MAD ins Ausland
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) zum Schutz deutscher Soldaten darf künftig in begrenztem Umfang auch im Ausland tätig werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, dem der Bundestag zustimmen muss. Im Parlament wird kein größerer Widerstand gegen die neue Regelung erwartet.
Die Gesetzesänderung sei durch die zunehmende Zahl von Auslandseinsätzen der Bundeswehr notwendig geworden, heißt es in der Begründung. Die Bedrohung der militärischen Sicherheit und der Soldaten sei im Ausland völlig anders einzuschätzen als im Inland. Auslandseinsätze unterlägen "einem breiten Bedrohungsspektrum".
Der MAD ist Teil der Streitkräfte und ein Inlandsnachrichtendienst, der jedoch nur für die Bundeswehr zuständig ist. Die Regierung ist nach den Angaben überzeugt, dass mit dem Auslandseinsatz des Nachrichtendienstes eine Sicherheitslücke für Bundeswehr-Soldaten geschlossen werden kann. Die Gefährdung der Soldaten war etwa bei einem Anschlag auf Bundeswehr-Angehörige in Kabul deutlich geworden.
Nach anfänglichem Zögern wollen jetzt auch die Grünen dieser Einsatzmöglichkeit zustimmen. Der militärische Geheimdienst darf im Ausland keine eigenen Netze aufbauen, sondern beschränkt sich auf die Aufklärung in Bundeswehr-Einrichtungen. Dabei wird der MAD zum Beispiel ziviles Ortspersonal überprüfen.
link: http://www.n-tv.de/3184251.html
gruß
trashy