Da liegt ja der Hase im Pfeffer. Bierdeckelverträge sind so lange zulässig, wie sich keiner beschwert. Im Falle der Immobilie brauchst du den Notar zwecks Beurkundung und Eintragung im Grundbuch, zur Sicherung der Parteien legt er auch noch hübsch ein Notaranderkonto an.Giacomo_S schrieb:holo schrieb:Verträge können genauso auf dem Rand eines Bierdeckels stehen - ist kein Problem.
Es gibt aber Verträge, die für ihre Gültigkeit einen Notar voraussetzen, z.B. im Bereich Immobilien.
Nur da ist halt das Grundbuchamt der "Kläger", wenn die Vertragsform nicht reicht.