@ Lilly
Richter haben natürlich eine gesellschaftliche Sonderstellung innerhalb eines jeden Systems, da hast du natürlich recht.
Aber in der Not frisst der Teufel fliegen. Ich sprach ja auch von formaljuristischen Gründen.
Wie gesagt man brauchte die Leute die Ahnung von Gesetzen und Staatsverwaltung hatten. Also ließ man sie mehr oder weniger in Amt und Würden und ließ ein paar Soldaten da zur Absicherung.
Wenn man erst neue Juristen oder andere Spezialisten ausgebildet hätte, hätte der Wiederaufbau viel länger gedauert und das deutsche Wirtschaftswunder wäre wesentlich später wenn überhaupt eingetroffen.
Wie gesagt gilt das ja auch für andere Bereiche, siehe mein Beispiel mit den Landwirten.
@ agentp
Die Justiz des 3.Reiches war natürlich alles andere als unabhängig, wie sollte sie auch in einem totalitären Regime. Schauprozesse bei denen der Schuldspruch schon vor Verhandlungsbeginn feststand gab es genug.
Interessant wäre in diesem Zusammehang ein Prozess gegen Roland Freisler gewesen.
Dennoch bestand die Justiz im 3.Reich ja nicht nur aus dem Volksgerichtshof. Viele Richter führten in ihrem Leben ja keinen Prozess am Volksgerichtshof und hatten mit solchen Schauprozessen relativ wenig zu tun. Diese Richter strafrechtlich zu verfolgen wäre unmittelbar nach Kriegsende wie ich Lilly schon erklärt habe nicht ziehlführend gewesen.
Richter haben natürlich eine gesellschaftliche Sonderstellung innerhalb eines jeden Systems, da hast du natürlich recht.
Aber in der Not frisst der Teufel fliegen. Ich sprach ja auch von formaljuristischen Gründen.
Wie gesagt man brauchte die Leute die Ahnung von Gesetzen und Staatsverwaltung hatten. Also ließ man sie mehr oder weniger in Amt und Würden und ließ ein paar Soldaten da zur Absicherung.
Wenn man erst neue Juristen oder andere Spezialisten ausgebildet hätte, hätte der Wiederaufbau viel länger gedauert und das deutsche Wirtschaftswunder wäre wesentlich später wenn überhaupt eingetroffen.
Wie gesagt gilt das ja auch für andere Bereiche, siehe mein Beispiel mit den Landwirten.
@ agentp
Die Justiz des 3.Reiches war natürlich alles andere als unabhängig, wie sollte sie auch in einem totalitären Regime. Schauprozesse bei denen der Schuldspruch schon vor Verhandlungsbeginn feststand gab es genug.
Interessant wäre in diesem Zusammehang ein Prozess gegen Roland Freisler gewesen.
Dennoch bestand die Justiz im 3.Reich ja nicht nur aus dem Volksgerichtshof. Viele Richter führten in ihrem Leben ja keinen Prozess am Volksgerichtshof und hatten mit solchen Schauprozessen relativ wenig zu tun. Diese Richter strafrechtlich zu verfolgen wäre unmittelbar nach Kriegsende wie ich Lilly schon erklärt habe nicht ziehlführend gewesen.