- Moderation
- #41
- 18. November 2007
- 21.824
AW: Attentat auf die Redaktion von Charlie Hebdo
Man unterscheidet zwischen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Mit den objektiven sind beweisbare Tatsachen gemeint, mit den subjektiven Einstellungen, Ansichten, Motive usw. des Täters.
Beispiel:
"Einen Menschen töten" ist objektiv. "Heimtückisch" ist auch objektiv. Es ist zwar nicht abschließend definiert, aber ein Tatbestandsmerkmal, das außerhalb des Täters liegt und beobachtbar ist. "Niedrige Beweggründe" sind subjektiv, weil sie im Inneren des Täters liegen und nicht beobachtet, sondern nur erschlossen werden können.
Mehrfacher Mord, besondere Grausamkeit und Erbarmungslosigkeit sind objektive Tatbestandsmerkmale.
Die Unterscheidung in objektive und subjektive T. hat nichts mit der Strafzumessung zu tun...
Hattest Du nicht mal Jura angefangen? Das ist "Einführung in das Strafrecht", irgendwann zu Beginn des 1. Semesters.
Man unterscheidet zwischen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Mit den objektiven sind beweisbare Tatsachen gemeint, mit den subjektiven Einstellungen, Ansichten, Motive usw. des Täters.
Beispiel:
§ 211 StGB (2) schrieb:Mörder ist, wer
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
einen Menschen tötet.
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
"Einen Menschen töten" ist objektiv. "Heimtückisch" ist auch objektiv. Es ist zwar nicht abschließend definiert, aber ein Tatbestandsmerkmal, das außerhalb des Täters liegt und beobachtbar ist. "Niedrige Beweggründe" sind subjektiv, weil sie im Inneren des Täters liegen und nicht beobachtet, sondern nur erschlossen werden können.
Mehrfacher Mord, besondere Grausamkeit und Erbarmungslosigkeit sind objektive Tatbestandsmerkmale.
Die Unterscheidung in objektive und subjektive T. hat nichts mit der Strafzumessung zu tun...
Hattest Du nicht mal Jura angefangen? Das ist "Einführung in das Strafrecht", irgendwann zu Beginn des 1. Semesters.