Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Wie darf man ein Staatsoberhaupt überhaupt kritisieren, wenn es auf seinen eigenen Wegen festgefahren ist? Und warum wird man hier belangt, wenn man seine Kritik an ein Staatsoberhaupt von anderswo offenkundig werden lässt? Hätte die Staatsanwaltschaft bei anderen 'Staatsoberhäuptern' auch eingegriffen? Nein, sie wird ganz gewiss unterscheiden. Also bei welchen und bei welchen nicht? Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.