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Vertuschung durch die Staatsanwälte

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Ob er damit durchkommt?

Wenn es sogra Zeugen gibt, dann finde ich es ganz schön dreist von ihm .... noch immer darauf zu beharren, daß er von allem nichts mitbekommen haben will.
Naja ...schau mer ma

Namaste
Lilly
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Prozess um Autobahnraser geht in entscheidende Phase

Karlsruhe (AP) Der Prozess um den Autobahnraser, der im Sommer 2003 den Tod einer junger Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verschuldet haben soll, ist am Montag in seine entscheidende Phase gegangen. Die Beweisaufnahme sollte vor dem Schöffengericht Karlsruhe beendet werden. Zudem wurden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.

In dem seit 9. Februar laufenden Prozess wird dem Entwicklungsingenieur von Daimler-Benz vorgeworfen, am 14. Juli 2003 bei einer rasenden Autobahnfahrt den Tod der 21-jährigen Frau und ihrer Tochter verschuldet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung, Fahrerflucht und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr vor. Der Angeklagte bestreitet, zum Zeitpunkt des Unfalls an der Unfallstelle gewesen zu sein.

Die 21-Jährige war gegen 06.00 Uhr morgens mit ihrem Kia-Kleinwagen auf der A5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal unterwegs. Nach den Ermittlungen wich sie offenbar wegen eines von hinten heranrasenden Wagen abrupt nach rechts aus, lenkte wieder nach links, kam ins Schleudern und prallte gegen einen Baum am rechten Fahrbahnrand. Wochenlang war nach dem Drängler gefahndet worden, der nach Zeugenaussagen mit bis zu 250 Stundenkilometern auf den Kia zugerast sein soll.

Der Angeklagte war an diesem Morgen mit einem Mercedes mit Böblinger Kennzeichen auf einer Dienstfahrt von Sindelfingen nach Papenburg im Emsland an der Unfallstelle vorbeigekommen, allerdings nach eigener Aussage erst eine halbe Stunde nach dem Unfall.
quelle: yahoo!
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Haftstrafe für "Turbo-Rolf"

Rolf F. ist vom Karlsruher Amtsgericht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen worden. Nun muss der Testfahrer für 18 Monate hinter Gitter.

Karlsruhe - Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Durch Raserei und Drängeln hat der 34-jährige DaimlerChrysler-Mitarbeiter nach Auffassung des Gerichts auf der Autobahn 5 einen Unfall mit zwei Toten verursacht. Rolf F., der von seinem Kollegen "Turbo-Rolf" genannt wird, muss zudem für 18 Monate den Führerschein abgeben.

In dem Prozess hatten vier Zeugen ausgesagt, sie hätten am Tag des Unfalls einen schweren schwarzen Mercedes gesehen, der mit weit über 200 Stundenkilometern auf den Kleinwagen der jungen Frau zufuhr. Weitere von ihnen genannte Merkmale des Autos trafen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls nur auf den Firmenwagen zu, den der Angeklagte an diesem Morgen gefahren hatte. F. war an diesem Tag von Sindelfingen zur Teststrecke nach Papenburg ins Emsland unterwegs.

Die Verteidigung hatte dagegen argumentiert, der Angeklagte sei zu dem Zeitpunkt als der Unfall geschah, nicht an der Stelle gewesen. F. sei erst nach dem Unfallzeitpunkt an der fraglichen Stelle zwischen Karlsruhe und Bruchsal vorbeigefahren. Es sei ausgeschlossen, die Strecke zwischen Sindelfingen und dem Unglücksort in weniger als einer halben Stunde zu schaffen. Ausweislich des Tankbelegs und nach Zeugenaussagen sei der Angeklagte um 5.30 Uhr in Sindelfingen losgefahren. Der Unfall habe sich aber schon etwa um 5.58 Uhr ereignet.

Vor der Urteilsverkündung hatte es in dem Amtsgericht massive Personenkontrollen gegeben. Nach offiziellen Angaben hatte Richterin Brigitte Hecking eine Morddrohung erhalten.
link: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,286847,00.html

was ich beängstigend finde:

Urteil dient der Abschreckung

Der ADAC hält das Urteil gegen Rolf F. für gerechtfertigt. Der Chefjurist des Autoclubs sagte, das Urteil bewege sich im harten Rahmen einer Rechtsprechung, von der auch eine gewisse Abschreckung ausgehen solle.

