Fakt ist, dass das dämliche Bimmeln juristisch auf sehr wackligen Füßen steht, wenn dann doch mal jemand - zugezogen oder alteingesesen - dagegen klagt.
Und ich finde das auch gut so, denn es gibt keinen rationalen Grund, so einen Lärm zu veranstalten. Ich würde mich übrigens nur halb so doll aufregen, wenn die Buddhisten fröhlich gongen und der Muezzin auf der arabischen Tonleiter rumnölend zum Gebet rufen würde, sprich: es gleiches Recht für alle gäbe.
Schon mal was von ortsüblichen Immissionen gehört? Mehr als empören wirst du dich nicht können, denn eine Klage wird mit ziemlicher Sicherheit erfolglos bleiben! Ich glaube außerdem nicht, dass es dich oder Morgenroth wirklich stört, wenn die Kirchenglocken bimmeln, sondern ihr diesen Standpunkt einfach nur aufgrund eurer Weltanschauung einnehmt.
Die Gesellschaft in der wir leben ist kein statisches Gebilde, sondern unterliegt einem ständigem Wechsel. Deswegen muss die Rechtspraxis von Gummiparagraphen, die auf die Mehrheit, den öffentlichen Frieden o.ä. Bezug nehmen von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Ich frage mich etwas, wieso ich das überhaupt einem "Liberalen" erklären muss, aber offenbar schliessen sich Liberalität und Kulturkonservativismus nicht aus.
Zum Wandel gehört auch, dass immer weniger Menschen sich darüber freuen, dass morgens die Kirchenglocken läuten. Zum einen haben die christlichen Kirchen immer weniger Zulauf, zum anderen gibt es immer mehr Moslems in Deutschland. Von so Bimmel- und "Ich-weiß-welcher-Gott-der-richtige-ist-nämlich-meiner"-Feinden wie mir mal ganz abgesehen.
Ich persönlich bedanke mich hiermit bei jedem einzelnen Menschen, der die Zivilcourage gezeigt hat, gegen das unerträgliche Gebimmel und die inakzeptable Sonderstellung der christlichen Kirche zu klagen.
Jetzt tust du so als wäre es eine Grundaufgabe der modernen Gesellschaft sich gegen das böse Glockengebimmel zu wehren. Wie lächerlich wird das denn noch?! Und neue Märtyrer hast du auch schon ernannt
Und wenn es dich wirklich stört, Morgenroth, dann rate ich dir ebenfalls zu klagen. Mit einem guten Anwalt hast du ziemlich gute Karten. Das Problem ist, dass zu viele Menschen sich nicht trauen zu sagen, dass es ihnen reicht. Erst wenn offener Widerstand erkennbar ist, merkt der Gesetzgeber offenbar, dass es zumindest Teile des öffentlichen Friedens durchaus stört, wenn aus völlig bescheuerten Gründen soviel Rumgebimmelt wird.
EDIT: Ist ja nun wirklich nicht so als wäre dieses dämliche Gebimmel in irgendeiner Form essentiell für's Christ sein.
Heiße Luft! Den Anwalt zeigst du mir, der so etwas durchbringt!
Ist es denn essentiell dieses Thema so auszureizen dass es lächerlich wird! Kampf dem Glockengebimmel!
Doch wozu überhaupt diesen Paragraphen ??
Was ist der Unterschied, wenn ich Taubenzüchter in einer Art und Weise beschimpfe die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören ?
Taubenzüchter sind nicht verfassungsrechtlich geschützt, Religionsgemeinschaften schon! Wie willst du das außerdem überhaupt machen?! Lt. österr. StGB gibt es § 111 Üble Nachrede § 115 Beleidigung!
Ich sehe einfach keinen grundsätzlichen Unterschied, ob ich eine religös motivierte Gemeinschaft oder eine beliebig anders motivierte Gemeinschaft beleidige.
Dieser Paragraph dient also entweder speziell dazu religiöse Kritiker mundtot zu machen oder es ist ein Scheinparagraph um religösen Gemeinschaften das Gefühl zu geben, ihre Kritiker notfalls mundtot machen zu können...
Bei der Entstehung der Verfassung hatte die Religionsfreiheit in der Gesellschaft sicher noch einen höheren Stellenwert als sie das (zumindest bei Einigen) heute hat, jedoch glaube ich, dass nach wie vor die Mehrheit nicht damit einverstanden ist wenn man sich über Religion in bestimmter va verletzender und verächtlicher Weise lustig macht.
Jede beliebige Gemeinschaft muss sich in einer Demokratie Kritik stellen, aber hat auch das Recht sich nicht beleidigen zu lassen. Ich verstehe nicht, warum man da für religös motivierte Gemeinschaft einen extra Paragraphen backen musste ?!?
Religion hat in der Gesellschaft schlicht und einfach einen anderen Stellenwert als ein Jagdschützenverein oder ein Fußballclub. Ich glaube, dass das sehr wohl auch heute noch so ist. Der § unterbindet keinesfalls die kritische Auseinandersetzung mit der Religion.