Giacomo_S
Prinz der Gnade
- 13. August 2003
- 4.319
Haben wir es nicht schon immer gewußt ?
Die Bayern sind verrückter als die Ossis (Hervorhebungen durch mich):
Die Gesetze, die in Freiheitsrechte eingreifen, gibt es natürlich.
Allerdings bestimmen darüber die Länder - und die handhaben das durchaus unterschiedlich.
In den meisten Bundesländer kann nach dem sog. Unterbringungsgesetz nur dann jemand Zwangseingewiesen werden, wenn er eine erhebliche Gefährdung für sich selbst oder andere darstellt.
Nicht so in Bayern: Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung reicht aus (Hervorhebung durch mich):
In meinen Augen ist das ein absoluter Gummiparagraph. Sicher: Es gibt psychisch Kranke, die gefährlich sind (Straftäter), aber der o.g. Auszug aus einem Gesetz ist ein Freibrief dafür, unbequeme Zeitgenossen aus dem Verkehr zu ziehen.
Ob jemand "psychisch krank" ist, entscheidet dann der Arzt. Die "Diagnose" basiert übrigens auf einer reinen Verhaltensanalyse, denn im Unterschied zu anderen medizinischen Diagnose gibt es in der Psychiatrie i.d.R. keine spezifischen Befunde (Röntgenbilder, Blutdruckwerte etc.).
Der Arzt hört oft nur die Aussage von einem Zeugen (Ehepartner).
Zwar wird muss man einem Richter vorgeführt werden, aber zum einen wird der auch keine andere Entscheidung als der Azt fällen, zum anderen ist man da schon meist (zwangs)medikamentiert.
Die Bayern sind verrückter als die Ossis (Hervorhebungen durch mich):
Ausgestoßen, weggeschlossen und dann auch noch ausgeplündert ?ARD Ratgeber Recht schrieb:Mehr als 120.000 Mal jährlich werden in Deutschland Menschen untergebracht, denen ärztlich eine psychische Krankheit attestiert wird. Allein in NRW stieg die Zahl der Unterbringungsverfahren innerhalb von zehn Jahren um das Dreifache an. Warum ist das Risiko eines Bayern siebenmal höher als das eines Thüringers, irgendwann in der Psychiatrie zu landen? Gibt es in Bayern wirklich so viel mehr gefährliche Geisteskranke, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss?
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz schrieb:(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Gesetze, die in Freiheitsrechte eingreifen, gibt es natürlich.
Allerdings bestimmen darüber die Länder - und die handhaben das durchaus unterschiedlich.
In den meisten Bundesländer kann nach dem sog. Unterbringungsgesetz nur dann jemand Zwangseingewiesen werden, wenn er eine erhebliche Gefährdung für sich selbst oder andere darstellt.
Nicht so in Bayern: Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung reicht aus (Hervorhebung durch mich):
Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren BetreuungUnterbringungsgesetz schrieb:Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden.
In meinen Augen ist das ein absoluter Gummiparagraph. Sicher: Es gibt psychisch Kranke, die gefährlich sind (Straftäter), aber der o.g. Auszug aus einem Gesetz ist ein Freibrief dafür, unbequeme Zeitgenossen aus dem Verkehr zu ziehen.
Ob jemand "psychisch krank" ist, entscheidet dann der Arzt. Die "Diagnose" basiert übrigens auf einer reinen Verhaltensanalyse, denn im Unterschied zu anderen medizinischen Diagnose gibt es in der Psychiatrie i.d.R. keine spezifischen Befunde (Röntgenbilder, Blutdruckwerte etc.).
Der Arzt hört oft nur die Aussage von einem Zeugen (Ehepartner).
Zwar wird muss man einem Richter vorgeführt werden, aber zum einen wird der auch keine andere Entscheidung als der Azt fällen, zum anderen ist man da schon meist (zwangs)medikamentiert.