- Ersteller
- #21
Giacomo_S
Prinz der Gnade
- 13. August 2003
- 4.327
_Dark_ schrieb:also das was du da schreibst kann ich mir echt nicht vorstellen.. man kann nicht einfach sagen mein nachbar ist irre, woraufhin er abtransportiert wird und erstmal in die klappse kommt.
das geht nicht, auch nicht in bayern
Oh doch, das geht.
Insbesondere dann, wenn jemand schon mal - vielleich vor vielen Jahren - in der Psychiatrie war.
Muss aber gar nicht sein. Die Geschichte muss nur stimmig in das Bild passen und die Sache ist geritzt.
Es kommt eben immer darauf an, wie ein "Zeuge" Vorfälle bewertet. Eine Zeugenaussage ist immer subjektiv.
Eine Freundin von mir hat - vor ihrer Zwangseinweisung - einmal ein Fenster geöffnet, und weil es zog, schlug ein anderes Fenster zu und hatte einen Sprung. Bei einer anderen Gelegenheit verursachte sie durch Unachtsamkeit einen Fleck an der Wand. Im Bericht hiess es dann "zerschlägt Fenster", "beschmiert Wände".
Bist Du erstmal eingewiesen, dann ist die Chance entlassen zu werden, weil sich Deine geistige Gesundheit herausstellt, sehr gering. Gerade einmal einer von 40 Zwangseingewiesenen wird in Bayern sofort wieder entlassen. Der Arzt wird das schon deshalb nicht tun, weil sollte es eine Fehlentscheidung sein und es passiert etwas, kann er haftbar gemacht werden.
Kommst Du nach Landsberg, dann wirst du vielleicht sogar "fixiert" (gefesselt). Einem Freund von mir ist das passiert. Und er blieb fixiert für die nächsten 14 Stunden, während man ihn untersuchte: Ohne Essen, ohne Trinken, ohne Toilette.
in jedem Fall kommst du in Landsberg erst einmal für mindestens 2 Tage in das "Überwachungszimmer": Ein voll verglaster Raum, nur mit einem Nachthemd. Ach ja, ich vergass: Etwas zu essen bekommst Du. Aber mehr auch nicht.
Im weiteren Verlauf wird alles, was Du tust und sagst, im Sinne deiner "Krankheit" interpretiert. Die für Andere normalsten Dinge werden dann mal schnell zum "Symptom".
Die genannte Freundin z.B. - als manisch diagnostiziert - wurde im Zuge einer Auseinandersetzung um eine bevorstehenden Scheidung eingeliefert. Das wird dann als "Symptom" gewertet, denn es gilt als "wissenschaftliche Tatsache", dass Maniker sich von ihren Lebenspartnern trennen. Kurz vorher lernte sie ihren Freund kennen. Auch der gilt dann als "Symptom". Übrigens gilt der Freund auch noch zwei Jahre später - sie längst genesen und entlassen - als "Symptom".
Wüsste ihr Psychiater von ihrem Freund, dann kann er ihr das so auch auslegen und sie würde viel riskieren. Also hat sie keine andere Wahl, trotz eines Leben in Freiheit, ihren Freund nur in aller Heimlichkeit zu sehen.