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Wir brauchen die Afd!!!

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Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.981
...
OK? popocatepetl?
Wissen um die Gesetze, Kommentare und Urteile,
Gewissen, dass er danach gewissenhaft richtet.
Übrigens, der sog. Spielraum ist i. d. R. ebenfalls bereits in den Gesetzen festgelegt, wenn es z. B. heißt:
.....bis zu xy Monate, Jahre Gefängnis, anschl. Sicherungsverwahrung etc. .......

vergleichbare tat, arg unterschiedliches urteil ?

und wie "nach bestem wissen und gewissen" gehandelt werden kann, sehen wir ja in der politik. womit ich natürlich nicht alle richter über einen kamm scheren will. dennoch finde ich es sehr treffend, daß justitia im laufe der zeit blind wurde... ;)

wenn zwei das gleiche tun ist es ja noch lange nicht das selbe...
 
K

Kadosch

Gast
Auch so ein Spruch, der von Unkenntnis der Materie zeugt:

Justitia war schon immer blind, vielleicht hast Du ja schon einmal so eine Skulptur gesehen, Frau mit verbundenen Augen, die in der einen Hand eine Waage, in der anderen ein Schwert hält.

https://s14-eu5.startpage.com/cgi-b...b55b481c2788ba1a54f2fad632c4&anticache=949571

Die "Blindheit" bedeutet, dass Justitia sich von nichts beeindrucken lässt, außer dem Gesetz, nicht das, was manche heute als "erblindete Justiz" proklamieren.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
und wie "nach bestem wissen und gewissen" gehandelt werden kann, sehen wir ja in der politik
Denkst Du dasselbe wie ich: AfDs verlogen destruktive Arglist?
Wie sie es gerade brauchen ist Merkel einmal sozialistischer Honecker und im selben Moment die Welt gegen sich aufbringender Hitler, angehängt das wütend trotzige "Rücktritt"-Geschrei. Vorpubertäre Mentalität, was von richterlichen Behörden "Jugendamt/Vormundschaftsbehörde" abgeurteilt werden müsste.

"Wir sind die Wölfe, wir jagen euch - Rottet die Wölfe aus, die Schäfer sind traumatisiert"
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
immer noch keine ahnung worauf du damit hinaus willst ? evtl klärt sich die problematik in BGB §434 ?
Einfältiger Schlitzohr-Jurist liest dieses "Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen" als einen Zug (Eigentumsübergang mit Sachübergabe ist der grosse Irrtum), nachdem er sich die Vorauszahlung eingestrichen hat*. Tatsächlich ist es aber Besitzübergabe (BGB §929) und letzter verpflichteter "Zug 5" Abtretung des immateriellen EigentumsRechts (Verfügungsgewalt)

*BGB §929 spricht nicht von Bezahlung des Eigentums. Es geht einzig um Voraussetzung friedliche Einigung (kein Zwang (Nötigung/Erpressung) und Sachübergabe = Besitzübergabe, friedfertig, ohne arglistige Täuschung.

Richtig: Schenkung ist eine Obligation (nicht BGB §929 - eigenes Kapitel!)
Richtig: Kauf besteht aus zwei Obligationen

BGB §929 kindlich denken "Sendung mit der Maus" Zwei Kinder, ein wertloser Stein. Nach Beendigung des Vorgangs bleibt der Stein zurück liegen, nicht von Belang = Besitzübergabe.
WERT kommt erst mit Kaufen!

..und nun stell dir vor, der Verkäufer liefert vorab gegen Rechnung, der Jurist mit "Eigentumsübergang mit Sachübergabe", was für Folgen...8O
 
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Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
..und dies hatte System: Wirtschaftsbemächtigung über die Konsumenten!
Geld beim Verkäufer von höherem Rang als gleiches Geld beim Konsumenten.

Die Verstrickungen gehen weit darüber hinaus, im Endeffekt ist es unter bestimmten Voraussetzungen die Umkehr des Wirtschaftssystems, persönliche Bereicherung statt volkswirtschaftliche Mehrwertgenerierung.
Dies aber die Systemtheorie, im Schneeballsystem kaum zu praktizieren.

