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Justizirrtümer

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.756
AW: Justizirrtümer

Auf Freestones Beleidigungen und Provokationen geh ich sowieso nicht ein.Das hat nichts mit einer Basis einer Diskussion zu tun. Wenn ihr der Meinung seid, da? dieses Urteil gerecht ist, akzeptier ich das. Für mich ist das ein Witz.
Ich weiss ja noch nicht einmal, ob ihr mit diesem Fall vertraut seid und einfach nur so rumklugscheissert, aber wenn der Typ mir über den Weg laufen würde... ich sags besser nicht.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Justizirrtümer

Hallo ElfterSeptember;

Menschen die Kinder misshandeln oder sogar töten haben es für mich niemals verdient, wieder in Freiheit zu leben. Er hat ein noch junges Lebeb aus niederen Beweggründen geraubt und muss sich eigentlich von vornerein über die Konsequenzen bewusst sein.
Was passiert wenn er nach 12 Jahren ( Bzw. 8 bei guter Führung) wieder frei ist und das nächste unschuldige Kind sein Leben lassen muss( Ich weiss ja nicht was für Höllenqualen die Kleine noch miterleben musste).

Das war eine unglaublich grausame Tat, kein normaler Mensch ist zu so etwas fähig. Die Mutter des Kindes ist ebenso schuldig, aber einen Justizirrtum kann ich hier zur Zeit noch nicht feststellen.

Dann ist das Geschrei wieder gross in unserem Land:" Wie kann man so einen nur wieder frei lassen " und so. Und dann erst wird wieder auf unsere Justiz eingeprügelt, wie harmlos hier Gewalttäter bestraft werden.
So einer gehört für immer hinter Gitter. Eine 2. Chance hat er nicht verdient. Die kleine Lea Sofie hatte auch keine 2. Chance.(punkt)

Man kann hoffen das er eine Lebenslange Freiheitsstrafe bekommt, aber die mindestens ebenso schuldige Mutter wird wahrscheinlich viel glimpflicher davonkommen.


Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB). Am 31. März 2011 befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2.048 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug, davon 1.948 Männer und 100 Frauen.

Lebenslange Freiheitsstrafe


Ich brauch da auch garnicht grossartig zu hoffen... Ich glaube im Knast sind Kindermörder sowieso gute Sparingspartner...
Sicher auch Knackis haben eine Ehre und jemand der sich an wehrlosen Kindern vergreift, hat auch da nicht viel zu lachen.....
 

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Justizirrtümer

Menschen die Kinder misshandeln oder sogar töten haben es für mich niemals verdient, wieder in Freiheit zu leben. Er hat ein noch junges Lebeb aus niederen Beweggründen geraubt und muss sich eigentlich von vornerein über die Konsequenzen bewusst sein.

Darüber können wir gerne reden, dazu müssten die Gesetze entsprechend geändert werden. In gebe aber zu bedenken, dass das Verfahren auch den nach der UN-Menschenrechtscharta geltenden Maßstäben entsprechen muss und wir uns nicht aus blanken Rachegedanken zu willkürlich auslegbaren Gesetzen hinreißen lassen dürfen. Der Rechtsstaat muss immer sauber bleiben und darf sich nie mit den Tätern auf eine Stufe stellen, indem er das Recht bricht.

Was passiert wenn er nach 12 Jahren ( Bzw. 8 bei guter Führung) wieder frei ist und das nächste unschuldige Kind sein Leben lassen muss( Ich weiss ja nicht was für Höllenqualen die Kleine noch miterleben musste).
Dann ist das Geschrei wieder gross in unserem Land:" Wie kann man so einen nur wieder frei lassen " und so. Und dann erst wird wieder auf unsere Justiz eingeprügelt, wie harmlos hier Gewalttäter bestraft werden.

