ja antimagnet, asche auf mein haupt....ich achte du hättest das geschrieben.
hey aber zur dienstleistungsrichtlinie (um die es ja geht, oder?): eigentlich gibts in der richtlinie nur ein problem: das herkunftslandsprinzip, womit jeder dienstleistungserbringer faktisch das recht seines herkunftslandes mit in andere länder nehmen kann (so wäre zb ein polnischer dienstleister in deutschland nur an polnisches umweltrecht und andere auflagen gebunde). das is in der tat hoch problematisch (auch in verbindung mit dem internationalem privatrecht.
andere seite der medaille: derzeit gibt es kaum einen europäischen binnenmarkt für dienstleistungen. ein solcher aber wäre unbestritten für das wirtschaftswachstum sehr gut (und klar: es würde gewinner und verlierer geben! aber eben mehr gewinner !)
deswegen denkt man in brüssel grede drüber nach, wie man einne dienstleistungsrichtlinie eben ohne das umstrittene herkunftslandsprinzip gestalten kann. das wäre schön. (es sei denn es betrifft mich persönlich negativ :-))
P.S. im ersten posting zum thema steht irgendwas über GEFAHR FÜR BILDUNG UND KULTUR....nun ja, das is blödsinn. 1. jede staatliche bildung und kultur ist NICHT von der richtlinie betroffen! und 2. gott im himmel, was ist denn schlimm daran, wenn eine französische oder polnische universität in deustchland ihre (bildungs-)dienstleistungen erbringt? hm? na? also, ich weiss es nich. ICH WETTE, das niemand ein beispiel posten könnte, wie bildung oder kultur vond der dienstleistungsrichtzlinie betroffen wären....
ihr seht, ich finde europäische einigung sehr gut. die frage is bloß wie!
hey aber zur dienstleistungsrichtlinie (um die es ja geht, oder?): eigentlich gibts in der richtlinie nur ein problem: das herkunftslandsprinzip, womit jeder dienstleistungserbringer faktisch das recht seines herkunftslandes mit in andere länder nehmen kann (so wäre zb ein polnischer dienstleister in deutschland nur an polnisches umweltrecht und andere auflagen gebunde). das is in der tat hoch problematisch (auch in verbindung mit dem internationalem privatrecht.
andere seite der medaille: derzeit gibt es kaum einen europäischen binnenmarkt für dienstleistungen. ein solcher aber wäre unbestritten für das wirtschaftswachstum sehr gut (und klar: es würde gewinner und verlierer geben! aber eben mehr gewinner !)
deswegen denkt man in brüssel grede drüber nach, wie man einne dienstleistungsrichtlinie eben ohne das umstrittene herkunftslandsprinzip gestalten kann. das wäre schön. (es sei denn es betrifft mich persönlich negativ :-))
P.S. im ersten posting zum thema steht irgendwas über GEFAHR FÜR BILDUNG UND KULTUR....nun ja, das is blödsinn. 1. jede staatliche bildung und kultur ist NICHT von der richtlinie betroffen! und 2. gott im himmel, was ist denn schlimm daran, wenn eine französische oder polnische universität in deustchland ihre (bildungs-)dienstleistungen erbringt? hm? na? also, ich weiss es nich. ICH WETTE, das niemand ein beispiel posten könnte, wie bildung oder kultur vond der dienstleistungsrichtzlinie betroffen wären....
ihr seht, ich finde europäische einigung sehr gut. die frage is bloß wie!