Und wie hat die AfD die Nacht überstanden? Viel Albträume?
Die AfD möge es sich nicht instrumentalisieren, sie selbst mit Grosskapital unter den Tätern!

die Juristenverbände die geistige Staatsmacht gegen Volksaufstand analog zur physischen Polizeimacht.
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.265
Wir hatten das mit dem Kaufvertrag schon einmal, aber ich verstehe es immer noch nicht.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Wir hatten das mit dem Kaufvertrag schon einmal, aber ich verstehe es immer noch nicht.
Du willst nicht verstehen ;)
Die Geschichte beginnt beim Bäcker und seinen Brötchen...
Vorausbezahlt, ist das ausgehändigte Brötchen noch längst nicht zu Eigentum ausgehändigt ("Sachübergabe")! Der Käufer besitzt "Recht auf Prüfung", womit er erst mit seinem Einverständnis Eigentümer wird. Vorauszahlung ist eine Sicherungsleistung/Depotzahlung)
Der defekte Jurist lehrt optionalen "Eigentumsvorbehalt", wenn etwas erst mit Bezahlung und nicht mit Sachübergabe in Eigentum übergehen soll.
Optionaler "Eigentumsvorbehalt" ist aber was anderes -> Im Raten zahlenden schriftlichen Abzahlungsvertrag der Verkäufer sich den Geldwert der Raten vorbehalten (amtl. Eigentumsvorbehaltsregistereintrag entwertet Wert der Ratenzahlung), um über die erste gezahlte Rate hinaus Eigentumsrecht an der gelieferten Sache zu wahren. Eigentumsvorbehalt wird auf gegenläufige Ratenzahlung angewendet - also nie auf Übergabe der Sache (-> Eigentumsrückbehalt).

Vergleiche, wie der Kauf korrekt geht: "Zug-um-Zug"...#324

Abzahlungsgeschäft (Raten) ist die Multiplikation von Bargeschäft
Erste Rate = Bargeschäft per Definition "einmalig vollständige Zahlung".

Eine rein mathematische Rechnung... "Wirtschaftssystem", Geldfluss mit System.
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.265
Mein Dozent sprach immer in ganzen Sätzen und ich meinte ihn zu verstehen. Der Kaufvertrag beim Bäcker verpflichtet mich, den Kaufpreis zu entrichten und die nette Bäckereifachverkäuferin, mir das Eigentum an den Brötchen zu verschaffen. Iirc, sind das drei Rechtsgeschäfte. Erst schließen wir den Vertrag (1. Rechtsgeschäft), dann kommen wir unseren Pflichten daraus nach. Ich entrichte den Kaufpreis (und die NBFV versichert sich der Echtheit der erhaltenen Geldmünzen und der Stimmigkeit ihres Betrages), 2. Rechtsgeschäft, und die NBFV übergibt mir die Brötchen, die ich akzeptiere wie erhalten, weil ich sie schon in der Auslage gesehen und für gut befunden habe. 3. Rechtsgeschäft.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Mein Dozent sprach immer in ganzen Sätzen und ich meinte ihn zu verstehen. Der Kaufvertrag beim Bäcker verpflichtet mich, den Kaufpreis zu entrichten und die nette Bäckereifachverkäuferin, mir das Eigentum an den Brötchen zu verschaffen
Bestimmt die Bäckersfrau dein Eigentum, oder nicht eher Du selbst, in jenem Moment, wo du die Tüte in der Hand hältst?
Was ist, wenn sie arglistig dir verbrannte, durchnässte, angebissene Brötchen eingepackt hat?
KEIN EIGENTUMSÜBERGANG MIT SACHÜBERGABE!
Zurück kaufen wird die Bäckersfrau die Brötchen nicht.

Ich habe mindestens 30 mal dein Leitspruch "Lieferung in Eigentum, Bezahlung separat, Eigentumsvorbehalt BGB §449" aus 30 verschiedenen Quellen gehört. Verkaufsware aufzwingen, nennt man dies!
KORREKT: "Lieferung in Besitz, Eigentum gegen Entgelt"

Gesetz ist primär gegen Missbrauch, nicht zur Benachteiligung bzw. zur Bevorteilung des einen oder andern.
Ich unterstelle mit Indizienlage, dass es die Unternehmerparteien sind, die dies ins System..manchmal auch ins Gesetz einbringen. Rechtsungleichheit!
 
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Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Du selbst mit deinem Geld bestimmst Dir das neue Eigentum!
Die Überhobenheit der Juristen, die glauben mit akademischen Titel habe man mehr Recht und könne aufgrund dessen die Arbeiterklasse unterwerfen. Oder einfach dahin gepfuscht, sich selbst egozentrisch in der Abgehobenheit des Bourgeoise nicht benachteiligt sehen wollen.

AfD missbraucht genau das auch in Extremform mit honoriertem Vorsatz: Prof. Dr.Dr. erzählt Schund, das Volk glaubt es, weil ihm das Handwerkszeug fehlt zu widerlegen oder zu widersprechen.

andererseits, dies in Schutz nehmend, gibt es viele, denen das logische A bis Z fehlt.
Opportunisten suchen sich immer den eigenen Vorteil, oder wollen den Vorteil auf Ihrer Seite sehen, auch wenn die Folgerichtigkeit dagegen spricht.
Klassischer Fall der ZDF-Anwalt für Böhmersmann "Ausrutscher"-Gedicht.