Also, erstens weißt Du nicht, was vor seiner Freilassung mit ihm passiert. 2. Wird er als Sexualstraftäter nach neuestem Recht in einer Gefährderdatei geführt und 3. Ja das ist schwierig und wird schwierig bleiben, solange es Sexualstraftäter gibt. Wie man es lösen soll: mit anderen Gesetzen, die diese Lücke füllen. Mein Tipp: Setz Deinen Hintern in Bewegung, sprich Deinen Bundestagsabgeordneten an und dränge ihn dazu Stellung zu beziehen. Mach das mit allen Deinen Wahlkreisabgeordneten, engagiere Dich in der Menschenrechtsbewegung und beim Weißen Ring. Aber höre auf den Stammtisch zu bedienen. Damit änderst Du nix und musst Dir am Ende vielleicht noch vorwerfen lassen, den Mob mit Argumenten befeuert zu haben, wenn sie einen freigelassenen Straftäter aufknüpfen. Denn in Deinen Augen ist Selbstjustiz ja richtig und gut.

So einer gehört für immer hinter Gitter. Eine 2. Chance hat er nicht verdient. Die kleine Lea Sofie hatte auch keine 2. Chance.(punkt)

Jeder hat eine 2. Chance verdient. Nur nicht überall und zu Bedingungen, die er sich selbst aussucht.

Um mal einen etwas brutalen Vergleich zu ziehen: Ich habe Dir ja auch eine zweite Chance gegeben, indem ich - trotz meiner grundsätzlichen Aversion gegen Deine Argumente und Haltungen und meiner Einschätzung Deiner Person - weiter mit einem Menschen diskutiere, den ich partiell für dumm halte.

Wenn es nach meinen Überzeugungen gehen würde, müsste man Dich zwangsbeschulen in Sachen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte. Da das aber gesetzlich nicht möglich ist, gebe ich Dir eine Chance, von selbst zu begreifen, was ich meine und warum ich so argumentiere. ;)

Ich brauch da auch garnicht grossartig zu hoffen... Ich glaube im Knast sind Kindermörder sowieso gute Sparingspartner...

Dass Du das schreibst, macht es nicht einfacher auf Deine Einsicht zu hoffen. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

(Ich habe den Gerätehinweis von Hand gelöscht ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:

Sueder

Ritter vom Schwert
18. Mai 2010
2.175
AW: Justizirrtümer

Geht es hier jetzt um Gerichtsurteile über Menschen die Kindern leid zugefügthaben oder das Menschen nachweislich unschuldig hinter Gittern gelandet sind?

Hätte zu beiden was zu sagen.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Justizirrtümer

Hi,

Aber höre auf den Stammtisch zu bedienen. Damit änderst Du nix und musst Dir am Ende vielleicht noch vorwerfen lassen, den Mob mit Argumenten befeuert zu haben, wenn sie einen freigelassenen Straftäter aufknüpfen. Denn in Deinen Augen ist Selbstjustiz ja richtig und gut.

Auch wenn ich die Emotionen nachvollziehen kann, aber soweit weg mit der Lynchjustiz ist das nun gar nicht so sehr: Der Mordfall Lena

Quelle Sat.1

Den wichtigsten Satz muss ich einfach hier zitieren:
Für rund 900 Freunde war der Lynchaufruf auf der Facebook-Pinnwand sichtbar. 33 von ihnen klickten den "Gefällt mir"-Button. Rund 50 Menschen versammelten sich daraufhin vor der Polizeiwache. Die Belagerung dauerte von 22:30 bis 4:30 Uhr in der Früh.

Solange die Selbstjustiz andere trifft, scheint sie immer gut zu sein. Aber ich möchte nie mit dem Menschen tauschen, der solch eine Menge vor sich stehen hat.

Mal eine mehr allgemeine Anmerkung zu den Strafen: es muss eine Abstufung des Strafmaßes geben, sonst würde bei fast jeder Straftat eine lebenslange Strafe verhängt werden müssen. Wenn ein Autofahrer mit 1,5 Promille einen Menschen mit seinem Fahrzeug tötet, was wollen wir fordern? Was wollen wir fordern, wenn jemand durch "Peanuts" Existenzen und vielleicht durch Suizide auch indirekt Menschen vernichtet? Wir müssen differenzieren, ohne geht einfach nicht.

LEAM
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Justizirrtümer

Hallo Sueder;

Geht es hier jetzt um Gerichtsurteile über Menschen die Kindern leid zugefügt haben oder das Menschen nachweislich unschuldig hinter Gittern gelandet sind?

Hätte zu beiden was zu sagen.

