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Uni-Streik gewaltsam aufgelöst

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Geheimer Meister
1. September 2003
251
aber meinen kurz bevorstehen Abschluss werde ich nicht gefährden, in dem ich so eine Exmatrikulation riskiere.
Genau deshalb werden zumindest die höheren Semester zahlen.

Hab da mal nen netten Satz aus dem Schreiben rausgepickt:
Falls einige von Ihnen also jetzt schon feststellen sollten, daß sie unter die Gebührenpflicht fallen werden und nicht bereit sind, die Gebühr zu zahlen, bitte ich Sie, die Exmatrikulation von sich aus zu beantragen, da es sowohl Ihnen als auch uns viel Zeit ersparen würde.

@Agarthe
Bei dem Modell in NRW fallen Auslands- und Praxissemester aus der Rechnung raus.

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Agarthe

Vorsteher und Richter
10. April 2002
796
@Agarthe
Bei dem Modell in NRW fallen Auslands- und Praxissemester aus der Rechnung raus

Aus der Rechnung vielleicht, um zu bestimmen, ob Du ein Langzeitstudi bist oder nicht, aber bezahlt werden müssen diese doch noch, oder? Sprich: entweder die regulären 110 Euro oder die 760 Euro. In meinem Fall letzteres...aber keep trying mich eines Besseren zu belehren. Bitte!!! :wink:
 

Agarthe

Vorsteher und Richter
10. April 2002
796
@antimagnet

Bis gerade eben war es eine Mischung dessen, aber so eben entdecke ich dieses:

http://www.wissenschaft.nrw.de/Mini...ik/Fragen_Antworten_STFKG/Kapitel7/index.html

In § 13 Abs. 1 Satz 1 RVO-StKFG finden sich zahlreiche Fälle, bei denen es nicht sachgerecht erscheint, eine Gebühr von 650 € pro Semester zu erheben. Diese Fälle sind:

Sie leisten ein integriertes Praxis- oder Auslandssemester ab. Ein Praxis- oder Auslandssemester ist nur dann ein integriertes Semester, wenn die Praxis- oder Auslandsphase in Ihrer Prüfungsordnung vorgesehen ist.

Bedeutet das etwa....???

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