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Boykottiert die Türkei!!!

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Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Nein, kein Serbe. Vielleicht sollte ich meinen deutschen Personalausweis hier veröffentlichen. Aber ich denke, es ist egal, welche Nationalität ich habe, oder?!
 

Cyriss

Lehrling
8. September 2002
2
Ne wollt nur fragen...

Bin neu hier, hab nur gesehen, dass man dich für nen griechen gehalten hat oder so.
Dein Nickname ist der Name des meistgehasstesten und brutalstenn Mörder im Krieg Jugoslawien-Kroatien von 1992-1995.
Natürlich ist deine Nationaliät nicht wichtig. wollt nur auf klug tun :lol:
Ich weiß dass über die Türkei.
Natürlich wird alles verheimlicht, weil wenn alle wüssten was die Türkei da macht, könnten es viele andere Völker nachmachen, und das noch ohne Grund. Das darf einfach nicht in die Öffentlichkeit kommen.
Deshalb hat sich die Türkei auch nicht auf die Seite, der moslemischen Albaner gestellt, weil man einfach Kritik am eigenen Land abwenden wollte.
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Oh, habe jetzt erst auf Deinen Wohnort geachtet. Dann auf ein neues: Hallo, mein kroatischer Freund.

Einen kleinen Einwand habe ich: die Türken / türkische Regierung hat sich schon auf die Seite der Moslems in Ex-Jugoslawien gestellt, aber vielleicht nicht in dem Maße, wie es die betroffenen Moslems gerne gesehen hätten.
 

Sternengucker

Geselle
2. Juni 2002
11
Klar

Es war ja klar,das früher oder später die Memmen von amnesty ins Spiel kommen.Jetzt mal ehrlich:Die würden doch schon kritisieren,wenn man Kriegsgefangene kalt abduscht.Warum siehst du es nicht ein?Öcalan war ein Terrorist.Einer,der in Ankara in den 70iger Jahren die Hochschule besucht hat und sich dann GEGEN den Staat gewendet hat(Beisst ein Hund die Hand,die ihn füttert?)Er und seine Schergen haben die Armut der Menschen im Osten der Türkei ausgenutzt,Sie Erpresst,manipuliert und mit vielen anderen unschuldigen Menschen ins Verderben gerissen.Diese Mischung aus kommunistisch-rassistisch-totalitärem System,die die PKK politisch angestrebt hat(und noch tut)ist absolut unstabil und nicht umsetzbar.Das einzige System,was die Pkk(fast)beherrschen konnte war die Organisation von Rebellen.Doch Terroristen können keine Staatsmänner sein.
ZU deiner Frage"...von deutschen Ämtern ausgebeutet"Die Beherrschung der deutschen Sprache setzt u.a.voraus,mit bestimmten Wortstellungen und Satzbauten sprachlich sowie sinngemäß umgehen zu können."Diskriminiert"bezieht sich somit auf die Ämter und "Ausgebeutet"auf die Arbeitgeber.Ich habe auch nicht empfohlen,türkische Geschichtsbücher zu lesen,sondern BÜCHER ÜBER TÜRKISCHE GESCHICHTE.Ich habe dir auch nicht unterstellt,dass du behauptet hast,es gäbe den Staat Kurdistan.Du schreibst aber so,als gäbe es ihn.Deshalb habe ich darauf hingewiesen.
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Diese "Memmen", wie Du die Menschen von Amnesty betitelst, haben mit Sicherheit einiges für die Menschheit getan, auch wenn sie in manchen Dingen in UNSEREN Augen übertreiben mögen.

Du solltest aber auch nicht denken, daß ich hier die PKK unbedingt in Schutz nehmen möchte, aber es ist auch verständlich, daß Menschen, die so unterdrückt werden, sich wehren. So ist es nun einmal überall auf der Welt. Es ist nur die Frage, wie man darauf reagiert.

Das die Gastarbeiter hier "ausgebeutet" wurden, möchte ich auch so nicht stehenlassen. Ich denke, sie haben hier eine faire Chance erhalten, wesentlich mehr Geld zu verdienen, als in ihrer Heimat und auch ein Vermögen aufzubauen, was sehr viele auch geschafft haben.

Vielleicht solltest Du mal ein paar mehr Bücher über die türkische Geschichte lesen, dann würdest Du all meine Behauptungen unterstützen und nicht verleugnen. Aber bitte keine Geschichtsbücher, die aus dem türkischen übersetzt wurden...;-)

OK, es gab wohl keinen Staat mit dem Namen Kurdistan, jedoch autonome, von Kurden regierte Gebiete. Die Geschichte der Kurden und deren Gebiete ist bis heute nahezu unerforscht.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
@sternengucker
Kollege,wenn Deutschland in den 60igern und 70igern die Gastarbeiter nicht hereingebeten hätte,hätten sie nicht kommen können,oder?Aber dann würdest du auch nicht in dem Wohlstand leben,den du jetzt hast.Diese Menschen kamen hierher um ihr Brot zu verdienen,mit der Arbeit,die die Deutschen nicht machen wollten.Das haben sie getan.Sie haben hier Tag und Nacht geschuftet,von deutschen Ämtern und Arbeitgebern diskriminiert und ausgebeutet.Trotzdem haben sie ihre Steuern bezahlt,die Wirtschaft angekurbelt,Arbeitsplätze geschaffen.Informier dich erstmal,bevor du wie die grosse Masse einfach dumme Kommentare in die Welt setzt.

du weißt nicht, wie es uns heute gehen wuerde, wenn die gastarbeiter nicht gekommen waeren.
außerdem sind sie geholt worden, weil es in deutschland nicht genug arbeitnehmer gab und die wirtschaft damals viel mehr benoetigte, nicht, weil die deutschen sich zu fein waren fuer die schlechten jobs (tuerken etc wurden doch nicht geholt weil es hier nicht genug muellmaenner (mir faellt nichts besseres ein, muellmann ist sicher auch ein netter beruf ..) gab!)!
inwiefern wurden sie denn bitte diskriminiert und ausgebeutet?

dann zu deinem kommentar ueber ai :
selbst, wenn ai in machen hinsichten wirklich ueberzogen handelt, hier schildern sie doch auch die lage an sich, ohne beurteilung (3 mio vertriebene, tausende tote auf beiden seiten etc)! allein dies reicht doch um zu erkennen, dass es dort schrecklich zu ging und geht! oder verstehst du das nicht?

ich finde, arkan hat total recht in dem, was er sagt. in dem text von ai steht auch, dass die pkk genauso menschenunwuerdige verbrechen beginng und begann, arkan hat das nicht tot geschwiegen oder auf sonstige art verheimlicht! er betrachtet also beide seiten.

du, als tuerke, das muss ich leider so sagen, scheinst mir auch nicht objektiv darueber urteilen zu koennen. wenn ich als deutscher in den usa angegriffen wuerde weil in meinem land irgend etwas falsch zugeht, dann wuerde ich, das muss ich zugeben, auch versuchen, 'mein land' zu verteidigen. genauso, wie du das hier machst.

F I N
 

Sternengucker

Geselle
2. Juni 2002
11
Jugoslawien...

Griechen,Serben,Kroaten haben doch eh ein schwerwiegendes Angsttrauma seit der türkischen Besatzungszeit.Dieses hat sich festgesetzt in den Köpfen der Menschen dieser Völker und kommt als schwerwiegender gesellschaftlicher Komplex in Form von Aggressionen und stupidem Gemetzel an anderen Minderheiten.Sie können ihre(damalige wie heutige)militärische,kulturelle und gesellschaftliche Unterlegenheit nicht verkraften.Daher metzelte Serbien auch die Moslems in Bosnien nieder und schoss auf Moscheen und riefen dabei:"Tod den Türken".Warum hat das Schwein Milosevic nicht die Türkei angegriffen?Er wusste den Ursprung seines Hasses.Die feige Ratte.Griechenland? :lol:
Allein Istanbul hat soviel Einwohner wie Griechenland selbst.Die Inseln waren türkisch und sind es bis heute.Sie liegen geographisch bei Türkei und gehören auch zu ihr.Zypern?Nachdem in den 60igern bis in den Anfang der 70igern Türkische Zivilisten reihenweise von Zyprioten getötet worden sind und die griechische Regierung trotz mehrmaliger Warnungen nicht reagiert hat,musste die Armee einmarschieren.Abgesehen davon ist und war es auch nie vertretbar,dass Zypern zu Griechenland gehört.Allein von der geographischen Lage her.Nimm mal eine Landkarte in die Hand.
Geschichtlich gesehen sowiso nicht.Nachdem die Türkei den ersten Weltkrieg(mit Deutschland zusammen)verloren hatte,haben die Griechen den Schritt der Engländer und der Franzosen gestreichelt,nachdem sie wie die Schakale darauf gewartet hatten,Türkei zu besetzen.1923 wurden sie von einer zersprengten,schwachen,patriotischen türkischen Armee zu Tausenden ins Meer versenkt. :twisted:
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
:D :D :D

naja ich wiederhol mich jetzt nochmal, hast es ja vielleicht nicht gelesen (einen post weiter oben):

DU KANNST NICHT OBJEKTIV UEBER DIESES THEMA URTEILEN DA DU EIN PATRIOTISCHER TUERKE BIST (kein vorwurf, patriotie ist etwas positives, finde ich)!

hm ja die serben wollten ihren angestauten hass auf die tuerken loswerden, deshalb haben sie moslems angegriffen. es ging hier um eines auf keinen fall: eine glaubensfrage. der balkankrieg hatte ganz andere ursachen! wie zb die voranschreitenden unabhaengigkeitsbestrebungen der einzelnen teilstaaten! und selbst, wenn istanbul 10 mal soviele einwohner wie griechenland haette, wofuer ist das relevant?

diese inseln gehoeren meiner meinung nach seit langer langer zeit zu griechenland, sind griechisch gepraegt und ein bedeutender teil der griechischen kultur und geschichte. auch, wenn sie sehr nahe am tuerkischen festland liegen, ist das doch kein grund, sie den tuerken zuzuschreiben! darf kanada sich beschweren, weil alaska das land fast vollstaendig vom pazifik trennt? hmm weitere vergleichssituationen fallen mir jetzt nicht ein, kann mir nachher gern noch ein paar anderen einfallen lassen. aber es hat wohl keinen sinn, mit dir darueber zu 'diskutieren' denn das kann man nur, wenn man vorher unvoreingenommen oder zumindest wandlungsbereit ist. ich habe mir meine meinung erst im laufe dieses threads gebildet, vorher war mir wirklich nicht klar, wie es in einigen teilen der tuerkei zugehen muss (tuerk. armee UND pkk terror).
 

Giro

Geheimer Meister
10. April 2002
191
Griechen,Serben,Kroaten haben doch eh ein schwerwiegendes Angsttrauma seit der türkischen Besatzungszeit
Wenn Besatzung dann doch wohl eher "Osmanische Besatzung", und zum Osmanischen Reich gehörten ca.70 verschiedene Volksgruppen, die Türken waren nur eine unter vielen, und mit den Kurden gab es keine Probleme, und die Kurden hatten auch keine Probleme mit den andern Volksgruppen, erst als man Grenzen durch ihr Gebiet zog gingen die Probleme los.

Und zum Thema Atatürk, er ist für mich genau so ein V-Mann der Illuminaten wie Saddam, Osama, Lehnin, Trotzki, Saudis....
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
@Sternengucker

Du beweist nur einmal mehr Deine völlige Unkenntnis über die Geschichte. Nicht nur, daß die Inseln schon immer, außer in der Zeit der osmanischen/türkische Besetzung, griechisch waren, nein, auch das FESTLAND, die heutige Türkei, entlang der Küste, war IMMER Griechenland / Byzanz.

Vielleicht solltest Du Dich mal von einem unabhängigen Historiker beraten lassen. Angefangen beim römischen Reich, das in Ost und Westrom (Byzanz - auch heutige Türkei) zerfiel und dann im 15. Jahrhundert an die Türken fiel.

Der Jugoslawienkonflikt hat (für Dich) soviel mit den Türken zu tun, wie Oswald mit dem Kennedyattentat - man brauch ja irgendeinen Vorwand...
Zudem solltest Du nicht vergessen, daß beide Seiten gemetzelt haben. Wenn dem nicht so wäre, hätten sich Bosnier und Kroaten nicht auch noch die Köpfe eingeschlagen. Bezüglich "Gemetzel" an Türken, solltest Du außer Zypern (wo radikale Gruppen am Werk waren, wie schon erwähnt) vielleicht noch mal was anderes erwähnen.

Der Angriffskrieg von Griechenland auf die Türkei, war nichts anderes, als der Versuch, BESETZTES Gebiet zurück zu erobern. Krieg ist niemals in Ordnung, aber ich denke, daß wohl jedes Land so handeln würde.

Militärische Überlegenheit der Türken? Mit ziemlicher Sicherheit.
Kulturelle und gesellschaftliche??? Du bringst mich immer wieder zum Lachen...

Und noch einmal: schau Dir doch mal Landkarten an, die VOR der BESATZUNG der Türken entstanden sind. Dann siehst Du, wie haltlos Dein sowieso schon lächerliches Argument der geographischen Lage der Inseln ist.

Der Angriff der Türkei auf Zypern hat nichts mit den Übergriffen auf die Zyperntürken zu tun, sondern mit dem Versuch, der griechischen Junta, den Zypern-Präsidenten Makarios zu stürzen. Mein Gott, nun informiere Dich doch wenigstens einmal, bevor Du so einen Mist schreibst.
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert Deutschland

Jahresbericht 1999

Deutschland (Bundesrepublik)

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch Polizeibeamte Kenntnis. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich vielfach um Asylbewerber.

