Die vollständige Verhinderung von Kindesmissbrauch - Möglich, aber gewollt nicht realisiert. Ein 4-Punkte Plan.
unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte Unschuldiger.
D.H. Bagatelldelikte wie Drogenhandel und Raubopien dürfen nicht geahndet werden.
Einzig Sexualstraftaten dürfen geahndet werden.
Dies Alles ist heutzutage technisch möglich, aber nicht umgesetzt.
1.) Überwachung der Bewegung aller Personen durch Satelliten. A geht nach B geht nach C und trifft sich bei B mit D etc.
2.) Regelmässiges kontrollieren aller Grundstücke mit Wärmebildkammeras durch Vorbeifahren
3.) Kontrolliertes Überwachen sämtlicher PCs (unter Berücksichtung des Stromverbrauchs zur Findung von "Blind Spots")
4.) Kontrollieren des kompletten Datenverkehrs mit Triggern für jedwede Sexualstraftaten gegen Lebewesen.
Die Untschwidung zwischen Bagatelldelikten und Straftaten ist hierbei durch den Einsatz von KI heutzutage möglich, solange diese korrekt trainiert wurde.
Psychologische Profile Unschuldiger für "Predictive Policing" düärfen hierbei natürlich nicht angelegt werden. Auch nicht von Werbefirmen.
Da die BRD dies nicht wie von mir beschrieben tut, muss von einer Unterwanderung der Gesellschaft sowie der Politik von Straftätern und/oder Faschisten ausgegangen werden.
Das Stgimatisieren von Straftatsopfern durch den Missbrauch derer Symptome ("Opferstigmatisierung") gegen sie ist heutzutage leider möglich. Die Gesetze der BRD dafür zu zurückgeblieben, wodurch ein Einhalten unserer Verfassung nichtmehr gewährt werden kann.
unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte Unschuldiger.
D.H. Bagatelldelikte wie Drogenhandel und Raubopien dürfen nicht geahndet werden.
Einzig Sexualstraftaten dürfen geahndet werden.
Dies Alles ist heutzutage technisch möglich, aber nicht umgesetzt.
1.) Überwachung der Bewegung aller Personen durch Satelliten. A geht nach B geht nach C und trifft sich bei B mit D etc.
2.) Regelmässiges kontrollieren aller Grundstücke mit Wärmebildkammeras durch Vorbeifahren
3.) Kontrolliertes Überwachen sämtlicher PCs (unter Berücksichtung des Stromverbrauchs zur Findung von "Blind Spots")
4.) Kontrollieren des kompletten Datenverkehrs mit Triggern für jedwede Sexualstraftaten gegen Lebewesen.
Die Untschwidung zwischen Bagatelldelikten und Straftaten ist hierbei durch den Einsatz von KI heutzutage möglich, solange diese korrekt trainiert wurde.
Psychologische Profile Unschuldiger für "Predictive Policing" düärfen hierbei natürlich nicht angelegt werden. Auch nicht von Werbefirmen.
Da die BRD dies nicht wie von mir beschrieben tut, muss von einer Unterwanderung der Gesellschaft sowie der Politik von Straftätern und/oder Faschisten ausgegangen werden.
Das Stgimatisieren von Straftatsopfern durch den Missbrauch derer Symptome ("Opferstigmatisierung") gegen sie ist heutzutage leider möglich. Die Gesetze der BRD dafür zu zurückgeblieben, wodurch ein Einhalten unserer Verfassung nichtmehr gewährt werden kann.
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