Personifizierung überhebt, obwohl Uni-Studium pragmatisch Vertiefung zu sein hätte.
 
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Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.981
hab zwar keine ahnung von den ganzen fachbegriffen, doch mit verlaub, das ist doch käse.

erstmal, wert kommt nicht erst durch kaufen. also ich pers kann definitiv auch geschenkten dingen einen (emotionalen) wert zuweisen. auch habe ich hier noch ein stückchen stahlrohr, was ich vor ewigkeiten mal beim ferienjob aus ner stanze gepfriemelt habe. war ein stundenlanger kampf.... :)

und mein hund, für den ich bloss 50 euronen bezahlt habe, ist unbezahlbar... ;)


Bestimmt die Bäckersfrau dein Eigentum, oder nicht eher Du selbst, in jenem Moment, wo du die Tüte in der Hand hältst?
Was ist, wenn sie arglistig dir verbrannte, durchnässte, angebissene Brötchen eingepackt hat?

frage 1 klingt irgendwie nach klauen...
frage 2, ja, wäre gemein, doch dann hättest du 1. rückgaberecht und 2. würdest du wohl so schnell dort nichts mehr kaufen/klauen.

und was das alles nun wieder mit der AfD zu tun haben soll, bloss weil meuthen wirtschafts prof ist ? sahra wagenkecht hat auch nen dr in VWL...


ehrlich, du verrennst dich da grade in blödsinn... nix für ungut


du magst kapitalismus- bzw systemkritik ? bitte :)

Eine andere unsichtbare Hand des Marktes:
Von den blinden Flecken der Volkswirtschaftslehre
Von Jürgen Kremer

https://www.humane-wirtschaft.de/01-2009/kremer_volkswirtschaftslehre.pdf
 
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Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
erstmal, wert kommt nicht erst durch kaufen. also ich pers kann definitiv auch geschenkten dingen einen (emotionalen) wert zuweisen.
Thema ist Kaufen, nicht Schenkung, somit OT
Wie gesagt kann man auf den ersten Blick BGB §929 als Schenken deuten, es geht aber von der Begrifflichkeit um "Einigung & (Sach-/Besitz)-Übergabe". Auch dies eine Verkümmerung des Juristen, dass er Kapitel und Übertitelung oft einfach übergeht.
frage 1 klingt irgendwie nach klauen...
willst Du mich ärgern?`Du hast vorausbezahlt und erwartest nun einwandfreie Ware ...und nicht freie Hand dem Lieferanten, wie es ihm beliebt, dein Geld auf nimmer wiedersehen weg!
Deshalb die gefolgerte Aussage: Geld beim Unternehmer mit mehr Recht als in der Hand des Konsumenten.
frage 2, ja, wäre gemein, doch dann hättest du 1. rückgaberecht und 2. würdest du wohl so schnell dort nichts mehr kaufen/klauen.
Eigentum ist endgültig, der Vertrag ist erfüllt geschlossen, unwiderruflich!
Deine Hand am Brötchensack wäre es dein Eigentum!, noch bevor Du die Arglist erkennst.(Plastikbrötchen-Attrappen :grummel:)
Und wie Du darauf reagierst, wenn Du getäuscht wurdest, erzähl dem Pfarrer, nicht dem Richter (in diesem Rechtsirrtum).
und was das alles nun wieder mit der AfD zu tun haben soll, bloss weil meuthen wirtschafts prof ist ? sahra wagenkecht hat auch nen dr in VWL...
AfD missbrauchen eben genau ihre akademischen Grade in boshafter Absicht. Versammelt in einer ganzen Partei mit ausschliesslich irren Auslegungen deutet auf verschwörerische Arglist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.981
Thema ist Kaufen, nicht Schenkung, somit OT

ich zerstörte dein erstes argument mit einem fingerschnipps... eigentlich ist das thema 'wir brauchen die AfD!!!!!!"

schwupps weg... *schnipps*


willst Du mich ärgern?

nö, eher sticheln, zum nachdenken anregen.... hirn und so...


Eigentum ist endgültig, der Vertrag ist erfüllt geschlossen, unwiderruflich!
Deine Hand am Brötchensack und es wäre dein Eigentum!, noch bevor Du die Arglist erkennst.
Und wie Du darauf reagierst, wenn Du getäuscht wurdest, erzähl dem Pfarrer, nicht dem Richter (in diesem Rechtsirrtum).

du dieb !