Ich würde hier gerne bei Justizirrtümern bleiben, also unschuldig im Knast, oder völlig falsche Strafe für eine Tat....
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Justizirrtümer

Es geht nicht an, dass jeder das Gesetz in die eigenen Hände nimmt.
Deswegen bin ich von meinen 'Selbstjustizgedanken' abgerückt('Ein Mann sieht rot' hatte mich doch ganz schön geprägt), weiß aber nicht, wie ich in einem konkreten Fall handeln würde.
Warum diese Mörder so glimpflich davon gekommen sind, weiß ich nicht, aber wenn dir das so auf den Zeiger geht, ElfterSeptember, kannste dich entsprechend einsetzen.
 

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.756
AW: Justizirrtümer

...Warum diese Mörder so glimpflich davon gekommen sind, weiß ich nicht, aber wenn dir das so auf den Zeiger geht, ElfterSeptember, kannste dich entsprechend einsetzen.

Werde ich auch machen, wenn mir dieser B...... über den Weg laufen sollte:basi: :tss:

- - - Aktualisiert - - -

Hallo Sueder;



Ich würde hier gerne bei Justizirrtümern bleiben, also unschuldig im Knast, oder völlig falsche Strafe für eine Tat....
Und was ist mit schuldig auf freiem Fuss? Sind das keine Justizirrtümer?
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Justizirrtümer

Hallo ElfterSeptember;

Werde ich auch machen, wenn mir dieser B...... über den Weg laufen sollte:basi: :tss:
Das Urteil steht doch noch gar nicht fest oder?


Und was ist mit schuldig auf freiem Fuss? Sind das keine Justizirrtümer?

Doch da fehlt ja dann die Strafe, auch das wäre ein Justizirrtum.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Justizirrtümer

ElfterSeptember
was soll dieses Imponiergehabe?
Dieser Mörder wird dir nie übern Weg laufen!
Ansonsten kannste aber, wenn dir das so wichtig ist, warten, bis er raus kommt+dann machste ihn weg!
Ich kann dir ja noch 'ne Liste von Menschen mailen, wo ich denke, dass die es auch nicht 'verdient' haben zu leben, die kannste dann auch gleich weg machen
Anbei eine kleine Geschichte, die ich mal bzgl. 'Selbstjustiz' geschrieben habe, vllt. bringt die dich ja zum nachdenken:
DER MANN, DER SICH TRAUT

