Lupo
Ritter Kadosch
- 3. Oktober 2009
- 6.327
Ich erwarte von meiner Regierung, daß sie in einer Notlage angemessene Maßnahmen ergreift.
Wohlgemerkt, angemessen. Wie lautete doch gleich der Kanon: Maßvoll, Geeignet, Begründet usw. .
Was mir völlig wurscht ist:
- die Gefühle der Uneinsichtigen. Sorry, Ausgangssperre ist Ausgangssperre,
Die Ausgangssperre war reiner Aktivismus. Nicht angemessen, und auch nicht ernsthaft begründet. Sie kann für sich nicht Anspruch nehmen, nach bestem Wissen und Gewissen verfügt worden zu sein, es ist den Akteuren einfach nichts anderes eingefallen. Denn dann hätte man ja einleuchtende Gründe dafür darlegen können. Dann wäre mir es sogar auch wurscht gewesen, wenn sich die Gründe im erst Nachhinein als Irrtum herausgestellt hätten, aber es kam ja gar nichts. Die Ausgangssperren wurden auch im Nachhinein von etlichen Gerichten als unrechtmäßig verworfen.
Also - nein: Einspruch. Mein Verständnis von mir selbst als Staatsbürger ist nicht, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen festgesetzt werden kann, nur weil irgendwem in der vom ihm selbst geschürten Panik nicht besseres mehr einfällt.
Und der alte Knabe, der für das Vorlesen aus dem Grundgesetz belangt wurde, tat dies am hellichten Tag und außerhalb jeder Ausgangssperre. Sofern wir uns auf den gleichen Fall beziehen, andere sind mir aber nicht geläufig.
Hat aber wenig mit der einfachen Sprache zu tun … hast Du den Beitrag richtig platziert?