antimagnet schrieb:wo habt ihr denn das her, dass die ermittlungen eingestellt wurden?
es geht doch (auch) um steuerhinterziehung. da werden doch die ermittlungen nicht eingestellt, wenn der steuerhinterzieher stirbt.
die kohle ist doch noch da, und die erben wollen die haben. also muss man doch auch weiterhin nachforschen, ob die kohle richtig versteuert wurde.
GEGEN TOTE DARF WIRD UND KANN NICHT ERMITTELT WERDEN. ALLE ERMITTLUNGEN SIND EINGESTELLT. MÖLLEMANN HAT STEUERN HINTERZOGEN(WENN) NICHT SEINE ERBEN.