Nach den Parlamentswahlen vom September übernahm eine neue Koalitionsregierung unter dem Vorsitz von Gerhard Schröder die Amtsgeschäfte. Er löste Helmut Kohl als Bundeskanzler ab.


Im Mai befaßte sich der UN-Ausschuß gegen Folter mit dem zweiten periodischen Bericht der Bundesregierung über die von ihr zur Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe getroffenen Maßnahmen. Der Ausschuß äußerte sich besorgt über die hohe Zahl bekanntgewordener Mißhandlungsvorwürfe, die sich zumeist auf den Zeitpunkt der Festnahme bezogen. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine in offiziellem Auftrag erstellte Studie, die zutage gefördert hatte, daß es sich bei polizeilichen Übergriffen gegenüber ausländischen Staatsbürgern nicht um »bloße Einzelfälle« handelt. Der Ausschuß bemängelte darüber hinaus die »Existenz bestimmter Rechtsvorschriften, die es unter gewissen Bedingungen zulassen, daß gesetzliche Garantien zugunsten von Personen, die die Polizei verhaftet hat, nach Ermessen erheblich eingeschränkt werden können«. Er nannte als Beispiel »Vorschriften, die es der Polizei in bestimmten Fällen erlauben, einer auf einer Polizeistation festgehaltenen Person die Benachrichtigung eines Familienangehörigen zu untersagen«. Besonders beunruhigt äußerte sich der Ausschuß über die »offenbar geringe Zahl von Strafverfahren und Verurteilungen im Zusammenhang mit Vorwürfen über Mißhandlungen durch die Polizei, vor allem dann, wenn es sich (bei den mutmaßlichen Opfern) um Menschen ausländischer Abstammung handelt«. Zu den Empfehlungen des Ausschusses zählte die Verbesserung der Beschwerdemechanismen sowie eine »deutliche Verstärkung« disziplinarischer und gerichtlicher Maßnahmen gegen Polizeibeamte, denen Übergriffe angelastet werden. Den Opfern polizeilichen Fehlverhaltens sollte es nach Auffassung des Ausschusses möglich sein, in Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten. Er empfahl des weiteren, die für zivilrechtliche Schadensersatzklagen geltenden Verfahren zu verbessern, durch entsprechende Gesetzesänderungen sicherzustellen, daß unter Folterungen erlangte Beweismittel unter keinen Umständen vor Gericht zugelassen werden, sowie für Polizei- und andere Beamte Pflichtlehrgänge durchzuführen, in denen sie in menschenrechtlichen Fragen und auf dem Gebiet des Konfliktmanagements – insbesondere im Umgang mit ethnischen Minderheiten – geschult werden. Nicht zuletzt rief der Ausschuß die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und zu gewährleisten, daß sämtliche Personen gleich bei ihrer Festnahme mittels eines Formblattes in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über polizeiliche Mißhandlungen an ausländischen Staatsbürgern, unter ihnen Asylbewerber, sowie an Angehörigen ethnischer Minderheiten Kenntnis. Mehrere Asylbewerber machten geltend, während ihrer versuchten Abschiebung auf dem Düsseldorfer Flughafen von Polizisten mißhandelt worden zu sein. Khebil L. beispielsweise erhob den Vorwurf, man habe ihn auf dem Flughafengelände drei- bis viermal und später in einem Büroraum nochmals geschlagen. Auch Frank E., ein Asylbewerber aus Ruanda, erklärte, er sei im Februar oder März, als er sich weigerte, das Flugzeug zu besteigen, mit Schlägen mißhandelt worden. Seinen Angaben zufolge war seine Mundpartie aufgrund der Schläge »entstellt« und seine Augen »voller Blut«. Im April berichtete Ebezina C., ein Polizeibeamter habe ihn mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und ihn verbal mißhandelt. Die Vorwürfe der drei Asylbewerber zogen Ermittlungen nach sich, die jedoch bei Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.

Abdul A. beschuldigte die BremerPolizei, ihn im Februar geschlagen und beleidigt zu haben. Er erklärte, er sei von zivil gekleideten Polizisten, von denen einer seine Waffe auf ihn gerichtet habe, angehalten und aufgefordert worden, sich auszuweisen. Anschließend sei er beschimpft und mit Fußtritten und Fausthieben traktiert worden, bevor man ihn auf eine nahe gelegene Polizeiwache gebracht habe. Dort mußte sich Abdul A. nach eigenen Angaben entkleiden und wurde für zwei Stunden in eine Zelle gesperrt. Nach seiner Freilassung suchte er noch am selben Tag seinen Arzt auf, der folgende Verletzungen attestierte: Quetschungen an beiden Handgelenken, eine Fleischwunde am linken Handgelenk, Verrenkungen an der linken Schulter, Blutergüsse im Bereich des Brustkorbes und der Rippen sowie im Gesicht und am rechten Knie und Oberschenkel. Mehrere Tage nachdem Abdul A. bei der Bremer Polizei und der Staatsanwaltschaft wegen des Vorfalls Anzeige erstattet hatte, wurde ihm mitgeteilt, daß gegen ihn Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung von Polizisten und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden seien.

Im Februar fand ein Wiederaufnahmeverfahren gegen drei Polizisten statt, die angeklagt waren, im Jahre 1992 den iranischen Studenten Habib J. mißhandelt zu haben (siehe Jahresberichte 1994 bis 1997). Die Beamten waren 1994 zunächst schuldig gesprochen, ihre Urteile jedoch 1995 in der Berufung wieder aufgehoben worden. Im Juli 1996 hatte das Berliner Kammergericht eine Neuverhandlung ihres Falles angeordnet und seine Entscheidung unter anderem damit begründet, daß die Feststellungen des Berufungsgerichts »widersprüchlich und lückenhaft« gewesen seien. Im Wiederaufnahmeverfahren vom Februar gelangten die Richter zu dem Schluß, daß die Glaubwürdigkeit von Habib J. als Zeuge außer Zweifel stehe, daß aber seit dem damaligen Vorfall erhebliche Zeit verstrichen sei, was bei Habib J. und den übrigen Zeugen wie auch bei den beschuldigten Polizisten zu Erinnerungslücken geführt habe. Das Gericht sah sich angesichts widersprüchlicher Aussagen aller Parteien außerstande, den Tathergang zweifelsfrei zu rekonstruieren, und hielt aus diesem Grunde den Freispruch der Polizeibeamten aufrecht.

Ein Antrag des algerischen Asylbewerbers Nasr B. auf eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, seine wegen Mißhandlung erstattete Strafanzeige abzuweisen (siehe Jahresbericht 1998), wurde im Juni abschlägig beschieden.

Das Landgericht Dortmund hob im Mai das Urteil gegen einen Polizisten auf, der von der Vorinstanz der fahrlässigen Körperverletzung an dem türkischen Staatsbürger Ahmet Delibas für schuldig befunden worden war (siehe Jahresberichte 1997 und 1998). Ahmet Delibas hatte den Vorwurf erhoben, im Jahre 1995 auf dem Rücksitz eines Polizeifahrzeugs von den Beamten ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Aus einem ärztlichen Attest ging hervor, daß er sich bei dem Vorfall schwere Verletzungen zugezogen hatte. Er selbst wurde später des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten angeklagt. Bei dem vorinstanzlichen Verfahren im Mai 1997 waren ein zweiter angeklagter Polizist sowie Ahmet Delibas freigesprochen worden. Das Landgericht Dortmund hob den Schuldspruch gegen den damals verurteilten Polizisten mit der Begründung auf, daß sich Ahmet Delibas seine Gesichtsverletzungen zugezogen haben könne, als ihm der Beamte in Notwehr Schläge versetzte, nachdem er bei dem Versuch, ihn festzunehmen, von Ahmet Delibas ins Gesicht getreten worden war. Obwohl nachgewiesen werden konnte, daß man dem Häftling noch mindestens drei weitere Schläge gegen Oberkörper und Gesicht versetzt hat, als er bereits mit auf dem Rücken gefesselten Händen in dem Polizeifahrzeug saß, entschied das Gericht, der Beamte habe, um den Widerstand von Ahmet Delibas zu brechen, in zulässiger Weise Gewalt angewandt.

Im Mai wiesen die Behörden eine von Homayoun Ghaleh gegen die Polizei unter dem Vorwurf der Mißhandlung erhobene Beschwerde ab, obwohl ein ärztliches Attest vorlag, das die Angaben des Iraners, er sei von einem Dortmunder Polizisten mit einem Funkgerät auf den Kopf geschlagen worden, erhärtete. Im selben Monat wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen Homayoun Ghaleh eingestellt, das man aufgrund einer Anzeige des betreffenden Polizisten eingeleitet hatte (siehe Jahresbericht 1998).

Gleichfalls im Mai sprach das Landgericht Frankfurt an der Oder drei Polizeibeamte aus Brandenburg in zwölf Fällen der Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge in den Jahren 1993 und 1994 schuldig (siehe Jahresberichte 1995 und 1998). Die Angeklagten erhielten zehn- bis 24monatige Freiheitsstrafen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nach Erkenntnissen des Gerichts hatten die drei Beamten vietnamesische Häftlinge mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und sie entwürdigender und erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Einige hatten sich beispielsweise nackt ausziehen müssen und waren anschließend verprügelt worden. Einen vierten im selben Zusammenhang angeklagten Polizisten, der gegen die Mißhandlungen nicht eingeschritten war, befand das Gericht der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Bei der Urteilsverkündung wies der Vorsitzende Richter mit deutlicher Kritik darauf hin, daß mehrere polizeiliche Zeugen gelogen haben, um ihre Kollegen zu decken. Mindestens zwei Vietnamesen, die in dem Prozeß als Zeugen der Anklage hätten aussagen sollen, waren noch vor Eröffnung des Verfahrens in ihre Heimat abgeschoben worden. Versuche, sie zwecks Aussage wieder einzufliegen, wurden aufgegeben, nachdem das Innenministerium die Befürchtung geäußert hatte, die beiden könnten diese Gelegenheit nutzen, Asyl zu beantragen.

Im September hob der Bundesgerichtshof im Jahre 1996 gegen zwei Polizeibeamte ergangene Urteile auf, die der Nötigung und der fahrlässigen Körperverletzung an dem Journalisten Oliver Ness während einer Demonstration im Mai 1994 für schuldig befunden worden waren (siehe Jahresberichte 1995 bis 1997). Die Richter monierten in ihrer Entscheidung die »massive« Verschleppung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre benötigt hatte, bevor sie den Fall an den Bundesgerichtshof überwies.

amnesty international brachte gegenüber den deutschen Behörden wiederholt Vorwürfe über Mißhandlungen zur Sprache und setzte sich für zügige und unparteiische Ermittlungen ein. Anfragen und Kritik der Organisation galten ferner mehreren, im Zusammenhang mit aus den Vorjahren datierenden Mißhandlungsbeschwerden eingeleiteten Untersuchungen.
Im April rief amnesty international die Berliner Behörden zur Wiederaufnahme von Ermittlungen auf, um die von Nasr B. erhobenen Vorwürfe zu klären. Sie bat um die Zusicherung, daß die Staatsanwaltschaft den Fall des algerischen Asylbewerbers in Übereinstimmung mit internationalen Standards umfassend prüft.

Im Mai erinnerte amnesty international die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß die Abschiebung von Asylbewerbern in einer Weise erfolgt, die sie in ihren Menschenrechten, insbesondere in ihrem Recht auf Freiheit vor Folterungen und Mißhandlungen, achtet. Die Organisation forderte zügige und unparteiische Ermittlungen zur Aufklärung des Vorgehens von Polizeibeamten bei der versuchten Abschiebung mehrerer Personen, deren Fälle amnesty international dokumentiert hatte. Eine gleichermaßen unparteiische und unabhängige Untersuchung forderte die Organisation auch hinsichtlich der Rolle und Verantwortlichkeit des Bundesgrenzschutzes auf dem Flughafen Düsseldorf. Im August ließ das Bundesinnenministerium amnesty international wissen, daß die Vorgänge auf dem Flughafen derzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt würden, daß aber nach den bisher vorliegenden Ergebnissen keine Anhaltspunkte für Mißhandlungen an rückzuführenden Personen zu erkennen seien.

Im Dezember bat amnesty international die Behörden um weitergehende Informationen zu einigen Aspekten des Verfahrens gegen die beiden Polizisten, deren Verurteilung wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung an Oliver Ness der Bundesgerichtshof aufgehoben hatte.



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Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Bokottiert Griechenland

Jahresbericht 1996
Griechenland (Republik)
Berichtszeitraum: 1. Januar 1995 - 31. Dezember 1995

Im Berichtszeitraum waren in Griechenland rund 350 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen inhaftiert. Es handelte sich ausnahmslos um gewaltlose politische Gefangene. Gegen acht Personen, die gewaltfrei von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten, waren weiterhin Strafverfolgungsmaßnahmen anhängig. Erneut erhielt amnesty international von Vorwürfen über Folterungen und Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte Kenntnis. Mindestens zwei Menschen wurden von den Sicherheitskräften unter umstrittenen Umständen erschossen.

Für Kriegsdienstverweigerer aus Ge-wissensgründen bestand nach wie vor keine Möglichkeit, anstelle des Militärdienstes einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten. Verurteilte Kriegsdienstverweigerer konnten lediglich eine Reduzierung ihrer Strafe um die Hälfte erwirken, indem sie in einem der Ge-fängnisse mit angeschlossenem landwirtschaftlichen Betrieb einen Arbeitsdienst verrichteten. Bei den im Berichtszeitraum inhaftierten rund 350 Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen handelte es sich nahezu ausnahmslos um Angehörige der Zeugen Jehovas, die den Militärdienst aus religiösen Gründen abgelehnt hatten. Sie verbüßten Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren und acht Monaten. amnesty international betrachtete sie sämtlich als gewaltlose politische Gefangene. Im Oktober mußte auch Nikos Karanikas, der für seine Ablehnung des Wehrdienstes philosophische und politische Grundüberzeugungen geltend gemacht hatte, die gegen ihn wegen »Gehorsamsverweigerung in einer Zeit der allgemeinen Mobilmachung« verhängte vierjährige Gefängnisstrafe antreten. Im Dezember wurde die Strafe in der Berufung auf ein Jahr Haft mit dreijähriger Bewährung herabgesetzt und Nikos Karanikas freigelassen.

