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- #181
Frl. Suleika
Gesperrter Benutzer
- 3. Juli 2008
- 392
AW: Todesstrafe ja oder nein?
Ich gehe einmal davon aus das der staat nicht zusehen darf wie ein Terrorist verhungern will. Es, wie Schechina schon sagte, zu seiner Fürsorgepflicht gehört, ihn mit allen mitteln am leben zuhalten. Die führsorgepflicht des staates gegenüber der opfer ist daher sehr viel eingeschränkter.
Aktuelle fälle sind mir nicht bekannt, aber das mit den RAFs ist dir doch wohl auch bekannt oder?
Das szenarion, gab es doch vor 2-3 jahren in deutschland. Der Beschuldigte, und später als Entführer und Mörder (wähle ich hier das wort richtig, oder eheisst es totschläger?) hatt vor einem EU-gericht gar geklagt, das die BRD foltert. Wenn ich mich recht entsine, haben die Richter 1 zu 5 dagegen entschieden.
Das in der BRD ein verurteilter Kindesentführer und Mörder, das recht hat vor einen EU-gericht zu gehen, um sich zu beschweren, das die Polizei mit allen mitteln den aufenthaltsort des Opfers bekommen möchte, ist absurd.
Stelle das Opfer in den mittelpunkt und nicht den täter (oder Mittäter), dann musst du davon ausgehen, dass a) das Kind am leben ist und b) das der ergriffene wissen muß wo das kind steckt, oder wie man an die mittäter herankommen kann.
ok, den kauslazusammenhang habe ich nun kapiert. allerdings:
darf man das wirklich? (ich meine "darf" und nicht "durfte".)
gib doch mal ein beispiel, wann das letzte mal ein gefängnisinsasse in deutschland legal zwangsernährt wurde...
Ich gehe einmal davon aus das der staat nicht zusehen darf wie ein Terrorist verhungern will. Es, wie Schechina schon sagte, zu seiner Fürsorgepflicht gehört, ihn mit allen mitteln am leben zuhalten. Die führsorgepflicht des staates gegenüber der opfer ist daher sehr viel eingeschränkter.
Aktuelle fälle sind mir nicht bekannt, aber das mit den RAFs ist dir doch wohl auch bekannt oder?
holo schrieb:Entschuldige, aber das ist für mich kein plausibles Szenario.
Eine Socke sagt nur aus, dass die ergriffene Person Kontakt hält - zum entführten Kind direkt oder aber zu den eigentlichen Entführern.
Es lässt keinen Rückschluss auf den Verbleib des Kindes zu. Es ist nicht einmal Beweis für ein lebendiges Kind.
Und was soll man tun? Ihn festhalten und riskieren, dass ein Kind in einer Grube stirbt, von Hintermännern erschossen wird oder in ein anderes Versteck verschleppt wird.
Besser umlegen? Könnte ja ein Einzeltäter sein und dann könnte er dem Kind nichts mehr tun ... wenn es noch lebt ... den Job würde ich dann doch besser Kriminologen überlassen.
Das szenarion, gab es doch vor 2-3 jahren in deutschland. Der Beschuldigte, und später als Entführer und Mörder (wähle ich hier das wort richtig, oder eheisst es totschläger?) hatt vor einem EU-gericht gar geklagt, das die BRD foltert. Wenn ich mich recht entsine, haben die Richter 1 zu 5 dagegen entschieden.
Das in der BRD ein verurteilter Kindesentführer und Mörder, das recht hat vor einen EU-gericht zu gehen, um sich zu beschweren, das die Polizei mit allen mitteln den aufenthaltsort des Opfers bekommen möchte, ist absurd.
Stelle das Opfer in den mittelpunkt und nicht den täter (oder Mittäter), dann musst du davon ausgehen, dass a) das Kind am leben ist und b) das der ergriffene wissen muß wo das kind steckt, oder wie man an die mittäter herankommen kann.