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"aber laut Heraldik ist dunkel immer oben" - die kleine Heraldik-Ecke

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825

Die Eintragung bietet einen gewissen Rechtsschutz, soweit ich weiß.

Für Ortswappen ist im Ggsatz dazu eine Behörde zuständig.

Pro Heraldica scheint mir ein Dienstleister zu sein, der Wappen recherchiert oder entwirft und ggf. beim Verein Herold anmeldet.

Tatsächlich waren für die Genehmigung bzw. Registrierung aller Wappen die königlichen/kaiserlichen Heroldsämter, im Alten Reich die Hofpfalzgrafen zuständig. Heroldsämter gibt es in D seit dem Ende der Monarchie nicht mehr.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.121
was sagt der geneigte Heraldiker eigtl zum Ortswappen von Ehlenbogen

Wappen_Ehlenbogen.png


 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
Aus aktuellem Anlaß ein Einschub:


Ein Fußballverein muß sein Logo ändern, weil es die Form (eine Form!) des buundesadlers aufgreift, es weicht "nur" in der "Farbgebung" ab.

Urheberrechtlich mag das so sein, man fragt sich dann nur, was das eine Behörde angeht. Heraldisch ist die Farbgebung (Tingierung) von entscheidender Bedeutung und die genaue Formgebung, die künstlerische Ausgestaltung des Adlers, völlig irrelevant. Es besteht keinerlei Verwechslungsgefahr, so wenig wie zwischen dem deutschen und dem polnischen Adler...

"Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wappen des Bundes oder den Bundesadler benutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."

Nun, das Bundeswappen ist ein schwarzer Adler, rot bewehrt und bezungt, im goldenen Feld...
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.121
Aus aktuellem Anlaß ein Einschub:


Ein Fußballverein muß sein Logo ändern, weil es die Form (eine Form!) des buundesadlers aufgreift, es weicht "nur" in der "Farbgebung" ab.

Urheberrechtlich mag das so sein, man fragt sich dann nur, was das eine Behörde angeht. Heraldisch ist die Farbgebung (Tingierung) von entscheidender Bedeutung und die genaue Formgebung, die künstlerische Ausgestaltung des Adlers, völlig irrelevant. Es besteht keinerlei Verwechslungsgefahr, so wenig wie zwischen dem deutschen und dem polnischen Adler...

"Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wappen des Bundes oder den Bundesadler benutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."

Nun, das Bundeswappen ist ein schwarzer Adler, rot bewehrt und bezungt, im goldenen Feld...
der Bundesadler wurde ja benutzt, also wars ordnungswidrig.

Sonst müsste da was von "den schwarzen Bundesadler benutzt" stehen
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.423
Der Adler des alten Vereinslogos sieht dem Adler z.B. auf den DM-Münzen ziemlich ähnlich ....

der alder auf münzen etc ist das sogenannte "kleine bundessiegel", was sich dadurch unterscheidet, daß der adler 6 statt 5 federn pro schwinge hat.


in der tat ist die vielfalt der "bundesadler" durchaus verwirrend, und da gibt es auch die ein oder andere VT dazu :)
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
Der Bundesadler ist allerdings eines definitiv nicht - blau...

Und nein, der Adler ist nicht das kleine Bundessiegel, dazu fehlt die Umschrift, die die siegelführende Behörde angibt. Es handelt sich lediglich um diejenige Form eines Adlers, die, z.B., auch im kl. Bundessiegel Verwendung findet.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
Ist ja wohl auch kein Bundessiegel, sondern eine Steuerbanderole mit Adler als Hoheitszeichen.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.423
Verordnung zur Durchführung des Tabaksteuergesetzes schrieb:
(2) Steuerzeichen haben die Form von Marken oder Streifen. Sie sind unterteilt in mindestens ein Leerfeld und in Hauptfelder mit dem Bundesadler, mit Angaben über Bezeichnung, Menge sowie den Packungspreis und bei Zigarren und Zigarillos auch über den Stückpreis. Bei Substituten für Tabakwaren entfällt die Angabe des Packungspreises.


hmm, welcher ist denn nun "der" bundesadler ? und ist es nicht eigentlich sinn eines wappens, das es immer das gleiche ist bzw warum macht man überhaupt tausend verschiedene versionen ?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
Wappen sind nicht immer genau gleich. Das festgelegte Wappen kann auf verschiedene Weise dargestellt werden. Die Heraldik ist völlig blind dafür, ob der Adler romanisch, gotisch, expressionistisch, mit drei, vier oder acht Federn dargestellt wird. Die Heraldik ist dagegen absolut nicht blind für die Farbe oder für die Attribute - der schlesische Adler hat Kleeblätter, der österreichische Hammer, Sichel und Mauerkrone usw. An Amtsgerichten und Finanzämtern der 50er und 60er Jahre findet man teilweise gewagte künstlerisch moderne Interpretationen von Bundes- und Landeswappen, die aber immer der Blasonierung (Beschreibung) entsprechen.

Die Bundesrepublik hat die Form, das Design des Adlers für verschiedene Verwendungen genau festgelegt und betrachtet dieses Designs jetzt auch als Hoheitszeichen, wie oben gesehen, die nicht mehr jedermann nutzen kann. Das ist aber Design oder Urheberrecht und nicht eigtl. Heraldik. (Derselbe Adler wie im kl. Bundessiegel fand sich ja auch auf dem Zwomarkstück, aber niemand käme auf die Idee, das Zwomarkstück für ein Bundessiegel zu halten und damit viellt. durch Durchpauschen eine Urkunde zu siegeln.)

Kurz: Es gibt mehrere Bundesadler. Eigtl. so viele man will. Wenn er mit dem Anspruch verwendet wird, Bundesadler zu sein und der heraldischen Beschreibung nicht widerspricht, ist er Bundesadler. Die "Fette Henne" im Bundestag ist Bundesadler, der Adler auf dem Sporthemd der Bundeswehr auch. (Auch wenn sich da schon wieder wg. der falschen Feldfarbe alles sträubt.)
 

Vercingetorix

Ritter vom Osten und Westen
22. Juli 2018
2.409
Interessant, ich nehme an es gibt ein Gesetz oder eine Verordnung, welche die Verwendung regelt?

Bei uns ist das so, da gibt es das so genannte "WSchG", oder auch: "Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen".
Wobei das die Sache keines Wegs unkomplizierter macht. Das Wappen der Eidgenossenschaft ist schliesslich nicht einfach irgendein Kreuz... :D

WSchG

 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
Ja, gibt es, aber die kann ich nicht zitieren. Gegebenenfalls gibt es auch nur Richterrecht, wenn etwas unklar geregelt ist.
 
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