76 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die 1994 auf der Grundlage einer Gesetzesvorschrift zum Abbau der Überbelegung der Gefängnisse des Landes freigekommen waren, allerdings anschließend einen zweiten Einberufungsbefehl erhalten hatten, so daß ihnen erneut die Inhaftierung drohte (siehe Jahresbericht 1995), wurden im Juni von allen militärischen Pflichten freigestellt.

Gegen sieben Personen waren weiterhin Strafverfahren anhängig, weil sie die Athener Regierung wegen ihrer Politik gegenüber den ethnischen Minderheiten in Griechenland kritisiert hatten (siehe frühere Jahresberichte). Die Verhandlungen gegen Michail Papadakis und sechs weitere Mitglieder der Organisation für den Wiederaufbau der Kommunistischen Partei wurden im November in das Jahr 1996 vertagt.

Auch der Prozeß gegen Archimandrite Nikodimos Tsarknias, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, »sich als Prediger ausgegeben zu haben«, wurde im November vertagt und ein neuer Verhandlungstermin für Januar 1996 angesetzt. Der Angeklagte war im April 1992 aus der griechisch-orthodoxen Kirche ausgeschlossen worden, weil er erklärt hatte, der mazedonischen Minderheit in Griechenland anzugehören. Archimandrite Nikodimos Tsarknias, der sich unter ähnlichen Anschuldigungen bereits mehrfach vor Gericht hat verantworten müssen, erhob den Vorwurf, gegen ihn seien nur deshalb Strafverfahren eingeleitet worden, weil er Bemühungen um die Anerkennung der mazedonischen Minderheit in Griechenland unterstützt habe.

Im September wurde das Verfahren gegen Christos Sideropoulos wegen Ablaufs der Verjährungsfrist eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn 1993 wegen einer Äußerung unter Anklage gestellt, in der er erklärt hatte, der mazedonischen Minderheit in Griechenland anzugehören und in seinen kulturellen Rechten verletzt worden zu sein.

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über Folterungen und Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte Kenntnis. Nikolaos Gogos, ein Zeuge Jehovas, der wegen Kriegsdienstverweigerung eine Freiheitsstrafe verbüßte, reichte beim Militärgericht in Athen Beschwerde ein, in der er geltend machte, im März von Soldaten mißhandelt worden zu sein. Er gab an, man habe ihm Ohrfeigen versetzt, ihn mit einem Gürtel geschlagen und gedroht, ihm mit Zigaretten Verbrennungen zuzufügen. Seine Beschwerde zog offizielle Ermittlungen nach sich, über deren Ausgang amnesty international bei Jahresende noch keine Informationen vorlagen.

Auf den Polizeiwachen des Landes sollen Häftlinge häufig Schlägen ausgesetzt gewesen sein. Als der im Oktober wegen Besitzes geringer Mengen Heroin festgenommene Athanasios Zayiakis der Untersuchungsrichterin vorgeführt wurde, erkannte diese auf Haftunfähigkeit und ordnete seine Freilassung an. Die Tageszeitung Eleftherotypia veröffentlichte später Fotos von Athanasios Zayiakis, auf denen in seinem Gesicht, am Rücken und an den Beinen schwere Blutergüsse zu erkennen waren. Auch in diesem Fall wurden Ermittlungen eingeleitet, deren Ergebnisse bei Jahresende noch nicht veröffentlicht worden waren.

Aus den Gefängnissen des Landes trafen ebenfalls Berichte über Folterungen und Mißhandlungen ein. Im August weigerten sich nach vorliegenden Meldungen rund 60 Insassen der Strafvollzugsanstalt von Kerkyra, in ihre Zellen zurückzukehren, nachdem dort mit Ali Kopliku bereits der dritte albanische Gefangene einen Selbstmordversuch verübt hatte. Er soll vor seiner versuchten Selbsttötung von Wärtern wiederholt geschlagen worden sein.

amnesty international erhielt des weiteren von Vorwürfen über die Mißhandlung von Demonstranten durch Angehörige der Einsatzpolizei, der Monades Apokatastasis tis Taxis, Kenntnis. Im März ging die Polizei mit Knüppeln und Tränengas gegen die Teilnehmer einer Demonstration von Rentnern vor, nachdem diese die Polizeisperre durchbrochen hatten. Zwei der Rentner mußten anschließend wegen Atemnot ins Krankenhaus gebracht werden. Berichten zufolge wurden zwei leitende Polizeibeamte für zwei beziehungsweise drei Monate vom Dienst suspendiert, weil sie den Befehl zum Einsatz des Tränengases gegeben hatten. Ob Untersuchungen zur Aufklärung von Vorwürfen, denen zufolge Teilnehmer der Demonstration mißhandelt worden sind, stattgefunden haben, entzog sich der Kenntnis von amnesty international.

Polizei und Militär sahen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, in anscheinend unverhältnismäßiger Weise von der Schußwaffe Gebrauch gemacht zu haben. Im März eröffneten Grenzpolizisten rund 15 Kilometer von der albanischen Grenze entfernt das Feuer auf eine Gruppe von vier Albanern und trafen dabei Aristid Troska tödlich. Ebenfalls im März wurde Dimitris Nikolopoulos während des Transports vom Krankenhaus, wo er wegen eines Selbstmordversuchs in Behandlung gewesen war, zurück in die Strafanstalt von Tyrinth von einem Gefängnisbeamten erschossen. Der Wärter behauptete, Dimitris Nikolopoulos habe sich gegen das Anlegen der Handschellen zur Wehr gesetzt und versucht davonzulaufen. Er selbst habe daraufhin drei Warnschüsse abgegeben, von denen einer den Flüchtenden in der Brust getroffen habe. Nach Kenntnis von amnesty international ist keiner der beiden Todesfälle untersucht worden.

amnesty international rief die griechischen Behörden auf, alle inhaftierten Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen freizulassen und gesetzliche Regelungen einzuführen, die mit internationalen Empfehlungen hinsichtlich des Rechts auf Militärdienstverweigerung in Einklang stehen. Die Organisation forderte von den Behörden des weiteren, das Strafverfahren gegen Archimandrite Tsarknias einzustellen, da dieser lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. amnesty international brachte gegenüber den offiziellen Stellen in Griechenland Berichte über Folterungen und Mißhandlungen an Häftlingen und Strafgefangenen zur Sprache und bat um nähere Angaben zu Vorfällen, bei denen Polizei- und Strafvollzugsbeamte unter umstrittenen Umständen von der Schußwaffe Gebrauch gemacht haben sollen. Die Organisation drängte darauf, sämtliche Vorwürfe umfassend und unparteiisch zu untersuchen und die für Verstöße Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.


Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert Italien

Jahresbericht 1997
Italien (Republik)

Berichtszeitraum: 1. Januar 1996 - 31. Dezember 1996

amnesty international erhielt erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte Kenntnis. Gegen mehrere Strafvollzugsbedienstete waren in Zusammenhang mit aus den Vorjahren datierenden Vorwürfen über Folterungen und Mißhandlungen an Gefängnisinsassen Strafverfahren anhängig.

Auf eine Reform bestehender Regelungen über die Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, wie sie seit 1988 in diversen Gesetzesvorlagen vorgeschlagen worden war (siehe Jahresberichte 1989 bis 1996), konnte sich das italienische Parlament auch im Berichtszeitraum nicht einigen. Die vom Gesetzgeber 1996 debattierte Vorlage, die sich von früheren Entwürfen nur unerheblich unterschied, sah unter anderem vor, die Gründe für die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern weiter als bisher zu fassen, enthielt jedoch keine Anerkennung des Rechts, auch nach Antritt des Militärdienstes den Wehrdienst verweigern zu können.

amnesty international erhielt erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte Kenntnis. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich vielfach um Menschen nichteuropäischer Herkunft, die oftmals nicht nur körperlichen Tätlichkeiten ausgesetzt waren, sondern auch in rassistischer Weise beleidigt wurden. Grace Patrick Akpan, eine Medizinstudentin aus Nigeria, erstattete im Februar Anzeige, in der sie geltend machte, in Catanzaro in Kalabrien von zwei Polizeibeamten bei einer Ausweiskontrolle verbal wie physisch mißhandelt worden zu sein. Nach Aussage der jungen Frau fanden die Übergriffe sowohl auf offener Straße als auch im Polizeifahrzeug, als auch später auf der Polizeiwache statt, wo man überdies ihre Bitte um medizinische Versorgung ignorierte. Grace Patrick Akpan gab an, sie habe den Beamten mitgeteilt, mit einem carabiniere verheiratet zu sein und die italienische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Sie bot den Polizisten an, mit ihnen in ihre nahe gelegene Wohnung zu gehen, damit sie ihre Ausweispapiere überprüfen können. Die Beamten jedoch äußerten sich ihr gegenüber in der Art, daß eine schwarze Frau keine italienische Staatsbürgerin sein könne. Der Polizeistation gaben sie per Funk durch, sie hätten eine Prostituierte aufgegriffen und würden sie zur Wache bringen. Grace Patrick Akpan kam erst wieder frei, nachdem ein Polizeiinspektor der Ausländerbehörde, mit dem sie verwandt ist, ihre Identität bestätigt hatte. Wenige Stunden später mußte sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, wo man sie wegen einer Nackenverletzung sowie Platzwunden und Blutergüssen an verschiedenen Stellen des Körpers für zwei Wochen in stationärer Behandlung behielt. Die Polizei beschuldigte die junge Frau, sie habe sich geweigert, sich auszuweisen, und überdies einen Beamten geschlagen und ihm Kratzwunden zugefügt. Im Dezember erging gegen die Polizisten unter der Anklage der tätlichen Bedrohung und der schweren Körperverletzung ein Prozeßeröffnungsbeschluß. Grace Patrick Akpan wurde ihrerseits des Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie der Körperverletzung angeklagt.

Offizielle Ermittlungen zur Aufklärung von Mißhandlungsbeschwerden schienen bisweilen nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden zu sein. Im März beispielsweise erhob Edward Adjei Loundens, ein ghanaischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Dänemark, den Vorwurf, er sei im Dezember 1995 auf dem Flug von Dänemark nach Ghana bei einem Zwischenstopp auf dem Flughafen Leonardo da Vinci nahe Rom über Nacht in Haft genommen und von etwa sieben Polizisten grundlos tätlich angegriffen worden. In einer schriftlichen Darstellung des Vorfalles, die er der italienischen Botschaft in Dänemark übermittelte, gab er an, einer der Beamten habe ihm Hiebe gegen den Kopf versetzt, während andere Polizisten ihm - teilweise mit ihren Gewehren - Schläge in die Magengegend und seitlich am Körper zugefügt hätten. Edward Adjei Loundens machte ferner geltend, andere Passagiere, die Zeuge des Vorfalls waren und zu intervenieren versuchten, seien von den Beamten ebenfalls mit einem Gewehr bedroht worden. Er selbst zog sich mehrere Verletzungen zu, unter anderem eine Knöchelverschiebung im Gesicht, durch die sein Äußeres erheblich entstellt ist und die eine Beeinträchtigung seines Hörvermögens auf dem rechten Ohr zur Folge hat. Als Berufsmusiker trifft ihn diese Verletzung besonders hart. Die von Edward Adjei Loundens erhobenen Vorwürfe sind inzwischen in einem im Januar in Ghana ausgestellten medizinischen Gutachten bestätigt und werden darüber hinaus durch Fotos erhärtet, die offenbar von einer polnischen Reisenden, einer Zeugin des Vorfalls, auf dem Flughafen aufgenommen worden sind. Auf ihnen ist zu erkennen, daß der Ghanaer schwere Prellungen im Gesicht davongetragen hatte.

Die Abteilung für öffentliche Sicherheit im italienischen Innenministerium teilte im Juni zu diesem Fall mit, der Name von Edward Adjei Loundens sei fast identisch mit dem eines anderen Ghanaers gewesen, gegen den ein Ausweisungsbeschluß vorlag, weshalb die Polizei den Mann in Haft genommen habe, um seine Papiere gründlich checken zu können. Die Überprüfung habe ergeben, daß er im Besitz eines gültigen Transitvisums gewesen sei. Weiter erklärte das Innenministerium, die Polizei habe ein »im höchsten Maße korrektes Vorgehen [an den Tag gelegt], so daß rassische Vorurteile oder ein gewalttätiges und repressives Verhalten zwingend auszuschließen sind«. Das Ministerium machte allerdings keine Angaben, in welcher Form die von Edward Adjei Loundens erhobenen Mißhandlungsvorwürfe untersucht worden sind oder ob man Anstrengungen unternommen hat, von der polnischen Reisenden, deren Name und Adresse bekannt waren, eine Zeugenaussage zu erhalten. Offen blieb darüber hinaus, ob versucht worden ist, Freunde von Edward Adjei Loundens, die zusammen mit ihm unterwegs waren und ihn unmittelbar vor seiner Festnahme und gleich nach seiner Freilassung gesehen hatten, zu dem Vorfall zu befragen, oder ob forensische Gutachten von den Ärzten angefordert worden sind, die den Mann in Ghana und Dänemark untersucht hatten.

Bei einigen der Strafverfahren, die im Zusammenhang mit aus den Vorjahren datierenden Vorwürfen über Mißhandlungen eingeleitet worden waren, zeichneten sich neue Entwicklungen ab.

