MatScientist
Ritter der ehernen Schlange
- 21. März 2014
- 4.113
AW: Krim
Wenn das Völkerrecht auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker inkludieren soll, nicht.
Wenn der UN-Sicherheitsrat als Maßstab dafür gilt, was Völker"recht" bedeutet, hast Du natürlich recht.Es war völkerrechtswidrig, weil die Krim zur Ukraine gehörte und das Votum weder von der Ukraine durchgeführt wurde, noch eine entsprechende Resolution der UN vorlag.
Bei der Ukraine hatten wir es mal mit einem souveränen Staat zu tun. Schon vergessen?
Wenn das Völkerrecht auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker inkludieren soll, nicht.