- Ersteller
- #21
Anonymer User
will lieber unerkannt bleiben
- 1. Januar 1970
- 225
AW: Kennzeichnungspflicht für HIV-infizierte
potztausend, dann solte man das mal dem Kanton Zürich sagen, das ihre web-side falsch ist. Wie müssen den lebewesen der sicherheitsstufe 2 in der BRD transportiert werden und wie welche der sicherheitsstufe 3, gibt es da noch unterschiede?
S3 macht sinn wenn es keine heilung und keine impfung dagegen gibt und die ansteckung tötlich verläuft, was der fall ist.
Die hohe mutationsrate welcher HIV in seiner "natürlichen" umgebung unterworfen ist macht es bisher unheilbar. Schön das sich der mensch mit seiner genteschisch einbildet das bekommt er schlechter hin als die natur.
-ansteckung- geht durch schleimhäute, aber nicht durch nase-, mund-, augenschleimhäute, hier bedarf es erheblichen erklärungsbedarf, das nope war doch wohl etwas vorschnell, oder?
bitte keine verweise auf www.aids.de mit denen bin ich auf kriegsfuss, bitte nur den eigenen verstand einschalten.
potztausend, dann solte man das mal dem Kanton Zürich sagen, das ihre web-side falsch ist. Wie müssen den lebewesen der sicherheitsstufe 2 in der BRD transportiert werden und wie welche der sicherheitsstufe 3, gibt es da noch unterschiede?
S3 macht sinn wenn es keine heilung und keine impfung dagegen gibt und die ansteckung tötlich verläuft, was der fall ist.
Die hohe mutationsrate welcher HIV in seiner "natürlichen" umgebung unterworfen ist macht es bisher unheilbar. Schön das sich der mensch mit seiner genteschisch einbildet das bekommt er schlechter hin als die natur.
-ansteckung- geht durch schleimhäute, aber nicht durch nase-, mund-, augenschleimhäute, hier bedarf es erheblichen erklärungsbedarf, das nope war doch wohl etwas vorschnell, oder?
bitte keine verweise auf www.aids.de mit denen bin ich auf kriegsfuss, bitte nur den eigenen verstand einschalten.