Die Staatsanwaltschaft von Voghera beantragte beim zuständigen Richter, die Anzeige von Ben Moghrem Abdelwahab abzuweisen, in der der tunesische Staatsbürger geltend gemacht hatte, im September 1995 von Angehörigen der carabinieri mißhandelt, in rassistischer Weise beschimpft und mit vorgehaltener Waffe gezwungen worden zu sein, eine Erklärung zu unterschreiben, deren Inhalt ihm nicht bekannt gewesen war (siehe Jahresbericht 1996). Ben Moghrem Abdelwahab legte gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft Widerspruch ein und bat den Richter, weitere Untersuchungen zu veranlassen, beispielsweise Freunde und Krankenhausärzte einzuvernehmen, die ihn unmittelbar nach seiner Haftentlassung gesehen hatten. Der Richter gab jedoch im September dem Antrag der Anklagebehörde statt und wies die Anzeige des tunesischen Staatsangehörigen ab.

Im Fall des Salvatore Rossello, der gegen Beamte der carabinieri in Barcellona Pozzo di Gotto auf Sizilien Anzeige erstattet hatte, in der er ihnen vorwarf, ihn im Juni 1995 mißhandelt zu haben (siehe Jahresbericht 1996), dauerten die Ermittlungen der Justiz im Berichtszeitraum weiterhin an. Im Zuge der Ermittlungen beschuldigten die carabinieri Salvatore Rossello, er habe sie bei seiner Festnahme beleidigt. Die Justizbehörden aber gelangten allem Anschein nach im August zu der Einschätzung, daß für eine Anklageerhebung keine Grundlage vorhanden sei und wiesen die Beschwerde der carabinieri ab.

Mehrere Strafverfahren, die bereits aus dem Jahre 1992 datierende Vorwürfe über Folterungen und Mißhandlungen durch Gefängnisbeamte zum Gegenstand hatten und in deren Verlauf wiederholte Verzögerungen eingetreten waren, fanden im Berichtszeitraum erneut keinen Abschluß. Ermittlungen zur Aufklärung des von Marcello Alessi erhobenen Vorwurfs, im Dezember 1992 im Gefängnis von San Michele mißhandelt worden zu sein, schienen weder zügig noch unparteiisch durchgeführt worden zu sein. Der Prozeß gegen den von ihm beschuldigten Beamten, dem die Staatsanwaltschaft Körperverletzung anlastete, wurde erst im Oktober eröffnet, nahezu vier Jahre nach Erstattung der Anzeige. In demselben Prozeß mußte auch Marcello Alessi als Angeklagter vor Gericht erscheinen, da man ihm vorwarf, den Beamten während des Vorfalls vom Dezember 1992 beleidigt zu haben. Unter genau dieser Anklage und im selben Zusammenhang war er bereits im Mai 1994 vor Gericht gebracht und wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs zu sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Der damalige Prozeß, in dem offenbar weder Entlastungszeugen gehört noch alle verfügbaren Beweismittel gewürdigt worden waren, hatte seinen Ausgangspunkt in einer Beschwerde gehabt, die von dem Gefängnisbeamten 24 Stunden, nachdem Marcello Alessi ihn offiziell der Mißhandlung beschuldigt hatte, eingelegt worden war. Eine Anhörung über die von Marcello Alessi gegen das Urteil vom Mai 1994 eingelegte Berufung, die ursprünglich im November 1996 hatte stattfinden sollen, wurde bis Januar 1997 vertagt.

Im März mußten sich rund 65 Strafvollzugsbedienstete sowie ein ehemaliger Gefängnisdirektor im Zusammenhang mit Vorwürfen über systematische Mißhandlungen an Insassen der Vollzugsanstalt Secondigliano vor Gericht verantworten (siehe Jahresberichte 1994 bis 1996). Über den Ausgang des Prozesses lagen Ende des Berichtszeitraumes noch keine Informationen vor. Die Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen sechs andere Beamte der Strafvollzugsanstalt Secondigliano, denen die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Mißhandlungen noch weitere Straftatbestände zur Last gelegt hatte, ließ offenbar wegen Überlastung des für den Fall zuständigen Gerichts in Neapel weiterhin auf sich warten. Ob und mit welchem Ausgang die Justiz ihre Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen, denen zufolge Insassen des Inselgefängnisses von Pianosa im Jahre 1992 Opfer von Mißhandlungen geworden waren, abgeschlossen hat, entzog sich der Kenntnis von amnesty international (siehe Jahresberichte 1993 bis 1996).

amnesty international erbat von den italienischen Behörden Informationen über den Fortgang und die Ergebnisse strafrechtlicher Ermittlungen zur Aufklärung von Berichten über Folterungen und Mißhandlungen. Im Oktober wurde der Organisation in Beantwortung einer Anfrage zum Fall des Ghanaers Edward Adjei Loundens vom Justizministerium mitgeteilt, daß man bei der Staatsanwaltschaft in Rom entsprechende Untersuchungen beantragt habe. amnesty international äußerte ferner Bedenken gegen die Art und Weise, wie die Ermittlungen im Zusammenhang mit den von Marcello Alessi erhobenen Mißhandlungsvorwürfen durchgeführt worden waren. Als der Prozeß gegen den beschuldigten Beamten im Oktober beginnen sollte, ordnete der Richter gleich am ersten Verhandlungstag eine Vertagung bis Dezember 1997 an und beantragte bei der Staatsanwaltschaft eine weitere Untersuchung der Umstände des Falles.


Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert die Schweiz!

Jahresbericht 1998
Berichtszeitraum: 1. Januar - 31. Dezember 1997


Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft)

amnesty international erhielt erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch die Polizei Kenntnis.

Im Juni veröffentlichte der Europäische Ausschuß gegen Folter zusammen mit einer vorläufigen Stellungnahme der Regierung in Bern einen Bericht über die von ihm anläßlich eines Besuches in der Schweiz im Februar 1996 gewonnenen Erkenntnisse. Der Ausschuß hatte in den Kantonen Bern, Genf, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich mehrere Haftorte inspiziert und mit dort untergebrachten Personen Gespräche über ihre Behandlung geführt.


Die große Mehrheit der befragten Häftlinge, so der Ausschuß, hätten angegeben, von der Polizei korrekt behandelt worden zu sein. Man sei aber auch »mit einer gewissen Anzahl von Häftlingen, unter ihnen insbesondere Ausländer und wegen Drogenvergehen festgenommene Personen, zusammengetroffen, die den Vorwurf erhoben haben, bei ihrer Festnahme von Polizeibeamten mißhandelt worden zu sein, vor allem in Form von Beleidigungen, Schlägen und Ohrfeigen«. Vereinzelt sei zudem Klage über Mißhandlungen während der polizeilichen Verhöre geführt worden.


Der Ausschuß monierte, daß die von ihm nach einem Inspektionsbesuch im Jahre 1991 der Regierung unterbreiteten Empfehlungen zum Schutz von in Polizeihaft befindlichen Personen nur ansatzweise umgesetzt worden sind und gegenüber der damaligen Situation »kaum Veränderungen« festzustellen seien. Er rief die Schweizer Behörden auf, ihre Position in der Frage zu überprüfen.


Im November befaßte sich der UN-Ausschuß gegen Folter mit dem dritten periodischen Bericht der Schweizer Regierung über die von ihr zur Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe getroffenen Maßnahmen. Der Ausschuß äußerte sich beunruhigt über die »Häufigkeit« von Vorwürfen über Mißhandlungen durch die Polizei und beanstandete, daß offenbar nicht in allen Kantonen unabhängige Stellen zur Entgegennahme und Nachprüfung von Mißhandlungsklagen existent seien. Darüber hinaus beanstandete er in einigen Kantonen das Fehlen bestimmter rechtlicher Garantien zum Schutz von Personen – »insbesondere von Ausländern« – vor polizeilichen Mißhandlungen. Der Ausschuß empfahl den Schweizer Behörden eine Harmonisierung der Strafprozeßordnungen der 26 Kantone, um insbesondere sicherzustellen, daß darin die Grundrechte im Polizeigewahrsam befindlicher Menschen garantiert sind. Er betonte zudem die Notwendigkeit, unter Straftatverdacht festgenommenen Personen die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt und ihren Familien zu gewähren und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich unmittelbar nach der Festnahme, nach jedem Verhör, vor ihrer richterlichen Vorführung und bei ihrer Freilassung von einem unabhängigen Arzt untersuchen zu lassen. Der Ausschuß äußerte sich »ernsthaft besorgt über das Ausbleiben angemessener Reaktionen« seitens der zuständigen Behörden, wenn bei ihnen Beschwerden über polizeiliche Mißhandlungen aktenkundig gemacht werden. Solche Fälle, so die Empfehlungen des Ausschusses, sollten »größtmögliche Aufmerksamkeit« erfahren, um sicherzustellen, daß Ermittlungen eingeleitet und bei nachgewiesener Schuld angemessene Strafen verhängt werden.


Im März ratifizierte die Schweizer Regierung das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.


amnesty international erhielt erneut von Berichten über polizeiliche Mißhandlungen Kenntnis, wobei es sich bei den mutmaßlichen Opfern oftmals um ausländische Staatsbürger handelte. Clément Nwankwo, ein prominenter nigerianischer Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist, erhob im April den Vorwurf, von Polizeibeamten in Genf ohne jede Begründung auf der Straße angehalten worden zu sein. Nachdem er der Aufforderung der Polizei, sich auszuweisen, nachgekommen sei, hätten die Beamten ihn mit Fußtritten und Schlägen traktiert, ihn in rassistischer Weise beschimpft, mit Fäusten und Knüppeln verprügelt und einen Schlagstock mit einer solchen Wucht gegen seinen Nacken gedrückt, daß er das Bewußtsein verloren habe. Clément Nwankwo machte ferner geltend, er sei später auf der Polizeiwache erneut geschlagen und gezwungen worden, sich bis auf die Unterhose zu entkleiden. Anschließend habe man ihn in einem Verhörraum in schmerzhafter Weise mit den Händen an ein Tischbein angekettet und rund eine Stunde lang dort ausharren lassen. In einem medizinischen Attest, das einen Tag nach der Freilassung von Clément Nwankwo ausgestellt wurde, ist ausgeführt, daß der Nigerianer Verletzungen an den Handgelenken und am linken Auge davongetragen hat, die »aller Wahrscheinlichkeit nach« durch Mißhandlungen verursacht worden sind. Clément Nwankwo kam nach 72 Stunden Haft wieder frei, nachdem man ihn in einem beschleunigten Verfahren des Ladendiebstahls und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden hatte. Er legte Widerspruch gegen seine Verurteilung ein, woraufhin im Juni ein ordentlicher Prozeß gegen ihn stattfand, bei dem er zwar von der Anklage des Ladendiebstahls, nicht jedoch vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen wurde. Gegen diese Entscheidung rief Clément Nwankwo die Strafkammer des Genfer Gerichtshofs an, die seine Verurteilung aufrechterhielt. Daraufhin machte der Nigerianer beim Bundesgericht weitere Rechtsmittel anhängig.


Nach einer Untersuchung des Vorfalls teilten die Kantonsbehörden von Genf Clément Nwankwo mit, infolge seiner »erheblichen Gegenwehr« seien die Polizisten gezwungen gewesen, Gewalt anzuwenden. Allerdings entschuldigten sie sich für die »Bedingungen«, unter denen man ihn in dem Verhörraum festgehalten hatte, und sicherten Sanktionen gegen die beteiligten Polizeibeamten zu. Clément Nwankwo hielt seine Vorwürfe gegen die Polizei aufrecht und reichte im Juli Strafanzeige gegen die von ihm beschuldigten Beamten ein. Ende des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung über eine mögliche Anklageerhebung gegen die Polizisten getroffen.


Mehrere von der Justiz zur Aufklärung von Vorwürfen über polizeiliche Mißhandlungen eingeleitete Verfahren kamen nur schleppend voran. Im September teilten die Kantonsbehörden des Tessin mit, daß die drei Jahre zuvor von zwei türkischen Kurden erstattete Strafanzeige weiterhin Gegenstand von Ermittlungen sei. Die beiden hatten den Vorwurf erhoben, im Juni 1994 auf einer Tessiner Polizeiwache mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und mit einem Stuhl geschlagen worden zu sein.


Im März wies ein Tessiner Gericht die von den zwei türkischen Kurden Abuzer Tastan und Ali Doymaz eingelegten Rechtsmittel zurück, mit denen die beiden eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft angefochten hatten, kein Strafverfahren gegen Polizeibeamte aus Chiasso zu eröffnen, die von ihnen der Mißhandlung beschuldigt worden waren (siehe Jahresberichte 1996 und 1997). Gegen diese Entscheidung legten Abuzer Tastan und Ali Doymaz Widerspruch ein, den sie damit begründeten, daß der mit dem Fall befaßte Staatsanwalt seine Ermittlungen eingestellt hat, obwohl weder sie selbst noch die beschuldigten Beamten oder deren Kollegen, noch einer der drei Zeugen des Vorfalls jemals von ihm einvernommen worden waren. Der Staatsanwalt hatte lediglich einen Dolmetscher, der während der polizeilichen Vernehmungen, nicht aber zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Übergriffe zugegen gewesen war, zu den Vorgängen befragt. Im Juli wies das Bundesgericht auch diesen Widerspruch ab. Es erklärte sich für eine Überprüfung der Beschwerde der beiden türkischen Kurden, von dem Staatsanwalt nicht ernstgenommen worden zu sein und keinen direkten Schriftwechsel mit ihm geführt zu haben, als nicht zuständig.