Ich bin noch einer von denen, die richtig erzogen wurden: Katholisch und gut-bürgerlich. Ich bin immer meinem Lebenserwerb nachgegangen, habe geheiratet und eine Familie gegründet und ansonsten auch so einiges für mein Vaterland geleistet.
Vielleicht mag es daran gelegen haben, dass sich meine Frau von mir scheiden ließ oder dass ich berentet wurde oder eventuell, dass mir mein Arzt sagte, dass ich unheilbar krank sei, jedenfalls beschloss ich, dass das so nicht weitergeht hier in diesem meinem Vaterland.
Und ich beschloss etwas zu ändern.
Nun gut, ich wäre vielleicht nicht auf diese Idee gekommen, wenn ich als junger Mensch nicht ‚Ein Mann sieht rot’ mit Charles Bronson gesehen hätte, aber letztendlich ist das auch egal: Ich besorgte mir zuerst eine kleine, handliche Pistole, damit ich meinen Anliegen auch den nötigen Nachdruck verleihen konnte. Und das waren so einige.
Nehmen wir zum Beispiel mal das Busfahren: In meiner Stadt ist es zur Unsitte geworden, dass einige Fahrgäste während der Fahrt Bier trinken. Das ist ja nun unschön, denn Bier trinkt man doch höchstens zum Feierabend oder in geselliger Runde auf Familienfesten. Eines Tages jedenfalls waren da so 2 junge Kerle, die meinten, in meinem Bus eine Party steigen zu lassen. Ich ging hin und forderte sie auf dies zu unterlassen und erntete nur höhnisches Gelächter. Damit war es dann aber vorbei, als ich sie zwang bei der nächsten Haltestelle auszusteigen. Ich gab ihnen für ihren Weg mit, dass ich sie, sollte ich sie noch einmal mit Bier oder ähnlichem im Bus erwischen, ohne mit der Wimper zu zucken, erschießen würde.
Apropos Busfahren: Ist euch eigentlich aufgefallen, dass so manche Busfahrer den Fahrgästen kaum Zeit lassen in Ruhe auszusteigen?
Letztens hatte ich da wieder so einen Fall: Eine schon ältere Dame kam nicht rechtzeitig zum Ausstieg und der Fahrer fuhr schon los. Ich rief laut:
„Stop, da will noch jemand aussteigen!“
„Soll ich hier ewig warten oder was?!“ war seine nicht gerade höfliche Antwort.
Ich erklärte ihm in freundlichem Tonfall, dass die Dame gehbehindert sei, worauf er meinte:
„Dann soll sie halt eher aufstehen!“
Ich bin mal gespannt, ob dieser unfreundliche Mensch in Zukunft noch viele Möglichkeiten haben wird aufzustehen, was ich bei zwei durchschossenen Kniescheiben aber bezweifeln möchte.
Ist euch eigentlich aufgefallen, dass es Familien gibt, die glauben, der Bürgersteig gehöre ihnen? Ich ging mal, wie es sich gehört, auf meiner rechten Seite den Bürgersteig entlang, als mir so eine Familie entgegen kam: Mutter mit Kinderwagen und vier kleinen Kindern um sie rum, dazu ein Halbwüchsiger. Da ich nicht auf den Fahrradweg ausweichen wollte, machte mich dieser Aufpasser an:
„Ey, Alder, mach ma Platz für meine ‚Family’!“
Nun, ich hoffe, dass das Krankenzimmer, in dem er jetzt liegt, Platz genug für seine ‚Family’ hat.
Apropos Bürgersteige. Unser Land verdreckt doch immer mehr! Überall liegen leere Dosen und ähnliches rum! Letztens gingen da so drei junge Kerle vor mir her und während sie sich unterhielten, schmiss der eine eine leere Cola-Dose ins Gebüsch. Ich holte sie ein und machte sie darauf aufmerksam, aber natürlich war da kein Einsehen. Das hatten sie dann aber wohl, als ich sie mit vorgehaltener Waffe zwang, nicht nur diese Dose, sondern den Müll auf den nächsten Kilometern einzusammeln. Ja, gute Argumente sind schon wichtig!
Bei Dreck fällt mir noch ein: Überall kann man ja diese kleinen Kothaufen von Hunden sehen. Wenn ich das mitbekomme, wie so ein Köter in die Gegend scheißt und sein Herrchen oder Frauchen diesen Haufen nicht beseitigt, diskutier ich gar nicht lange rum, sondern beseitige das Übel an der Wurzel und ich hoffe, dass der jeweilige Besitzer beim nächsten Hund einsichtiger sein wird.
Mein absoluten Lieblinge sind aber diese alten Menschen, die im Supermarkt an der Kasse, während hinter ihnen eine Schlange wartet, meinen, den zu zahlenden Betrag passend zu haben und anfangen rumzukramen! Klar, jeder ist genervt, aber keiner wagt etwas zu sagen. Wenn ich so was mitbekomme, brülle ich jedes Mal:
„Hey, du alte Sau, geh’ zurück in deinen Sarg und halt die Lebenden nicht auf!“
Das sorgt jedes Mal für unterschiedliche Reaktionen, aber die meisten haben da doch eine ‚klammheimliche Freude’ dran.
Ich könnte noch so einige Beispiele nennen, will es aber erst mal lassen!
Nun, manche würden mich psychopathisch und das, was ich mache, Selbstjustiz nennen, aber ich bezeichne es als Zivilcourage. Ich trau’ mich endlich!
 

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Justizirrtümer

Und was ist mit schuldig auf freiem Fuss? Sind das keine Justizirrtümer?

Nicht unbedingt: Jemand der zwar schuldig ist, dessen Taten jedoch verjährt sind, kann und darf nicht verurteilt werden. (Mord verjährt übrigens nicht.)

Dazu muss erst einmal die Schuld festgestellt, also dem passenden Straftatbestände zugeordnet werden. So kann z.b. eine Tat, die "der Stammtisch" in Unkenntnis der tatsächlichen Definition von Mord als Mord bezeichnet, tatsächlich nur ein Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge sein.

