Desaguliers
Geheimer Meister
- 29. Juni 2008
- 495
AW: Umbedingt anschauen (Freimaurer exposed)
Ich komme aus einer protestantisch geprägten Gegend und bei uns sind die i.d.R. lutherischerischen Geistlichen recht umgänglich, was die Frage der Beisetzung angeht. Wie das in katholischeren Gegenden gehandhabt wird, weiß ich nicht. Streng genommen dürfte der Verstorbene zwar in den Genuß des Sakraments kommen (nach dem CIC von 1983), aber ich könnte mir vorstellen, dass der Pfarrer sicher nicht die zweite Geige hinter uns Gottlosen spielen wollte. Anyway.
Ansonsten gilt für mich: Jeder, wie er mag. Falls ich mal zu Grabe getragen werde (was hoffentlich nicht ganz so bald geschieht), so habe ich testamentarisch verfügt, dass dies ohne die Beteiligung der Kirche geschieht, der ich angehöre, also als reine frm. Feier. Zu der lade ich Sie natürlich herzlich ein, ich denke, das wird ein denkwürdiges Fest.
Ihre Kritik erscheint mir ungerecht, weil ich weder die Ernsthaftigkeit, noch die Würde oder Angemessenheit des freimaurerischen Rituals bezweifle, wozu ich in der Tat kein Recht hätte. Es widerspricht lediglich grundsätzlich meinem Gefühl für Pietät, zwei voneinander unabhängige Trauerfeiern am Sarge abzuhalten, also unter Einbeziehung des Toten selbst, leibhaftig. Ich könnte mir vorstellen, daß das seine Berechtigung in einer Gesellschaft hat, in der eine kirchliche Bestattung obligatorisch ist und die Kirche keine freimaurerische Beteiligung duldet, solche Verhältnisse sollten aber überwunden werden.
Ich komme aus einer protestantisch geprägten Gegend und bei uns sind die i.d.R. lutherischerischen Geistlichen recht umgänglich, was die Frage der Beisetzung angeht. Wie das in katholischeren Gegenden gehandhabt wird, weiß ich nicht. Streng genommen dürfte der Verstorbene zwar in den Genuß des Sakraments kommen (nach dem CIC von 1983), aber ich könnte mir vorstellen, dass der Pfarrer sicher nicht die zweite Geige hinter uns Gottlosen spielen wollte. Anyway.
Ansonsten gilt für mich: Jeder, wie er mag. Falls ich mal zu Grabe getragen werde (was hoffentlich nicht ganz so bald geschieht), so habe ich testamentarisch verfügt, dass dies ohne die Beteiligung der Kirche geschieht, der ich angehöre, also als reine frm. Feier. Zu der lade ich Sie natürlich herzlich ein, ich denke, das wird ein denkwürdiges Fest.