Die Staatsanwaltschaft Lugano erklärte im Juni die von A. S., einem Asylbewerber aus der jugoslawischen Provinz Kosovo, in einer Strafanzeige vom Januar 1996 gegen die Polizei von Lugano erhobenen Anschuldigungen für unbegründet (siehe Jahresbericht 1997). A. S. hatte geltend gemacht, nach seiner wegen Diebstahls erfolgten Festnahme von Polizeibeamten mißhandelt worden zu sein und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen zu haben. Diese finden sich in medizinischen Gutachten bestätigt, die nur wenige Stunden nach seiner Freilassung ausgestellt worden sind. A. S. hat angegeben, in der Haft sei ihm jede medizinische Versorgung verweigert worden. Außerdem habe man ihn auf der Polizeiwache gezwungen, ein in der ihm unverständlichen italienischen Sprache abgefaßtes Dokument über die Rücknahme seines Asylantrags zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft führte aus, A. S. habe anscheinend während der Vernehmungen zu fliehen versucht und dabei eine Polizistin leicht verletzt und einen weiteren Beamten tätlich angegriffen, weshalb die Polizei gezwungen gewesen sei, »der


Situation gemäße Zwangsmaßnahmen« zu ergreifen. Zu dem Vorwurf von A. S., keine medizinische Versorgung erhalten zu haben und zur Rücknahme seines Asylantrags gezwungen worden zu sein, nahm die Staatsanwaltschaft keine Stellung. Sie erklärte lediglich, nach Angaben der beteiligten Polizeibeamten sei A. S. weder unter Druck gesetzt noch bedroht worden. Auch habe er »während der Haft keinerlei Bitten geäußert«. Bei seiner Freilassung, dies geht ebenfalls aus dem Bericht der Staatsanwaltschaft hervor, wurde A. S. unterrichtet, daß die verletzte Polizistin sich das Recht vorbehalte, ihn wegen Körperverletzung anzuklagen.


Im Mai ließ die Staatsanwaltschaft Genf Marc Guerrero wissen, daß man seine gegen Polizeibeamte der Stadt im März 1996 erhobene Beschwerde nicht weiter verfolgen, sondern zu den Akten nehmen werde. Marc Guerrero hat die Polizisten beschuldigt, ihn nach seiner wegen Diebstahls erfolgten Festnahme mißhandelt und ihm mehrere Stunden lang medizinische Versorgung vorenthalten zu haben (siehe Jahresbericht 1997). Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Schreiben, sie stimme mit der Schlußfolgerung des Ermittlungsrichters überein, denen zufolge die von Marc Guerrero erhobenen Vorwürfe »den durchgeführten Untersuchungen widersprechen«.


Im Juni und September nahmen Beobachter von amnesty international an den gerichtlichen Anhörungen im Verfahren gegen Clément Nwankwo teil.


amnesty international bat die Schweizer Behörden um Auskunft, welche Maßnahmen sie zur Aufklärung neuer Vorwürfe über Mißhandlungen ergriffen haben. Darüber hinaus erkundigte sich die Organisation nach dem Ausgang von Ermittlungen, die aus früheren Jahren datierende Mißhandlungsklagen zum Gegenstand hatten. Die Behörden stellten amnesty international daraufhin Informationen über den Stand entsprechender Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zur Verfügung. Hinsichtlich einiger der von der Organisation angesprochenen Fälle erklärte sie, die Vorwürfe hätten sich als unbegründet herausgestellt, oder die von Häftlingen erlittenen Verletzungen seien darauf zurückzuführen, daß Polizeibeamte bis zu einem gewissen Grad Gewalt hätten anwenden müssen, um sich gegen ihre Festnahme zur Wehr setzende Personen zu bändigen.


Im November veröffentlichte amnesty international unter dem Titel Switzerland: Comments relating to the submission of the Third Periodic Report to the UN Committee against Torture einen Bericht, der zum einen Vorwürfe über polizeiliche Mißhandlungen dokumentierte, zum anderen von den Schweizer Behörden ergriffene Initiativen zur Stärkung von Mechanismen zum Schutz vor Mißhandlungen darstellte.


Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert Frankreich!

Jahresbericht 1998
Berichtszeitraum: 1. Januar - 31. Dezember 1997


Frankreich (Republik)

Gegen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen waren weiterhin Strafverfahren anhängig. Einige politische Flüchtlinge blieben auf der Grundlage von Verwaltungsanordnungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. An die Adresse der Polizei richteten sich Vorwürfe über tödlichen Schußwaffengebrauch sowie über Mißhandlungen und Vergewaltigungen. Polizeibeamte, die in früheren Jahren Menschen erschossen oder mißhandelt haben sollen, wurden nach langen Verzögerungen im Berichtszeitraum vor Gericht gebracht, durchgängig aber freigesprochen oder zu kaum mehr als symbolischen Haftstrafen verurteilt.

Nach den Parlamentswahlen vom Mai und Juni übernahm Lionel Jospin, Vorsitzender der Sozialistischen Partei, das Amt des Ministerpräsidenten in einer Koalitionsregierung, in der neben anderen die Kommunistische und die Grüne Partei vertreten waren.

Der UN-Menschenrechtsausschuß befaßte sich im Juli mit dem dritten periodischen Bericht der französischen Regierung über die von ihr zur Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ergriffenen Maßnahmen. Er gab seiner »tiefgreifenden Sorge« über die hohe Zahl und die Schwere der ihm zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe über Mißhandlungen an Häftlingen und anderen Personen sowie über den ungerechtfertigten Schußwaffengebrauch durch Polizeibeamte Ausdruck, der das Leben mehrerer Menschen gefordert hat. Der Ausschuß sah es als erwiesen an, daß für »Ausländer und Einwanderer ein deutlich höheres« Risiko besteht, Mißhandlungen zu erleiden. Er kritisierte das weitgehende Ausbleiben von Ermittlungen seitens der Polizei und der Gendarmerie, um Vorwürfe über Mißhandlungen aufzuklären, und konstatierte eine Situation »faktischer Straffreiheit«. Beanstandet wurde vom Menschenrechtsausschuß ferner »das Versäumnis oder die Trägheit der Staatsanwaltschaften, gegen der Verletzung von Menschenrechten beschuldigte Beamte mit Polizeibefugnissen Ermittlungen einzuleiten, sowie die Verzögerungen und die unnötig lange Dauer von Ermittlungs- und Strafverfahren in solchen Fällen«.

Der Ausschuß unterbreitete der französischen Regierung eine Reihe von Empfehlungen. Er regte unter anderem an, einen unabhängigen Mechanismus zur Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden über polizeiliche Mißhandlungen zu schaffen und die Menschenrechtserziehung zum festen Bestandteil sämtlicher Ausbildungsprogramme für alle Polizeikräfte zu machen. Mit Besorgnis kommentierte der Ausschuß die Tatsache, daß die Gendarmerie als Corps des Militärs in Situationen eines zivilen öffentlichen Notstands über weitreichendere Vollmachten verfügt als die Polizei. Er empfahl eindringlich, einen Erlaß aus dem Jahre 1943 außer Kraft zu setzen oder zumindest abzuändern, auf dessen Grundlage Gendarmeriebeamte umfassende Befugnisse besitzen, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Anstoß nahm der Ausschuß ferner an der fortgesetzten Anwendung der »Anti-Terrorismus«-Gesetze, mit deren Verabschiedung ein zentraler Gerichtshof geschaffen worden war, dessen Staatsanwälte über Sondervollmachten zur Festnahme verdächtiger Personen verfügen und berechtigt sind, die Betreffenden bis zu vier Tage in Polizeigewahrsam zu halten. Für Angeklagte, die sich vor diesem Gerichtshof verantworten müssen, gilt die Unschuldsvermutung in weniger ausgeprägter Form als für die vor ordentlichen Gerichten Angeklagten.

Ende des Berichtsjahres befand sich ein neues Einwanderungsgesetz, nach dem Innenminister loi Chevènement benannt, in der parlamentarischen Beratung. Der Entwurf sah eine Ausweitung des Rechts auf Asyl vor. Dessenungeachtet wurden weiterhin zahlreiche kurdische Flüchtlinge aus dem Irak, die über Italien nach Frankreich einzureisen versuchten, an der Grenze zurückgewiesen. Die Zahl der von der Polizei seit Januar aufgegriffenen und nach Italien zurückgeschickten kurdischen Flüchtlinge lag Berichten zufolge bei mehr als 4000.

Für Wehrpflichtige bestand nach wie vor keine Möglichkeit, nach Antritt des Militärdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu stellen. Die Dauer des zivilen Ersatzdienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer betrug weiterhin 20 Monate und damit das Doppelte des Dienstes an der Waffe. Im September leitete die neue Regierung dem Parlament einen Entwurf für eine Reform des Wehrdienstgesetzes zu, der an die Stelle einer ähnlichen, von der Vorgängerregierung initiierten Gesetzesnovelle trat (siehe Jahresbericht 1997). Der Entwurf, der bereits im Oktober vom Parlament in letzter Lesung verabschiedet wurde, sah die stufenweise Abschaffung der Wehrpflicht bis zum Jahre 2002 und die Einführung eintägiger Schulungen über Verteidigungsfragen vor. Die Teilnahme daran wurde als obligatorisch festgeschrieben.

Im Berichtszeitraum fanden erneut Gerichtsverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen statt, die gewöhnlich mit der Verhängung von zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafen endeten. Ohne die Möglichkeit der Bewährung verurteilte Verweigerer blieben bis zu einer Entscheidung über die von ihnen eingelegten Rechtsmittel auf freiem Fuß. Für Anhänger der Zeugen Jehovas galt weiterhin eine vom Verteidigungsministerium erlassene Sonderregelung (siehe Jahresbericht 1997).

Einige politische Flüchtlinge blieben auf der Grundlage von Verwaltungsanordnungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Salah Ben Hédi Ben Hassen Karkar beispielsweise, ein tunesischer Flüchtling, sah sich bereits das vierte Jahr in seinem Recht auf Freizügigkeit beschnitten. Er befand sich in einer Art Verwaltungshaft, in Frankreich als assignation à résidence bezeichnet. Salah Karkar war als führendes Mitglied der in seiner Heimat verbotenen islamistischen Partei Ennahda von einem tunesischen Gericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt und 1988 in Frankreich als politischer Flüchtling anerkannt worden. 1993 hatte der damalige französische Innenminister seine Ausweisung angeordnet, doch war es Salah Karkar nicht gelungen, ein anderes Aufnahmeland zu finden. Daraufhin wurde er auf dem Verordnungswege in seiner Bewegungsfreiheit zunächst auf die Region Haute-Loire und 1995 auf die Provinz Alpes-de-Haute beschränkt. Salah Karkar hat stets vehement bestritten, in terroristische Aktivitäten verwickelt gewesen zu sein, und mehrere Verleumdungsklagen gegen Zeitungen und Magazine gewonnen, in denen Vorwürfe der tunesischen Regierung, er gehöre einer »terroristischen Organisation« an, wiedergegeben worden waren. In Frankreich ist er niemals einer strafbaren Handlung angeklagt worden.

amnesty international erhielt im Berichtsjahr von neuerlichen Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge Polizeibeamte Menschen mißhandelt und vergewaltigt sowie unbewaffnete Personen durch Schüsse verletzt oder getötet haben sollen. Im Juni wurden vier Polizeibeamte aus Bordeaux festgenommen, gegen die unter der Anschuldigung der »Vergewaltigung und Beihilfe zur Vergewaltigung unter Mißbrauch staatlicher Machtbefugnisse« Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Der fragliche Vorfall hatte sich ereignet, nachdem ein Polizist zum Ort eines Verkehrsunfalls gerufen worden war und dort eine offenbar betrunkene Autofahrerin vorfand, der er das Angebot gemacht haben soll, von einer Anzeigenerstattung abzusehen, falls sie bereit sei, mit ihm und seinen Kollegen zu schlafen. Einige Tage später tauchte der Beamte Berichten zufolge in der Wohnung der Frau auf, prügelte mit einem Knüppel auf sie ein und vergewaltigte sie. Die Frau erstattete bei der Polizeibeschwerdestelle Anzeige, in der sie geltend machte, nicht nur dieses eine Mal, sondern wenige Tage darauf erneut von demselben Beamten und dreien seiner Kollegen vergewaltigt worden zu sein. Die vier Polizisten, deren Inhaftierung die Staatsanwaltschaft von Bordeaux beantragt hatte, bestritten die gegen sie erhobenen Anklagen.