Stell Dir vor, ein Mann verursacht einen Unfall. Dabei stirbt ein Mensch. Dieser Mann ist jedoch nicht grundsätzlich ein Mörder. Warum? Weil ihm die Tötungs-Absicht fehlte, er nicht heimtückisch, aus niederen Beweggründen oder zur Vertuschung einer Straftat handelte, sondern einfach nur zu blöd war, in der Situation angemessen zu handeln.

Also wird er wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt und wahrscheinlich auch verurteilt. Für die Angehörigen des Opfers ist das nicht genug. Sollen sie den Mann nun wie im Iran töten dürfen - Auge um Auge, Zahn um Zahn? Das wäre tiefstes Mittelalter.

Anderes Beispiel: Du gerätst in eine Schlägerei, wehrst Dich, Dein Widersacher t
stolpert rückwärts, stürzt und stirbt an den Folgen des Sturzes. Die Polizei kommt, nimmt Dich fest und es kommt zur Anklage. Was wir angeklagt? Fahrlässige Körperverletzung? Nein, wahrscheinlich Totschlag. In der Verhandlung kommt heraus, dass Dein Widersacher Dich angegriffen hat und Du Dich wehren musstest. Das Urteil: entweder Totschlag in einem minder schweren Fall oder Freispruch, weil Du in Notwehr gehandelt hast.

Du siehst: Nicht jede Tat mit tödlichem Ende ist ein Mord, auch wenn es so aussieht oder von der Masse so definiert wird. Die feinen Unterscheidungen dienen dazu, dem Menschen, der dem Gesetz untersteht, gerecht zu werden. Und zwar nicht dem "gesunden Volksempfinden" nach, sondern nach allgemeinen, von neutraler Seite nachprüfbaren Kriterien. Das macht einen, macht unseren Rechtsstaat aus.
 

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.756
AW: Justizirrtümer

Ich glaube du solltest dich mal besser mit dem Fall vertraut machen. Wer ein Kleinkind mit Schlägen ins Gesicht malträtiert und ihr die Haare Büschelweise rausreisst, der nimmt in Kauf, daß das Kind dadurch stirbt. GANZ KLARER MORD. Das Urteil, das das nut Totschlag sein soll, ist ja der Witz an der Sache Videos*| EXPRESS
Zum Glück steh ich mit meiner Meinung nicht allein da
 

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Justizirrtümer

Es geht nicht darum, ob das im konkreten Fall Totschlag ist oder nicht. Sag mal, verstehst Du, was Du liest, oder liest Du nur und reagierst, weil Du nicht darüber nachdenkst?

Es geht mir auch um den Fall, aber eben nicht nur. Es geht um die Prinzipien, nach denen eine Gemeinschaft leben will, wenn sie sich nicht der Barbarei ausliefern will. Verstehe mich nicht falsch: Der Mann muss bestraft werden, aber nach nach den Regeln unseres Rechtsstaates. Dabei müssen auch die Rechte des Täters gewahrt bleiben, weil der Staat sich sonst auf eine Stufe mit dem Täter stellt. Dieses Prinzip soll Affekthandlungen Angehöriger und selbsternannter Rächer verhindern und ein größtmögliches Maß an Gerechtigkeit bringen, nicht dumpfe Rache.
Die willst Du und das verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

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Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Justizirrtümer

Also, es gibt mehrere Möglichkeiten. Berufung ist eine davon. Revision eine andere. Selbstjustiz keine.

Und wenn die breite Masse schreit "Fehlurteil", muss sie nicht Recht haben. Sondern kann sie auch auf bloße Rache sinnen, um davon abzulenken, warum Nachbarn, Freunde, Sozialarbeiter etc. nicht eingegriffen haben. Die Schuld des Täters ist unbestritten, die Motive der Racheengel nicht geklärt. Letztere gefährden jedoch unseren Rechtsstaat ebenso wie der Täter. Wenn auch auf einem anderen Gebiet.

