- Moderation
- #81
Shishachilla
Gesperrter Benutzer
- 10. April 2002
- 4.639
Bullshit.wie schon erwähnt: Du brichst beim Kauf auf Rechnung auch Verkäufers Recht dadurch, dass Du vor Bezahlung seine Verpackung öffnest. Entnimmst seine Sache und benutzt es...
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt es Eigentum des Verkäufers. Ist durchaus üblich.
Du bist so schlecht, du verwechselst Besitz und Eigentum.