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Strafanzeige gegen Busch und Schröder

Filz

propriétaire
Teammitglied
6. Juni 2001
748
Hallo liebe Boardies,

ich bin heute über folgende Seite gestossen:

http://www.vdj.de/strafanzeige/

Dort findet Ihr den Vordruck einer Strafanzeige gegen Bush und Schröder wegen "Vorbereitung eines Angriffkrieges".

DIe Idee ist sicherlich nicht schlecht, doch wird die Anzeige sicherlich fallen gelassen.

Wo seht Ihr den Sinn in solche Aktionen? Wer würde ggf. Anzeige einreichen?

Viele Grüße

Kai
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
starker Tobak!

Ich bin leider kein Jurist, daher kann ich nicht beurteilen, inwiefern der Straftatsbestand wirklich erfüllt ist.

Aber selbst wenn ein paar Hundert oder vielleicht sogar ein paar Tausend Leute diese Strafanzeige stellen dürfte das im besten Fall im Sand versickern. Im ungünstigsten Fall wird das als Verleumdung umgedreht (im Fall GWB als Verunglimpfung fremder Staatsoberhäupter) und ruckzuck hast du selbst Scheisse am Hacken...

Und selbst wenn, was würde wohl passieren, wenn ein deutsches Gericht GWB in Abwesenheit zu 10 Jahren Knast verurteilen würde?
 

MrContact

Geselle
3. Januar 2003
35
Hi

Es gibt noch mehr Bemühungen die Verantwortlichen zur Rechenschafft zu ziehen:

Bundesanwalt prüft Anzeige wegen Kriegsvorbereitung

MÖSSINGEN (bau). Der Mössinger Psychoanalytiker Erich Schneider, 64, wertet es selbst als ungeahnten Erfolg: Seine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der US-Streitkräfte in Europa „wegen des begründeten Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges“ im Irak ist angenommen worden – und gar auf dem Tisch des Generalbundesanwalts in Karlsruhe gelandet. ...
... http://www.tagblatt.de/index.php?objekt=ST&id=7788


MC
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
Generell erscheint mir die Idee auf den ersten Blick legitim. Aber warum Schröder? Ich will ja nicht seine restliche Politik verteidigen, aber soweit ich weiß ist er gegen den Krieg.
 

ParaM!nd

Geheimer Meister
23. Mai 2002
320
Äh, ich glaube, Bush ist nicht deutsch genug, um nach deutschen Gesetzen angezeigt zu werden, und Schröder ist offiziell gegen den Krieg, zudem müsste man die Bundesregierung insgesamt wegen Teilnahme an einem Angriffskrieg anzeigen, Schröder alleine ist nicht verantwortlich.

ParaM!nd
 

MadCow

Geheimer Meister
2. Oktober 2002
381
denn haag wurde nicht von den amerikaner akzeptiert, bzw der vertrag nicht unterschrieben

also kümmert die das nix, sie haben sogar gedroht, holland zu invasieren falls ein Amerikaner dort vor gericht gestellt wird, um ihn zu befreien

ausserdem kümmmern die sich nur um Menschenrechtsverletzungen
 

cadaei

Geheimer Meister
30. November 2002
162
Regierungsbeamte sind immun gegen Anzeigen, d.h. man kann sie nicht anzeigen, es sei denn das Parlament hebt die Immunität des Kanzlers/Präsidenten auf und das wird wohl wegen so einer Sache nicht geschehen.
 

Bundeskanzler

Auserwählter Meister der Neun
11. April 2002
991
Immer diese Bedenkenträger...

Und selbst wenn nichts dabei herauskommen sollte, werden "sie" wieder kräftig die Geschichtsschreibung verändern müssen, um Schröder da raus zu halten, genauso wie "sie" es bei Kohl gemacht haben (nur damit nicht in den Geschichtsbüchern steht, er sei ein krimineller Kanzler gewesen).

Wenn NICHTS dabei rauskommen sollte, ist unser GG nicht mal einen Pfifferling wert... Wenigstens das Deutsche Volk sollte etwas aus der Nazizeit gelernt haben - und wenn wir uns tausendfach isolieren! Isolation macht stark, man besinnt sich auf seine eigenen Kräfte...
 

Atlan

Vorsteher und Richter
10. April 2002
752
ich habe mich mal schlau gemacht deswegen, was unsren bundeskanzler bzw. die regierung angeht:

1. wenn die USA präventiv, also völkerrechtswidrig, angreifen, kann deutschland trotzdem abc-abwehr- und sanitätsppersonal und -material bereitstellen, ohne gegen das grundgesetz zu verstoßen.

2. deutsche luftwaffensoldaten in awacs-maschinen dürfen mitfliegen und aufklärung betreiben, jedoch nicht als feuerleitoffiziere eingesetzt werden.

3. deutschland darf amerikanische kasernen beschützen. dies zählt nicht als mithilfe zur vorbereitung eines angriffskrieges, sondern als schutz alliierter streitkräfte.

