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Ritter Rosenkreuzer
- 20. März 2003
- 2.785
Sagen wir, ich habe deine Definition für diese Diskussion angenommenAphorismus schrieb:Alleine schon die Formulierung dieser Frage legt nahe, dass du dich mir darin anschließt, dass sich Rechtsstaat und Polizeistaat gegenseitig ausschließen.
Prinzipiell kann ich mir weiterhin einen rechtsstaatlich organisierten Polizeistaat vorstellen, in dem eben gültige Gesetze der Exekutive weitreichende Rechte einräumen...
Der Übergang von einem zum anderen ist aber in der Tat fliessend. Juristisch haben die USA die Grenze zum Polizeistaat bereits des öfteren passiert.
Andererseits ist doch auch bspw. der Ausnahmezustand gerade ein Phänomen der rechtsstaatlichen Demokratien. Ein Rechtsstaat im Ausnahmezustand kann polizeistaatliche Formen annehmen, doch die Oberhoheit bleibt letztendlich beim Gesetzgeber - wäre das deiner Meinung nach dann (nur) für die entsprechende Zeit ein Polizeistaat?