Hooligans an die Krankenkassen weiterleiten. Diese könnten dann bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen den Versicherungsschutz einschränken.
Die „Beteiligung“ der Schläger an den von ihnen verursachten Gesundheitsschäden sei eine Möglichkeit, die bei der Fußballweltmeisterschaft im kommenden Jahr befürchteten Auseinandersetzungen einzudämmen, berichtet das Magazin aus einem Brief des Bundeskriminalamts an die Spitzenverbände der Krankenversicherungen. Bislang muss die Versichertengemeinschaft für die Verletzungen der Gewalttäter aufkommen.
Rechtlich sei der Datenaustausch „zulässig“, glaubt die Behörde. Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch sieht noch Klärungsbedarf. Die Ermittler müssten nämlich gezielt feststellen, welcher Versicherung der jeweilige Schläger angehöre. Eine pauschale Datensammlung oder eine Information aller Kassen sei nicht erlaubt, sagte eine Sprecherin dem Magazin: „Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen soll, ist noch offen.
Deutsches Ärzteblatt
Berliner Morgenpost
HAMBURG. Gewalttätige Fußballfans müssen für die Behandlung ihrer bei Prügeleien erlittenen Verletzungen künftig möglicherweise selber aufkommen. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, will die Polizei die Daten von Hooligans an die Krankenkassen weiterleiten. Diese könnten dann bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen den Versicherungsschutz einschränken.
Die „Beteiligung“ der Schläger an den von ihnen verursachten Gesundheitsschäden sei eine Möglichkeit, die bei der Fußballweltmeisterschaft im kommenden Jahr befürchteten Auseinandersetzungen einzudämmen, berichtet das Magazin aus einem Brief des Bundeskriminalamts an die Spitzenverbände der Krankenversicherungen. Bislang muss die Versichertengemeinschaft für die Verletzungen der Gewalttäter aufkommen.
Rechtlich sei der Datenaustausch „zulässig“, glaubt die Behörde. Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch sieht noch Klärungsbedarf. Die Ermittler müssten nämlich gezielt feststellen, welcher Versicherung der jeweilige Schläger angehöre. Eine pauschale Datensammlung oder eine Information aller Kassen sei nicht erlaubt, sagte eine Sprecherin dem Magazin: „Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen soll, ist noch offen.
Deutsches Ärzteblatt
Berliner Morgenpost