Im Oktober wurde Berichten zufolge der ägyptische Architekt Ahmed Hamed von vier in Zivil gekleideten Polizisten, die ihn mit einer anderen Person verwechselten, tätlich angegriffen. Ahmed Hamed war zusammen mit seiner Mutter nach Paris gereist, weil diese sich im Amerikanischen Krankenhaus im Stadtteil Neuilly einer Behandlung unterziehen mußte. Er befand sich gerade in einem Waschsalon, als die Polizisten auf ihn zukamen, ihm nach vorliegenden Meldungen Handschellen anlegten und ihn in ein wartendes Fahrzeug stießen. Da Ahmed Hamed glaubte, man wolle ihn entführen, setzte er sich zur Wehr, woraufhin die Beamten ihn brutal mit Fußtritten traktierten. Dabei erlitt er eine Fraktur am rechten Bein. Die Polizei hielt den Architekten zehn Stunden lang in Gewahrsam, bevor sie ihm gestattete, ein Krankenhaus aufzusuchen. Dort mußte er mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Nach Bekanntwerden des Vorfalls ordnete der Innenminister eine behördliche Untersuchung der von Ahmed Hamed erhobenen Vorwürfe an.

amnesty international erhielt von mehreren Vorfällen tödlichen Schußwaffengebrauchs durch die Polizei Kenntnis. Im Dezember wurde der mit Handschellen gefesselte Fabrice Fernandez auf

einer Polizeiwache in Lyon, wo man ihn Verhören unterzog, von einer Kugel am Kiefer getroffen. Er war auf der Stelle tot. Es hieß, der Schuß sei von einem Beamten mit einem Gewehr abgefeuert worden, das die Polizei konfisziert hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Lyon war Fabrice Fernandez zusammen mit zwei weiteren Personen nach einer Streiterei, in deren Verlauf ein Schuß in die Luft abgegeben worden war, von zwei herbeigerufenen Beamten des Dezernats für Verbrechensbekämpfung (Brigade Anticriminalité – BAC) festgenommen worden. Der Polizist, der Fabrice Fernandez die tödliche Schußverletzung beigebracht hat, wurde vom Dienst suspendiert, in Haft genommen und des Totschlags angeklagt. Wenig später erweiterte der mit dem Fall befaßte Ermittlungsrichter die Anklage auf Mord. Der beschuldigte Polizist, der Berichten zufolge bereits früher wegen Körperverletzung eine Disziplinarstrafe erhalten hatte, erklärte sich bereit, seine Entlassung aus den Diensten der Polizei zu beantragen. Der Tod von Fabrice Fernandez löste in La Duchère, einem heruntergekommenen Viertel im Stadtzentrum von Lyon, wo sich der Vorfall ereignet hatte, gewalttätige Ausschreitungen aus. Frankreichs Innenminister bedauerte den Tod von Fabrice Fernandez und erklärte: »Gegen einen in Handschellen gelegten Mann ein Gewehr einzusetzen, ohne sich davon zu überzeugen, ob es geladen ist oder nicht, stellt einen absolut inakzeptablen Vorgang dar.«

Auch in Dammarie-les-Lys nahe Paris kam es nach dem Tod des 16jährigen Abdelkader Bouziane zu nächtelangen Krawallen. Der Jugendliche soll von einem Polizeibeamten durch einen Schuß in den Nacken getötet worden sein, nachdem er zusammen mit Freunden in einem Fahrzeug versucht hatte, eine Straßensperre der Polizei zu durchbrechen.

Im Berichtszeitraum mußten sich im Zusammenhang mit aus den Vorjahren datierenden Mißhandlungsvorwürfen und Fällen tödlichen Schußwaffengebrauchs mehrere Beamte der Polizei und der Gendarmerie vor Gericht verantworten. Bei den mutmaßlichen Opfern hat es sich zu einem ganz erheblichen Teil um Flüchtlinge, Einwanderer und Menschen nicht europäischer Herkunft gehandelt. Im Februar hielt das Berufungsgericht in Bordeaux die 1996 gegen einen BAC-Beamten verhängte viermonatige Bewährungsstrafe aufrecht, zu der er verurteilt worden war, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, Didier Laroche mit einem Knüppel geschlagen zu haben (siehe Jahresberichte 1995 und 1997).

Im Mai erhielt ein Polizist eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und zusätzlich eine Geldstrafe, nachdem ein Gericht ihn schuldig gesprochen hatte, 1996 auf der Polizeiwache von Bobigny den Asylbewerber Gurnam Singh, einen Sikh-Flüchtling, tätlich angegriffen zu haben. Zwei seiner Kollegen wurden ebenfalls zu einer Geldstrafe und je 15 Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt, weil sie Unterlagen gefälscht hatten, um zu vertuschen, daß Gurnam Singh widerrechtlich inhaftiert worden war.

Im Juni verurteilte ein Gericht drei Polizeibeamte zu 18 Monaten Haft, von denen 15 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden, und ordnete ihre Suspendierung vom Polizeidienst für die Dauer von fünf Jahren an. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Beamten zur Last gelegt, im Jahre 1995 Sid Ahmed Amiri, einen Mann mit französisch-algerischer Doppelstaatsbürgerschaft, während einer Ausweiskontrolle in Marseille tätlich angegriffen zu haben (siehe Jahresbericht 1996).

Das Schwurgericht von Rhône befand im Oktober nach einem Verfahren, das von langen Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten geprägt war, einen Polizeibeamten der Tötung von Mourad Tchier, eines Jugendlichen algerischer Herkunft, schuldig und verurteilte ihn zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe. Mourad Tchier war 1993 durch Schüsse in den Rücken tödlich verletzt worden (siehe Jahresbericht 1997). Im November sprach das Strafgericht von Valence einen Gendarmeriebeamten, der 1993 Franck Moret erschossen hatte (siehe Jahresbericht 1997), von der Anklage des Mordes frei. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Familie des Opfers legten gegen das Urteil Berufung ein. Ebenfalls im November rief die Familie von Ibrahim Sy, der 1994 von einem Gendarmen durch Schüsse tödlich verletzt worden war (siehe Jahresberichte 1995 und 1997), den Kassationsgerichtshof an, nachdem das Berufungsgericht von Rouen die Entscheidung des Ermittlungsrichters bestätigt hatte, kein Strafverfahren einzuleiten.

Gegen eine ähnliche Entscheidung im Fall des achtjährigen Todor Bogdanovic´, eines Roma aus Serbien, den Angehörige der Grenzpolizei 1995 in der Nähe von Sospel erschossen hatten (siehe Jahresbericht 1996), wurden im Dezember beim Berufungsgericht in Aix-en-Provence ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht verwarf die Einrede des beschuldigten Beamten, er habe in legitimer Notwehr gehandelt, und verwies den Fall unter der Anklage des Totschlags zur Verhandlung an das Schwurgericht. Während seiner Beratungen im Juli hatte der UN-Menschenrechtsausschuß, als er die Behandlung und Ausweisung von Flüchtlingen seitens der französischen Behörden beanstandete, ausdrücklich auch auf den Tod des Roma-Jungen Bezug genommen und die Position vertreten, daß in seinem Fall anscheinend in willkürlicher und rücksichtsloser Weise von der Schußwaffe Gebrauch gemacht worden war.

amnesty international bekräftigte gegenüber den französischen Behörden erneut ihre Auffassung, daß die lange Dauer des Zivildienstes Strafcharakter besitzt und der Ersatzdienst somit keine annehmbare Alternative zum Wehrdienst darstellt. Die Organisation bemängelte überdies, daß für Wehrpflichtige nach wie vor keine Möglichkeit bestand, auch nach Antritt des Militärdienstes ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu beantragen.

Im Dezember rief amnesty international den Innenminister in einem Schreiben auf, die auf dem Verwaltungswege gegen Salah Karkar verfügte Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit sowie die gegen ihn anhängige Ausweisungsverfügung zu überprüfen und für den Fall, daß keine Anklage gegen den Tunesier erhoben wird, rückgängig zu machen. Die Organisation erläuterte in dem Schreiben ihre Position, daß sie Menschen auch dann als Gefangene betrachtet, wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit ernsthaft und in einer Art und Weise eingeschränkt sind, die der Inhaftierung vergleichbar ist. amnesty international beanstandete, daß die von Salah Karkar gegen seine Ausweisungsverfügung und die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit eingelegten Beschwerden keiner gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind.

amnesty international ersuchte die Behörden erneut um Auskunft über den Fortgang von Ermittlungen zur Aufklärung von Vorfällen, bei denen die Ordnungskräfte zum Teil mit tödlichen Folgen von ihrer Schußwaffe Gebrauch gemacht oder Menschen mißhandelt oder vergewaltigt haben. Im Juli übermittelte amnesty international dem UN-Menschenrechtsausschuß Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Frankreich.

Im Rahmen der amnesty-Woche im Oktober, die im Zeichen des Schutzes von Flüchtlingskindern stand, hat die Organisation den Fall des Todor Bogdanovic´ weithin publik gemacht und an die französischen Behörden appelliert, die umstrittenen Umstände der Tötung des achtjährigen Jungen umfassend aufzuklären und den für seinen Tod verantwortlichen Grenzpolizisten vor Gericht zu bringen.


Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert Deutschland zum 2.

Jahresbericht 2001
DEUTSCHLAND


Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau
Regierungschef: Gerhard Schröder
Hauptstadt: Berlin
Bevölkerung: 82,8 Millionen
Amtssprache: deutsch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft





Berichte sprachen von Misshandlungen durch die Polizei sowie von dem missbräuchlichen Einsatz von Zwangsmitteln. Ein geistig behinderter Mann wurde von der Polizei erschossen. Gegen Polizeibeamte, die 1999 einen deutschen Staatsbürger unter umstrittenen Umständen erschossen hatten, wurde kein Strafverfahren eingeleitet. Am Frankfurter Flughafen, wo die Hafteinrichtungen für Asylbewerber erst jüngst vom Europäischen Ausschuss gegen Folter kritisiert worden waren, nahm sich im Mai eine Asylsuchende das Leben. Über den Fortgang von Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir Ageeb, der im Mai 1999 während seiner Abschiebung gestorben war, lagen keine weiteren Informationen vor.


Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei

Die Polizei sah sich erneut mit Vorwürfen über Misshandlungen konfrontiert. Beschwerdeführer berichteten, sie seien wiederholt mit Fußtritten, Schlägen und Stößen mit dem Knie traktiert worden. Einige ausländische Staatsangehörige erhoben zudem den Vorwurf, in rassistischer Weise beschimpft worden zu sein. Bisweilen wurden mutmaßlich für Misshandlungen verantwortliche Polizeibeamte erst mit erheblicher Verzögerung vor Gericht gebracht.

In Köln wurden drei Polizisten vom Dienst suspendiert, die in den frühen Morgenstunden des 21. September einen Taxifahrer tunesischer Herkunft tätlich angegriffen haben sollen. Berichten zufolge wurden die Beamten, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht im Dienst befanden und alkoholisiert waren, gegenüber dem 48-jährigen Taxifahrer handgreiflich, nachdem dieser es abgelehnt hatte, die drei sowie zwei ihrer Kollegen zu befördern. Der Tunesier wurde nach vorliegenden Meldungen zu Boden gestoßen und wiederholt mit Fußtritten und Schlägen traktiert, unter denen er sich Verletzungen an Kopf und Brustkorb zuzog. Augenzeugen gaben ferner an, einer der Polizisten habe den Taxifahrer in rassistischer Weise beschimpft.

Am 16. Februar befand das Amtsgericht Frankfurt zwei Polizeibeamte für schuldig, mehr als drei Jahre zuvor den Häftling C. misshandelt zu haben. Der Mann war in der Nacht des 3. November 1996 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof von Polizisten tätlich angegriffen worden. Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten zu Bewährungsstrafen und einer Geldbuße.


Anwendung von Zwangsmitteln

Im Juni wurde im nordrhein-westfälischen Geldern eine aus Togo stammende schwangere Frau von Polizisten festgenommen, nachdem sie sich Berichten zufolge geweigert hatte, ein Geschäft für Babysachen zu verlassen. Die 20-jährige und ihr Ehemann erhoben den Vorwurf, bei der Festnahme sei die junge Frau, obwohl ihre Schwangerschaft unübersehbar gewesen sei, mit dem Kopf nach unten auf den Boden gezwungen worden, bevor man ihr Handschellen angelegt habe. Um sicherzugehen, dass ihr ungeborenes Kind unverletzt geblieben ist, unterzog sie sich im St.-Klemens-Krankenhaus in Geldern einer gynäkologischen Untersuchung. Die junge Frau bat die Polizisten, ihr die Handschellen abzunehmen, da der behandelnde Gynäkologe die Untersuchung zunächst nicht vornehmen wollte, weil die Patientin an den Händen gefesselt war. Die Polizei entsprach der Bitte nicht. amnesty international rief die Behörden auf, unverzüglich unparteiische Ermittlungen zur Aufklärung des Vorfalls einzuleiten, und bat um Auskunft, aus welchen Gründen die Polizeibeamten der schwangeren Frau die Handschellen nicht abgenommen haben, als diese medizinische Hilfe benötigte und gynäkologisch untersucht werden musste.

Der 45-jährige Thomas Müller, der sich in Koblenz unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft befand, wurde – wie es hieß aus Sicherheitsgründen – drei Tage lang ans Krankenhausbett angekettet, als er Ende Juni in der Kemperhof-Klinik in Koblenz stationär behandelt werden musste. Außerdem befanden sich zu seiner Bewachung zwei Polizeibeamte im Krankenhauszimmer. amnesty international forderte die Behörden auf, die Praxis, Häftlinge während ihres Krankenhausaufenthalts über lange Zeiträume hinweg anzuketten, einer Überprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass solche Maßnahmen nicht grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen.


Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Am 20. September wurde in einem Waldstück bei Ulm ein 28-jähriger geistig behinderter Mann vietnamesischer Abstammung, in den deutschen Medien als Herr B. bezeichnet, von zwei Polizisten erschossen. Der Mann, der ein Spielzeuggewehr aus Plastik bei sich trug, lebte schon lange Zeit in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen. Dort hatte man ihn am frühen Nachmittag des 20. September als vermisst gemeldet. Die beiden Polizisten waren in das Waldstück gerufen worden, nachdem die Polizei einen Hinweis erhalten hatte, in dem Gebiet sei ein mit einem Gewehr bewaffneter Mann gesehen worden. Sie sollen 21 Schüsse auf ihr Opfer abgegeben haben, von denen acht ihr Ziel trafen. amnesty international äußerte sich gegenüber den Behörden besorgt darüber, dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht auf einen Verdächtigen geschossen haben, obwohl dieser das Feuer nicht erwiderte.

Im März erhielt amnesty international aus dem thüringischen Innenministerium ein Antwortschreiben zu den Vorgängen in Heldrungen, wo im Juni 1999 ein 62-jähriger Kölner von zwei Zivilpolizisten unter umstrittenen Umständen erschossen worden war. In dem Brief hieß es, der ermittelnde Staatsanwalt habe das Strafverfahren gegen die beteiligten Beamten wegen Totschlags durch schuldhafte Fahrlässigkeit mit der Begründung eingestellt, die Polizisten hätten nicht in schuldhafter Absicht gehandelt. Die Witwe des Verstorbenen soll gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt haben.