München - "Wenn jemand durch seine Fahrweise zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat, ist sicher auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechtfertigen", sagte Eckhart Jung in München. Er selbst kenne die Aktenlage des Falles nicht, aber das Gericht werde für eine Strafe ohne Bewährung seine Gründe gehabt haben.
Wenn jemand mit haarsträubendem Fahrverhalten einen Unfall mit zwei Toten verursache, "ist gegen ein solches Urteil sicherlich nichts einzuwenden", sagte der Jurist.
link: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,286860,00.html

Unglaublich - der Herr Jung kennt die genaue Aktenlage nicht, gibt aber so ein Statement ab ... :roll: 8O
 

Heuli

Geheimer Meister
26. Juli 2002
318
Die Judikative hebelt sich erneut selbst aus. Sie ist sehr gut im Wegevolutionieren.
Mit dem Urteil ist erneut ein Grundrecht gefallen - das auf den generellen Unschuldsverdacht. Naja, ist ja nur ein erbärmlicher Todesraser.

Lächerlich. Aber mich soll's nicht stören, wenn sich das Grundgesetz selbst zerstört - das erspart mir Arbeit. ;)
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Heuli schrieb:
Die Judikative hebelt sich erneut selbst aus. Sie ist sehr gut im Wegevolutionieren.
Mit dem Urteil ist erneut ein Grundrecht gefallen - das auf den generellen Unschuldsverdacht. Naja, ist ja nur ein erbärmlicher Todesraser.

Lächerlich. Aber mich soll's nicht stören, wenn sich das Grundgesetz selbst zerstört - das erspart mir Arbeit. ;)

:lol: :lol: :lol: Du Sack! Hab mich wegen deinem Post gerade am Tee verschluckt! :lol: :lol: :lol:
 

Mother_Shabubu

Geheimer Sekretär
3. Juli 2003
622
[url=http://www.op-online.de/index_230_3732343237.htm schrieb:
Offenbach-Post[/url] - am 25.02.2004 -]Autobahnraser hat Berufung eingelegt

Karlsruhe (dpa) - Der Verteidiger des Karlsruher Autobahnrasers hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Damit kommt es am Landgericht Karlsruhe zu einer Neuauflage des Indizienprozesses.

«Wir gehen von einem Prozessbeginn im Frühsommer aus», hieß es am Mittwoch in der Kanzlei des Pforzheimer Anwalts Ulrich Schweizer. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die ebenfalls Rechtsmittel erwogen hatte, will auf eine Berufung verzichten.

Ein 34 Jahre alter Ingenieur von DaimlerChrysler war am 18. Februar unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Er soll im Sommer 2003 auf der Autobahn 5 bei Karlsruhe durch Drängelei den Unfalltod einer 21 Jahre alten Autofahrerin und deren zweijähriger Tochter verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert, die Verteidigung wollte einen Freispruch.

«Führerscheinsachen und Haftsachen werden vorrangig behandelt», sagte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage. Dennoch sei es unklar, ob das Berufungsverfahren noch vor den Sommerferien beginnen werde.
Hätte mich auch gewundert, wenn er nicht in Berufung gegangen wäre.
 

argos

Geheimer Meister
28. August 2002
346
Shiraffa schrieb:
Warum sollte Daimler-Chrysler nicht glimpflich davonkommen? Der Konzern kann ja nichts dafür, das seine Testfahrer auf Autobahnen Rennen fahren. Oder meinst du, die Fahrer seien dazu angewiesen worden?

Zudem hat Daimler-Chrysler, sobald bekannt wurde, das es sich möglicherweise um konzerneigene Autos handelt, sich dazu bereiterklärt, die Ermittlungen so gut wie Möglich zu unterstützen.

Und ich sage DIR jetzt, daß das FBI und der CIA so gut wie möglich versucht haben aufzuklären, wer Kennedy ermordet hat.
Ebenso haben sich Geheimdienste so gut wie möglich bemüht, Massenvernichtungswaffen im Irak zu finden.

End of transmission oder die Frage, wie blauäugig man sein kann.
 
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