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Zuletzt bearbeitet:

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Justizirrtümer

Das die Mörder der kleinen Lea Sofie http://tv24news-online.de/wp-content/uploads/2013/01/ppk.jpg aus Köln, also ihre Mutter und ihr Freund, für diese unvergleichbar verachtsame Tat, nur 12 Jahre bzw. 7 Jahre Haft (bei guter Führung vorzeitige Entlassung) bekommen, das nenne icht nicht nur einen Justizirrtum sondern ein Justizproblem. Hoffentlich bekommen die das im Knast zu spüren, was sie diesem unschuldigen Wesen angetan haben.
12 Jahre Knast für ein Leben, das noch nicht mal richtig angefangen hat.Das ist schon echt depremierend

Wird das Kind dadurch wieder lebendig, dass die Mutter und ihr Lebensgefährte 20 Jahre im Gefängnis sitzen? Dein Beitrag/deine Meinung hat nichts mit Rechtsempfinden zut tun - sondern mit nacktem, primitivem Rachegefühl... Rache hat aber in einem Rechtsstaat keinen Platz!

- - - Aktualisiert - - -

Also wird er wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt und wahrscheinlich auch verurteilt. Für die Angehörigen des Opfers ist das nicht genug. Sollen sie den Mann nun wie im Iran töten dürfen - Auge um Auge, Zahn um Zahn? Das wäre tiefstes Mittelalter.


Der Ordnung halber: Diese Darstellung ist so nicht richtig. Die Sharia sieht in einem solchen Fall eine in Geld oder Gold zu bezahlende Entschädigungsleistung an die Hinterbliebenen des Opfers vor.

- - - Aktualisiert - - -

Es geht aber in diesem Fall um ein ungerechts Urteil. Das war kein Unfall mit Todesfolge oder vergleichbares.
Für mich gibts dafür keine andere Definition wie Mord aus niederen Beweggründen. Der gehört für immer weggesperrt, für die schändlichste aller Sünden!

Urteil im Fall Lea Sofie: Beobachter empört:

Das Bundesverfassungsgericht hat meines Wissens nach bereits in den frühen fünfziger Jahren festgestellt, das man einen Menschen nicht für den Rest seines Lebens einsperren darf, weil man nicht beurteilen kann ob dieser Mensch "in der Zukunft" nicht vielleicht soweit "geläutert" ist, als das er oder sie keine Straftat mehr begeht.

Daraus hat sich die Praxis entwickelt, das eine vorzeitige Haftentlassung auch bei lebenslange Freiheitsstrafe erstens möglich ist und zweitens die lebenslange Freiheitsstrafe auf 15, in besonders schwerwiegenden Fällen auf 20 Jahre Haft begrenzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Justizirrtümer

Daraus hat sich die Praxis entwickelt, das eine vorzeitige Haftentlassung auch bei lebenslange Freiheitsstrafe erstens möglich ist und zweitens die lebenslange Freiheitsstrafe auf 15, in besonders schwerwiegenden Fällen auf 20 Jahre Haft begrenzt ist.

Wird die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, kann frühestens nach 15 Jahren über eine vorzeitige Haftentlssung entschieden werden. Meistens verlängert sich die Haftzeit dann auf 20 bis 25 Jahre.

Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, Amoklauf, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet
(aus Wikipedia)


Zudem kann zusätzlich zur Haftstrafe Sicherungsverwahrung angeordnet werden - als ein Art geschlossene Unterbringung außerhalb der Haft im Anschluss an die verbüßte Strafhaft. Die SV muss regelmäßig überrüft und kann dann bis ans Lebensende verlängert werden, wenn die vom Täter ausgehende gefahr für die Allgemeinheit weiter besteht. Diese Sicherungsverwahrung ist keine Strafhaft sondern dient zum Einen der Sicherheit der Allgemeinheit, soll aber auch dem Verwahrten ie Möglichkeit geben, ich zu "bessern", so das Gesetz. Deshalb muss die SV sich in Unterbringung und Ausgestaltung erheblich von der Strafhaft unterscheiden.


Ach ja: Wir sollten hier im WV-Forum übrigens sehr, sehr vorsichtig sein.
Auf den Verrat illegaler Geheimnisse steht wie bei Mord lebenslang: Verrat illegaler Geheimnisse (§ 97a StGB) ;)
 
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