Todesfall bei Abschiebung

Über den Fortgang von Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir Ageeb, einem 30 Jahre alten sudanesischen Staatsangehörigen, der Ende Mai 1999 während seiner Abschiebung vom Frankfurter Flughafen über Kairo nach Khartum ums Leben gekommen war, trafen bis Ende des Berichtszeitraums keine weiteren Informationen ein. amnesty international hatte nach dem Vorfall den Verdacht geäußert, dass möglicherweise Beamte des Bundesgrenzschutzes zu seinem Tod beigetragen haben, indem sie Zwangsmittel anwendeten, durch die der Abschiebehäftling in seiner Atmung beeinträchtigt war.


Haftbedingungen

Am 6. Mai beging eine algerische Asylbewerberin im Transitbereich des Frankfurter Flughafens Selbstmord. Die dortigen Haftbedingungen für Asylsuchende waren erst jüngst vom Europäischen Ausschuss gegen Folter kritisiert worden, der sich während eines Besuchs im Mai 1998 ein Bild von den Zuständen gemacht hatte. Auch amnesty international äußerte sich besorgt, dass die Haftbedingungen am Frankfurter Flughafen und insbesondere die Tatsache, dass bestimmte Asylbewerber über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten wurden, nachteilige Folgen für die körperliche und geistige Gesundheit der Betroffenen haben könnten. Die Organisation rief die deutschen Behörden auf, die vom Europäischen Ausschuss gegen Folter in seinem 1999 veröffentlichten Bericht gemachten Empfehlungen umzusetzen, die Bedingungen in den Hafteinrichtungen im Transitbereich zu verbessern und die Praxis, Asylbewerber dort über lange Zeit hinweg in Gewahrsam zu halten, zu überdenken.

Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert die USA

Jahresbericht 1999

Vereinigte Staaten von Amerika

Im Berichtszeitraum wurden in 18 Bundesstaaten der USA 68 Gefangene hingerichtet, unter ihnen drei jugendliche Straftäter. Die Zahl der Todestraktinsassen betrug bei Jahresende mehr als 3500. Erneut trafen Meldungen über Folterungen und Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte ein. Der Polizei wurde darüber hinaus angelastet, unter fragwürdigen Umständen von der Schußwaffe Gebrauch gemacht zu haben.

Im Januar veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, der 1997 die USA besucht hatte, einen Bericht über die von ihm gewonnenen Erkenntnisse. Darin rief er zu einem Hinrichtungsmoratorium auf und beklagte, daß »Rasse, ethnische Herkunft und wirtschaftlicher Status anscheinend Schlüsselfaktoren darstellen, die darüber entscheiden, wer zum Tode verurteilt wird und wer nicht«. Im Februar stattete der UN-Sonderberichterstatter über religiöse Intoleranz den USA einen Besuch ab. Die Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen hielt sich im August in den USA auf und inspizierte eine Reihe von Gefängnissen wie auch Hafteinrichtungen der Einwanderungsbehörde in New York, New Jersey, Connecticut, Georgia, Kalifornien und Minnesota. Ihr Vorhaben, auch drei Gefängnisse in Michigan zu besuchen, aus denen Vorwürfe über sexuelle Übergriffe gegenüber weiblichen Insassen durch das Wachpersonal laut geworden waren, konnte sie nicht umsetzen, da die Behörden des Bundesstaates ihr den Zugang zu den fraglichen Haftanstalten verweigerten.

Die Todesstrafe fand weiterhin exzessiv Anwendung. In 18 Bundesstaaten wurden 68 Gefangene exekutiert, womit sich die Zahl der seit dem Auslaufen eines Hinrichtungsmoratoriums 1977 vollstreckten Todesurteile auf 500 erhöhte.

Im Berichtszeitraum wurden in den USA erstmals seit 1993 wieder Todesurteile an jugendlichen Straftäternvollstreckt. Alle drei Opfer litten unter schweren psychischen Störungen und waren für Verbrechen in die Todeszelle geschickt worden, die sie im Alter von 17 Jahren begangen hatten und die nicht zuletzt auf ihre von Mißbrauch und Armut geprägte Kindheit zurückzuführen waren. Joseph Cannon und Robert Carter wurden im April beziehungsweise Mai in Texas hingerichtet, Dwayne Wright im Oktober in Virginia. Der erste Versuch, Joseph Cannon mit der Giftspritze zu töten, scheiterte, weil in dem Moment, in dem die todbringende Giftmischung zu fließen begann, die Nadel plötzlich aus der Vene herausgedrückt wurde. Während man versuchte, die Nadel wieder einzuführen, wurde der Zeugenraum in aller Eile geleert. Die Mutter von Joseph Cannon brach bei dem Anblick zusammen und mußte in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Im April wurde in Virginia der paraguayische Staatsbürger Angel Francisco Breard hingerichtet, obwohl eine Aufforderung des Internationalen Gerichtshofs vorlag, die Exekution auszusetzen. Das Gericht war von der Regierung Paraguays angerufen worden, die geltend machte, die USA hätten unter Mißachtung des für sie als Vertragsstaat rechtlich bindenden Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen Angel FranciscoBreard das Recht auf Kontaktaufnahme zu paraguayischen Konsularbeamten verwehrt. Fünf Tage nachdem der Internationale Gerichtshof angeordnet hatte, die Hinrichtung so lange auszusetzen, bis er sich mit dem Fall befaßt habe, wurde der Paraguayer mit der Giftspritze getötet. Die US-Administration entschuldigte sich im November bei der Regierung und bei der Bevölkerung Paraguays für die Verletzung der Angel Francisco Breard aus der Wiener Konvention zustehenden Rechte. In den Todestrakten US-amerikanischer Gefängnisse saßen weitere 73 ausländische Staatsbürger ein, denen fastallen, ähnlich wie Angel Breard, ihre in der Konvention verbrieften Rechte vorenthalten worden waren.

Im Berichtszeitraum wurden elf Gefangene exekutiert, die auf weitere Rechtsmittel verzichtet und sich mit ihrer Hinrichtung »einverstanden« erklärt hatten. Jeremy Sagastegui beispielsweise fand im Oktober im Bundesstaat Washington von Staats wegen den Tod. Bei seinem Prozeß hatte er anwaltlichen Beistand abgelehnt und sich selbst verteidigt, sich schuldig bekannt und die Geschworenen um die Verhängung derTodesstrafe gebeten. Drei Monate vor dem Verbrechen, für das er die Todesstrafe erhielt, war er von Ärzten als selbstmordgefährdet eingeschätzt worden, nachdem man ihn bereits zuvor alsmanisch-depressiv und schizophren diagnostiziert hatte.

amnesty international erhielt erneut von Berichten über Folterungen und Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte sowie von Vorfällen Kenntnis, bei denen die Ordnungskräfte unter fragwürdigen Umständen von der Schußwaffe Gebrauch gemacht haben. Mehrere unbewaffnete Jugendliche wurden von der Polizei nach Verfolgungsfahrten durch Schüsse verletzt oder getötet. Bei einem der Opfer handelte es sich um die 14jährige Schwarze Jenni Hightower, die im März in New Jersey ums Leben kam, nachdem Polizeibeamte 20 Schüsse auf ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug abgefeuert hatten, in dem das junge Mädchen auf dem Beifahrersitz saß. Im April zogen sich drei junge Schwarze und ein Latino mehrfache Schußverletzungen zu, als sie auf der Überlandstraße von New Jersey wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung von der Polizei angehalten und ihr Fahrzeug unter Beschuß genommen wurde. Der Vorfall gab Vorwürfen neue Nahrung, daß die Polizei entlang der Überlandstraße von New Jersey von Schwarzen und Latinos gesteuerte Autos allein wegen der Rasse der Insassen zu Kontrollen anhält. Auch in mehreren anderen Bundesstaaten sollen derartige Praktiken an der Tagesordnung gewesen sein. Das Zweigbüro der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union in Maryland strengte im Juni einen Musterprozeß an, um die Frage der rassischen Voreingenommenheit bei polizeilichen Verkehrskontrollen gerichtlich prüfen zu lassen.

Im Oktober mißhandelten Hilfssheriffs im Bezirk Humboldt in Kalifornien vier Demonstrantinnen, die sich aus Protest gegen Waldrodungen aneinandergekettet hatten, indem sie ihnen mit OC-Spray, einer Art Pfefferspray, durchtränkte Stoffstücke auf die Augen drückten. Eine von anderen Demonstranten, gegen die im Dezember 1997 in ähnlicher Weise vorgegangen worden war (siehe Jahresbericht 1998), angestrengte Zivilklage wurde im selben Monat von einem Bundesrichter mit der Begründung abgewiesen, daß eine solche Zwangsmaßnahme nur »vorübergehende Schmerzen« hervorrufe und nicht als übermäßige Gewaltanwendung bezeichnet werden könne. amnesty international hatte den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray bei Demonstrationen im Jahre 1997 als Folter verurteilt und dazu aufgerufen, ihn gegenüber friedlichen Protestteilnehmern zu verbieten (siehe Jahresbericht 1998).

Im Juli gelangte ein Untersuchungsausschuß zu dem Schluß, daß die Polizei von Eugene im Bundesstaat Oregon sich im Rahmen der Vorschriften bewegt habe, als sie im Juli 1997 gegen die Teilnehmer einer friedlichen Demonstration mit Pfefferspray vorgegangen war (siehe Jahresbericht 1998). Der Bericht des Ausschusses enthielt allerdings auch einige kritische Anmerkungen über das damalige Vorgehen der Ordnungskräfte.

Im Oktober befand ein Bundesrichter einen ehemaligen Beamten der New Yorker Polizei für schuldig, gegen die Bürgerrechte von Anthony Baez verstoßen zu haben, der 1994 nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit Polizeibeamten ums Leben gekommen war (siehe Jahresberichte 1996 bis 1998). Der angeklagte Polizist wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, legte aber Rechtsmittel gegen das Urteil ein, über die bei Jahresende noch nicht entschieden war.

Der Prozeß gegen vier andere Mitarbeiter der New Yorker Polizei, die der Körperverletzung an Abner Louima angeklagt waren (siehe Jahresbericht 1998), dauerte bei Jahresende gleichfalls noch an. Zwei ihrer Kollegen wurden im Dezember im Zusammenhang mit dem Fall unter der Anklage der Falschaussage gegenüber Ermittlern der Bundesbehörde in Haft genommen.

Im Berichtszeitraum trafen aus mehreren Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten der USA Meldungen über die mißbräuchliche Anwendung von Zwangsmitteln und Elektroschockgeräten sowie Vorwürfe über sexuelle und anderweitige Übergriffe gegenüber Insassen ein. Im Mai kam in der Strafvollzugsanstalt El Paso in Colorado ein Gefangener ums Leben, nachdem man ihn stundenlang auf einer Pritsche festgeschnallt hatte. Andere Insassen der dortigen Haftanstalt reichten noch im selben Monat Zivilklage ein, in der sie geltend machten, ebenfalls für bis zu zwölf Stunden auf der Pritsche angeschnallt worden zu sein. Während dieser Zeit hätten sie nur mit Mühe atmen können, seien gezwungen gewesen, ihre Notdurft in die Kleidung zu verrichten, und hätten spöttische Bemerkungen der Wärter über sich ergehen lassen müssen. Nach dem Todesfall wurde in der Strafvollzugsanstalt El Paso auf den weiteren Einsatz der Pritsche verzichtet und eine generelle Überprüfung der Anwendung von Zwangsmitteln vorgenommen.

Im Juli verlegte die US-amerikanische Einwanderungsbehörde 34 im Bezirksgefängnis von Jackson in Florida inhaftierte Personen, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, daß man sie dort mit gespreizten Armen und Beinen auf Liegen angeschnallt und ihnen Elektroschocks zugefügt, sie mit Schlägen traktiert und als Strafsanktion über lange Zeiträume hinweg in Einzelhaft gehalten hatte. Der Vorfall zog Ermittlungen des Justizministeriums nach sich, die bei Jahresende noch andauerten.

Aus Kalifornien, Michigan, New York und anderen Bundesstaaten trafen Meldungen über sexuelle Übergriffe gegen weibliche Gefangene durch das Wachpersonal ein. In Michigan sollen Wärter sowohl Insassen als auch Kollegen bedroht und schikaniert haben, weil diese gegen Mißstände Beschwerde geführt hatten.

Im März erwirkten drei Frauen in einem von einem Bundesgericht vermittelten Vergleich Entschädigungszahlungen in Höhe von 500.000 US-Dollar. Die drei hatten in einer Zivilklage geltend gemacht, im Bundesgefängnis von Pleasanton in Kalifornien vom Wachpersonalgeschlagen, vergewaltigt und zum Geschlechtsakt an männliche Insassen verkauft worden zu sein.

Im Februar wurden acht Vollzugsbeamte des kalifornischen Staatsgefängnisses Corcoran nach Bundesrecht angeklagt, in den Jahren 1988 bis 1994 zwischen rivalisierenden Häftlingsgruppen gewalttätige Auseinandersetzungen geschürt zu haben, in deren Verlauf sieben Insassen vom Wachpersonal erschossen worden waren (siehe Jahresbericht 1997). Gegen weitere fünf Wärter desselben Gefängnisses erging im Oktober nach kalifornischem Recht ebenfalls Anklage. Ihnen wurde zur Last gelegt, 1993 die Vergewaltigung eines Häftlings durch einen anderen Insassen arrangiert und anschließend vertuscht zu haben.

Als Ergebnis einer parlamentarischen Untersuchung systematischer brutaler Praktiken im Staatsgefängnis Corcoran wurden im Oktober eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, so beispielsweise der Erlaß strengerer Richtlinien über die Anwendung tödlicher Gewalt und eine bessere Ausbildung für Strafvollzugsbedienstete.

