Bundeskanzler
Auserwählter Meister der Neun
- 11. April 2002
- 991
Parteien kann man nicht verleumden.Traenenreiter schrieb:zum ersten läufst Du Gefahr, Dich des Straftatbestandes der Verleumdung schuldig machen zu können, wenn Du eine Partei, die sich im Programm zum Grundgesetz bekennt, als Nazis bezeichnest.
Im Übrigen habe ich nicht "eine Partei als Nazis" bezeichnet, was auch irgendwie keinen Sinn ergeben würde, sondern das Ziel Deines Links als "Nazi-Seiten" beschrieben.
Du hast nicht auf einen "Bericht" verlinkt, sondern nur auf die Hauptseite. Sollten 'deeplinks' auf manchen Webseiten nicht möglich sein, gehört eine Beschreibung dazu, wo denn ein "Bericht" liegen soll. Des weiteren hast Du Deine Absicht, was Du mit dem Link bezweckst, in keinster Weise ausgedrückt, z. B. was an diesem "Bericht", wo immer er auf der NPD-Seite zu finden ist, denn so Besonderes sein soll. Diese Merkmale lassen entweder darauf schließen, dass Dir gewisse Diskussionsregeln in öffentlichen Foren nicht ganz geläufig sind oder dass Du ganz bewusst Menschen dazu verleiten möchtest, die NPD-Seite anzuklicken, aus welchem Grund auch immer, und wenn dadurch nur der Verfassungsschutz mehr Arbeit hat, weil er noch mehr IP-Adressen durch seine Raster schicken muss.Traenenreiter schrieb:zum zweiten erschloß sich mir der link aus dem Zusammenhang heraus durchaus - hier geht es ja, laut Überschrift, um die NPD Demo in Kiel - wenn dann zu lesen steht "Ein Bericht", dürfte der Inhalt des links ja zu erschließen sein.
Das hättest Du zum Beispiel dazuschreiben können, anstatt den Anschein zu erwecken, es gäbe am Ende des Links einen "Bericht".Traenenreiter schrieb:und zum sechsten wollte ich damit gar nichts belegen, sondern einen weiteren Blick aufs Thema eröffnen.