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Aurum
Gesperrter Benutzer
- 26. September 2015
- 3.955
AW: Jedermannrecht überschritten?
Zeit-Online Kolumne Thomas "Fischer im Recht" (Bundesrichter)
Erinnern Sie sich bitte: Der Täter einer versuchten (also nicht vollendeten, also nicht zum "Erfolg" gelangten) Straftat kann vom Versuch "zurücktreten", wenn der Versuch nicht "fehlgeschlagen" ist.
Paragraf 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Bohmermann II: Fehlschlage und Rucktritte | ZEIT ONLINE
Bohmermann III: Seit wann ist Frosche fesseln Kunst? Oder Kreuze klauen? | ZEIT ONLINE
Ladendiebstahll wird auch in Deutschland erst hinter der Kasse abgefangen. Bevor er nicht an der Kasse vorbei ist, hat er Möglichkeit vom Versuch straffrei zurück zu treten.
Ist doch kein Ladendiebstahl, wenn eine Sache aus dem Laden in die Tüte eines vorgängig getätigten Einkaufs fällt statt in den Warenkorb.
Oder man seine eigene Lunchbox mitbringt für Frischkäse.
Jäger...
[...]
Die Ideologie sollte verboten werden mit seperatem Antifa-StGB ;-)
Zeit-Online Kolumne Thomas "Fischer im Recht" (Bundesrichter)
Erinnern Sie sich bitte: Der Täter einer versuchten (also nicht vollendeten, also nicht zum "Erfolg" gelangten) Straftat kann vom Versuch "zurücktreten", wenn der Versuch nicht "fehlgeschlagen" ist.
Paragraf 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Bohmermann II: Fehlschlage und Rucktritte | ZEIT ONLINE
Bohmermann III: Seit wann ist Frosche fesseln Kunst? Oder Kreuze klauen? | ZEIT ONLINE
Ladendiebstahll wird auch in Deutschland erst hinter der Kasse abgefangen. Bevor er nicht an der Kasse vorbei ist, hat er Möglichkeit vom Versuch straffrei zurück zu treten.
Ist doch kein Ladendiebstahl, wenn eine Sache aus dem Laden in die Tüte eines vorgängig getätigten Einkaufs fällt statt in den Warenkorb.
Oder man seine eigene Lunchbox mitbringt für Frischkäse.
Jäger...
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Die Ideologie sollte verboten werden mit seperatem Antifa-StGB ;-)
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