AfD missbrauchen eben genau ihre akademischen Grade in boshafter Absicht. Versammelt in einer ganzen Partei mit ausschliesslich irren Auslegungen deutet auf verschwörerische Arglist.


was versuchst du gerade ?





übrigens, ich mag es so absolut garnicht, wenn meine posts zerstückelt werden. das muss als gesamtkunstwerk betrachtert werden...

du wutz :)


ps: nein, banause passt besser....
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
@Popocatepetl
meint der Popo-Populist? Der Versuch böse verdreht zu sein ist Dir gelungen.
Reine Verbal-Hetze, ohne Rechtsgrund.
Wilder Jäger meint: Zurückhaltung mit Beleidigungen!

Sagt der populistische Grosskapitalist "Wir haben es im Griff" und meint die Bevorzugung von Gleichgesinnten, von Unterstützern.
 
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Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
das ist die Verlogenheit der AfD: Bezeichnen sich als Wutbürger, weil sie angeblich benachteiligt seien, aber entlarven sich durch niederstampfen von zurück gekehrter Rechtsgleichheit, selbst personifizierte privilegierte Bevorteilung zu erlangen. Der Spiegel euer selbst ist der entlarvende Faschismus, Nazitum.
Der Dieb, der denjenigen des Diebstahls beschuldigt, der das Diebesgut gefunden hat.
In etwa so funktioniert auch rassistische Verfolgung am Opfer selbst.
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.265
§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Das sind ein objektiver/äußerer und zwo subjektive/innere Tatbestände. Objetiv übergibt mir die NBFV die Brötchen, subjektiv will sie mir das Eigentum daran übertragen und ebenfalls subjektiv möchte ich das Eigentum daran erwerben. Erkenne ich, daß es sich um Imitate handelt und will ich die Imitate nicht ahben, so wird kein Eigentum übertragen. Selbstverständlich gibt es bei fehlerhafter Ware noch andere Möglichkeiten. Brötchenimitate könnten zum Beispiel ein Sachmangel nach § 434 sein. Meine Rechte ergäben sich dann aus § 437: Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung, Schadenersatz.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Dafür hättest Du vom (Grundschul-)Lehrer eine gehörige Lektion erteilt bekommen.
subjektiv will sie mir das Eigentum daran übertragen
Bleibt dem Käufer ohne Recht auf Prüfung.
und ebenfalls subjektiv möchte ich das Eigentum daran erwerben
Käufer mit Recht auf Prüfung!
Erkenne ich, daß es sich um Imitate handelt und will ich die Imitate nicht ahben, so wird kein Eigentum übertragen. Selbstverständlich gibt es bei fehlerhafter Ware noch andere Möglichkeiten. Brötchenimitate könnten zum Beispiel ein Sachmangel nach § 434 sein. Meine Rechte ergäben sich dann aus § 437: Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung, Schadenersatz.
Die Ausnahme von der Regel - du weichst ab.

Ich spreche allein vom Regelfall.
"Eigentumsübergang mit Sachübergabe" entzieht Recht, nimmt dem K das Recht auf Prüfung!
Grundsatz: Des einen Recht ist des andern Pflicht
Recht ist stärker als Pflicht.
Ein Käufer ist nicht verpflichtet zu Kaufen, er ist berechtigt zu kaufen.
Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet zu verkaufen, er ist berechtigt zu verkaufen.
Die Juristen haben es dem Käufer zur Pflicht gemacht, die Imitate (teurer als Brot) deshalb feuchten Matsch-Brötchen zu behalten.

Du bist mir der echte Jurist, der in Fachidiotie den Verstand verliert, oder mit Absicht Schleier zieht.
 
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Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Nach Einigung (Vorauszahlung)
Zug 1: Käufer bezahlt einmalig vollständig vorweg Sicherungsleistung, Pflicht (Recht des Verkäufers die Zahlungsmodalitäten zu bestimmen)
Zug 2: Verkäufer prüft Geldzahlung, Recht
Zug 3: Verkäufer liefert in BESITZ des Käufers!, Pflicht gemäss Vertragsvereinbarung
Zug 4: Käufer prüft die real erhaltene Sache, Recht (nicht Katalogfoto, Musterauslage) -dahinter das O.K.=Regelfall!
Zug 5: Käufer tritt das (immaterielle) Eigentumsrecht an der geleisteten Sicherungszahlung ab, Pflicht (meist stillschweigend = er hat sich vom Gedanken zu lösen, dass es sein Geld war - keine weiteren Rechte darauf)

Rechtsgleichheit, beide Parteien mit selbem Recht!
 
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