Popocatepetl
Ritter Kadosch
- 27. August 2013
- 6.488
BGB §958
*seufz*
BGB §958 schrieb:(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.
der supermarktleiter erteilt der müllabfuhr das aneignungsrecht, und nun ?
sorry, wieder nur quatsch deinerseits...
ps: containern, höckes müll durchwühlen... was habt ihr eigentlich ständig mit dem müll ?