4. die gewährung der überflugrechte ist noch ein strittiges thema.
soweit mir bekannt ist wird das grundgesetz nur missachtet, wenn direkte kampfeinsätze im irak geflogen werden. wenn es sich um versorgung, nachschub und sanitätsdienste handelt zählt dies nicht als beihilfe zum angriffskrieg.


diese informationen stammen von einem ehemaliges bundesverfassungsrichter. da kam vor ca. einer woche mal ein interview mit ihm...
 

Bundeskanzler

Auserwählter Meister der Neun
11. April 2002
991
@ Atlan

Quellen?

Und denke dran, dass sich nicht mal die Bundesverfassungsrichter einig in vielen Fragen sind...
 

Atlan

Vorsteher und Richter
10. April 2002
752
zu den quellen: ich such noch danach. aber eins kannst du mir glauben, nämlich, dass ich bestimmt keinen mist hier schreiben werde.

die erste drei punkte schützen menschenleben. da wird im deutschen und auch im un-recht nicht unterschieden, ob soldat oder zivilist, ob iraki oder us-marine...

und wie ich sagte: der letzte punkt ist noch strittig. das problem sind da auch noch die internationalen verträge. achja, falls es zu einer un-resolution kommt, dann kann man das grundgesetz nicht mehr zu rate ziehen, da dies kein angriffskrieg mehr ist.
 

Anemi

Großmeister
10. April 2002
77
MrContact schrieb:
...wertet es selbst als ungeahnten Erfolg: Seine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der US-Streitkräfte in Europa „wegen des begründeten Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges“ im Irak ist angenommen worden – und gar auf dem Tisch des Generalbundesanwalts in Karlsruhe gelandet. ...

Erfolg?
Jede Strafanzeige wird bearbeitet und sei sie noch so schwachsinnig, da bedarf es keiner "Annahme". Und der Generalbundesanwalt ist nun mal für solche Vorwürfe zuständig, da braucht sich der Anzeigeerstatter auch nichts drauf einzubilden. Das heißt noch lange nicht, dass der GBA auch glaubt, dass da "was dran" ist.
Im übrigens bezieht sich der Begriff des "Angriffskrieges" in §§ 80, 80 a Strafgesetzbuch auf eine Definition der UNO - und was glaubt ihr, steht in dieser Definition über Kriege, die im "Auftrag" der UNO geführt werden?

Zur Klarstellung:
Ich mißbillige diesen Krieg, sei es mit oder ohne UNO.
Aber Strafanzeigen werden die Verantwortlichen nicht davon abhalten!
 

TryHarder5

Geselle
11. Februar 2006
43
Ohja...das ist doch mal wieder ne schöne Aktion. Da können dann wieder viele Gutmenschen zeigen, wie empört sie über George W. Bush und seine Amerikaner sind.

Schröder würd ich viel eher für seine Altersvorsorge in Sachen "Gazprom" anzeigen!

Tim
 

Nebukadnezzar

Geselle
10. Februar 2006
11
Sollte Schorsch double uhh nicht besser vor das Kriegsverbrechertribunal :-%: .
Am Besten in Afghanistan oder im Irak aussetzen :evil: Dann spart sich die Welt die Bewirtungs- und Entsorgungskosten. Und alle anderen haben endlich mal wieder Spaß.

Schröder war immer so herrlich passiv, dass ihn höchstens das deutsche Volk wegen unterlassener Hilfeleistung belangen könnte :lol: .
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
TryHarder5 schrieb:
Schröder würd ich viel eher für seine Altersvorsorge in Sachen "Gazprom" anzeigen!

Ich nicht. Ich würde ihm seine Pensionsansprüche streichen und seine Einbürgerung in Russland unterstützen. Soll er Gas ... ääh ... Kohle machen, kein Problem. Nur muss er nicht weiter dem Steuerzahler hierzulande auf der Tasche liegen.

Gruß
Holo
 

Lan_Zelot

Geheimer Meister
25. Januar 2006
117
Vorbereitung eines Angriffkrieges ?
Liebe Leute! Bleibt auf dem Boden der Tatsachen! Die Bundesrepublik Deutschland ist militärisch viel zu unbedeutend, um an der Vorbereitung eines Angriffskrieges beteiligt zu werden.
Geld (floss im 1. Golfkrieg sehr reichlich), Waffen, Ausrüstung und Soldaten darf Germany schicken. Mehr aber auch nicht!
Schröder dafür anzuzeigen, entbehrt jeder Grundlage, ist üble Nachrede und Verleumdung!

holo schrieb:
... Kohle machen, ...
Ein gutes Stichwort!

Korruption oder Bestechlichkeit (siehe Pipeline) kommt strafrechtlich ebenfalls nicht in Frage, denn von der Lobby sich kaufen lassen, ist Gewohnheitsrecht und hat in Deutschland eine la...a...a...nge Tradition.
Heute kann man fast schon fragen, gibt es noch Parlamentarier oder Politiker, die sich damit nicht besudelt haben?

P.S. Wie geht´s eigentlich dem Joschka Fischer? Hat der sich selber auch beschmutzt? Wenn ja, werden wir es in der ach so freien Presse lesen? Der hat zum Ende seiner Amtszeit Medienschelte nicht gewagt, und bekommt wohl deren Rache nicht zu spüren!
 

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