In Beilegung eines von Insassen des Staatsgefängnisses Hays in Georgia nach Bundesrecht angestrengten Zivilprozesses wurde den Klägern, die geltend gemacht hatten, 1996 in der Haftanstalt von Wärtern geschlagen und verletzt worden zu sein (siehe Jahresberichte 1997 und 1998), Entschädigungsleistungen in Höhe von 283.000 US-Dollar zugesprochen.

Die Entscheidung eines Gerichts vom März 1997, das Verfahren gegen Geronimo ji Jaga (Pratt) wiederaufzurollen (siehe Jahresbericht 1998), wurde von der kalifornischen Staatsanwaltschaft angefochten. Das Berufungsgericht von Kalifornien verhandelte im Dezember über die eingelegten Rechtsmittel, hatte aber bis Jahresende noch kein Urteil verkündet.

Im Oktober startete amnesty international mit der Veröffentlichung eines 250seitigen Berichts, der den Titel »USA – Hüter der Menschenrechte?« trug, eine weltweite Kampagne gegen Menschenrechtsverletzungen in den USA. Der Bericht gab Auskunft über Polizeibrutalität, Mißhandlungen in Strafvollzugsanstalten und Untersuchungsgefängnissen, die willkürliche Inhaftierung von Asylbewerbern und eine rassisch diskriminierende Todesstrafenpraxis. Gegenstand der Dokumentation waren ferner die fehlende Bereitschaft der US-Regierung, internationale Standards als für die USA bindend anzuerkennen, sowie der Transfer US-amerikanischer Waffen ins Ausland. amnesty international unterbreitete den Behörden mehr als 40 konkrete Empfehlungen, die darauf abzielten, Politik und Praxis auf bundes-, einzelstaatlicher und kommunaler Ebene der USA mit internationalen Standards in Einklang zu bringen. Zu den von amnesty international vorgeschlagenen Maßnahmen zählten unter anderem die Schaffung unabhängiger Aufsichtsgremien, die Vorwürfen über Polizeibrutatlität und Mißständen in den Gefängnissen des Landes nachgehen; ein Verbot des Einsatzes ferngesteuerter Elektroschockgürtel und anderer gefährlicher Zwangsmittel, wie auch die Unterbindung der routinemäßigen Fesselung inhaftierter schwangerer Frauen; die Einführung von Schutzvorkehrungen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und sexuellem Mißbrauch von Häftlingen; ein Verbot der Anwendung der Todesstrafe gegen jugendliche Delinquenten und der Erlaß eines Hinrichtungsmoratoriums als ein erster Schritt hin zur Abschaffung dieser Strafe; die Verabschiedung eines verbindlichen Verhaltenskodex für den Transfer von militärischer, sicherheitstechnischer und polizeilicher Ausrüstung, Dienstleistung und Know-how; schließlich die vorbehaltlose Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung.

Bis Ende 1998 hatte amnesty international von der US-Regierung noch keine direkte Stellungnahme zu dem Bericht und seinen Empfehlungen erhalten.

Im Laufe des Jahres veröffentlichte amnesty international noch eine Reihe weiterer Dokumentationen. Im Mai erschien unter dem Titel USA: Human rights concerns in the border region with Mexico ein Bericht, der sich mit Mißhandlungen durch Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde im Grenzgebiet zu Mexiko befaßte. Im Oktober trafen Delegierte der Organisation in WashingtonD. C. mit leitenden Beamten der Ein-wanderungsbehörde zu Gesprächen über die Problematik zusammen.

Die Todesstrafenpraxis in Texas war Gegenstand des im April veröffentlichten Berichts USA: The death penalty in Texas, lethal injustice; über die Situation von zum Tode verurteilten jugendlichen Straftätern gab die im Oktober erschienene Dokumentation On the wrong side of history: children and the death penalty in the USA Auskunft. Einen Monat später brachte amnesty international anläßlich einer Konferenz in Chicago, an der nahezu die Hälfte der 75 seit 1973 in den USA unschuldig zum Tode verurteilten Menschen teilnahmen, den Bericht USA: Fatal flaws – innocence and the death penalty heraus.

Eine Dokumentation vom November mit dem Titel USA: Betraying the young – human rights violations against children in the US justice system enthielt Informationen über Mißhandlungen an inhaftierten Kindern.

Während des Berichtszeitraums brachte amnesty international in zahlreichen Schreiben an die Behörden auf bundes-, einzelstaatlicher und kommunaler Ebene eine Reihe von Themen zur Sprache. Dazu zählten die Todesstrafe, Polizeibrutalität und polizeilicher Schußwaffengebrauch, Mißhandlungen in Strafvollzugsanstalten, Untersuchungsgefängnissen und Jugendhafteinrichtungen sowie der Einsatz von grausamen Zwangsmitteln und Lähmungswaffen. Die Organisation rief zu einem Verbot des Einsatzes von Pfefferspray gegen gewaltfreie Demonstranten auf, wandte sich gegen die Fesselung inhaftierter schwangerer Frauen und forderte eine umfassende und unabhängige Untersuchung zur Aufklärung von Vorwürfen, denen zufolge Insassen der Jugendhaftanstalt von Portland in Maine Mißhandlungen ausgesetzt waren.

Die Haftsituation von Oscar Lopez Rivera, einem Befürworter der Unabhängigkeit von Puerto Rico, der im Bundesgefängnis Marion besonderen Strafsanktionen unterworfen gewesen sein soll, war Gegenstand eines Schreibens von amnesty international an die Bundesgefängnisbehörden vom März. Später verlegte man Oscar Lopez Rivera in eine andere Einrichtung, wo sich seine Haftbedingungen verbesserten.

Im Juli übermittelte amnesty international dem Berufungsgericht von Kalifornien im Fall Geronimo ji Jaga (Pratt) ein Sachverständigengutachten, in dem die Organisation ausführte, daß es angesichts der Tatsache, daß der Verteidigung entscheidende Informationen über einen Kronzeugen der Anklage vorenthalten worden waren, letztlich zu einer Aufhebung des Schuldspruchs gegen den Angeklagten kommen müsse.

Nachdem im Juni der Angeklagte Ronnie Hawkins während seines Prozesses vor einem Gericht in Los Angeles auf Anweisung des Richters mit einem ferngesteuerten Elektroschockgürtel bewegungsunfähig gemacht worden war, weil er wiederholt mit Bemerkungen die Verhandlung gestört hatte, appellierte amnesty international an die Gerichtsbehörden und das Sheriff's-Department von Los Angeles, den Einsatz ferngesteuerter Elektroschockgürtel zu untersagen. Der Gebrauch solcher Gürtel, so die Organisation in ihrem Schreiben, stelle bereits in sich eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar. Wenn aber noch zusätzlich, wie im Fall Ronnie Hawkins geschehen, einem Menschen »auf Anweisung eines Staatsbediensteten als Strafsanktion vorsätzlich Schmerzen zugefügt werden«, falle dies gemäß internationalen Standards unter die Definition der Folter. Als zugunsten von Ronnie

Hawkins und anderen Betroffenen bei einem Bundesbezirksgericht ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von Elektroschockgürteln in denGerichtssälen von Los Angeles gestellt wurde, leitete amnesty international dem Gericht im Oktober ein Sachverständigengutachten zu, in dem sie ihre Position in dieser Frage nochmals erläuterte. Bis Ende des Jahres war über den Antragnoch nicht entschieden worden. Im November äußerte sich amnesty international ferner besorgt darüber, daß HIV-positiven Insassen des Stadtgefängnisses von New Orleans in Louisiana während ihres Transports zum Krankenhaus Elektroschockgürtel angelegt worden sind.

Im September erbat die Organisation im Zusammenhang mit Luftangriffen auf Ziele in Afghanistan und Sudan von der US-Regierung Auskunft über zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffene Maßnahmen. In einem Schreiben an UN-Generalsekretär Kofi Annan forderte amnesty international eine Untersuchung der Bombenabwürfe über Sudan. Im Dezember rief die Organisation die Regierung in Washington auf, bei ihren Luftangriffen gegen den Irak Grundsätze des humanitären Völkerrechts zu respektieren und größtmöglichen Schutz für die Zivilbevölkerung zu garantieren.


Quelle: ai
 

Gilgamesch

Großmeister-Architekt
6. Mai 2002
1.290
Boykottiert Spanien

Jahresbericht 1999

Spanien (Königreich)

Die Justiz setzte ihre Ermittlungen zur Aufklärung von Verbrechen fort, die in den 80er Jahren im Zuge eines »schmutzigen Krieges« gegen die baskische bewaffnete Organisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna) von sogenannten Anti-terroristischen Befreiungsgruppen (Groupos Antiterroristas de Liberación – GAL) begangen worden waren. Im Berichtszeitraum fand im Zusammenhang mit den Verbrechen der GAL ein erster Prozeß statt, der mit Schuldsprüchen und der Verhängung von Freiheitsstrafen unter anderem gegen zwei ehemalige Regierungsminister endete. amnesty international erhielt erneut von Berichten über Folterungen und Mißhandlungen durch Polizei- und Gefängnisbeamte Kenntnis. Mehrere der Folter angeklagte Beamte mußten sich nach oftmals langwierigen und verschleppten Ermittlungsverfahren vor Gericht verantworten, erhielten jedoch häufig nur nominale Strafen. Die ETA zeichnete erneut für die vorsätzliche und willkürlicheTötung von Politikern verantwortlich, bevor sie im September einen unbefristeten Waffenstillstand verkündete.

Im März entschied der Disziplinarausschuß Consejo General del Poder Judicial (CGPJ), der als Kontrollorgan der Tätigkeit der Justiz fungiert, 31 von Gefangenen in den Jahren 1996 und 1997 erhobene Mißhandlungsbeschwerden, die größtenteils abgewiesen worden waren, erneut prüfen zu lassen. Die neuerlichen Ermittlungen, die von den Familien von Gefangenen und mehreren nichtstaatlichen Organisationen beantragt worden waren, sollten Aufschluß über die Frage erzielen, inwieweit die seinerzeit mit der Untersuchung der Beschwerden befaßten Richter ihre Aufgabe kompetent wahrgenommen haben.

Im Mai übte der Bürgerbeauftragte in seinem jährlichen Bericht an das Parlament Kritik an der Strafvollzugsbehörde, der er vorwarf, gegen Gefängnisbeamte, gegen die im Zusammenhang mit Mißhandlungen oder dem Tod von Häftlingen Ermittlungsverfahren anhängig waren, nicht konsequent disziplinarische Maßnahmen ergriffen zu haben.

Der UN-Ausschuß gegen Folter traf im Mai im Fall von Encarnación Blanco Abad die Feststellung, daß die spanischen Behörden gegen das international verbriefte Recht einer jeden Person, die den Vorwurf der Folter erhebt, auf umgehende und unparteiische Ermittlungen verstoßen haben. Encarnación Blanco, deren Klage, 1992 im Gewahrsam der Zivilgarde gefoltert worden zu sein, von den spanischen Gerichten abgewiesen worden war, hatte alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft, bevor sie sich schließlich an den UN-Ausschuß gegen Folter wandte. Dieser vertrat die Auffassung, die in mehreren medizinischen Gutachten enthaltenen Hinweise auf Folterhandlungen hätten eine unverzügliche Untersuchung des Falles nach sich ziehen müssen. Daß weder die von Encarnación Blanco beschuldigten Zivilgardisten noch andere Zeugen vernommen worden waren, bewertete der Ausschuß als Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Im Juni stimmte das Parlament inletzter Lesung einer Novelle des seit 1985 in Kraft befindlichen Gesetzes über Kriegsdienstverweigerung zu. Die neuen Rechtsvorschriften enthielten aber nach wie vor keine Bestimmung, die es Wehrpflichtigen ermöglichen würde, auch nach Antritt ihres Militärdienstes ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu beantragen. Seit 1995 sind mindestens zwölf junge Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, weil sie erst nach ihrer Einberufung den Dienst an der Waffe als mit ihrem Gewissen unvereinbar empfunden und die weitere Ableistung des Militärdienstes abgelehnt hatten.

Im September erklärte die ETA einen unbefristeten Waffenstillstand. Sie vollzog diesen Schritt, nachdem 23 baskische und andere politische Parteien, Gewerkschaften und sonstige Organisationen in der Erklärung von Lizarra einen offenen Dialog zur Beilegung des Konflikts im Baskenland propagiert hatten, solange Gewaltakte unterbleiben.

Im Oktober wurde der ehemalige chilenische Staatschef Augusto Pinochet auf der Grundlage eines Rechtshilfeersuchens eines Richters am Madrider Nationalgerichtshof in London festgenommen. Gegen den einstigen Präsidenten Chiles waren in Spanien Anklagen wegen Mordversuchs, Folter und Verschwörung zu Folterhandlungen, Geiselnahme und Verabredung zu Geiselnahmen anhängig. Der spanische Richter, der mit seinem Haftbefehl gegen Pinochet das Auslieferungsverfahren in Gang gesetzt hatte, benannte in seiner Anklageschrift namentlich 16 Staatsbürger Spaniens, die während der Herrschaft von General Pinochet zusammen mit Tausenden anderen Menschen in Chile dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen, gefoltert oder getötet worden waren (siehe Kapitel Chile und Großbritannien).

Im Mai begann vor dem Obersten Gerichtshof der erste Prozeß im Zusammenhang mit den von GAL-Gruppen in den 80er Jahren verübten Verbrechen. Im Juli befand das Gericht den ehemaligen Innenminister José Barrionuevo und den einstigen Staatssekretär für Sicherheit, Rafael Vera, der illegalen Freiheitsberaubung und des Mißbrauchs staatlicher Gelder für schuldig und verhängte gegen beide jeweils zehnjährige Haftstrafen. Hintergrund des Verfahrens war die Entführung des französischen Geschäftsmannes Segundo Marey gewesen, den GAL-Gruppen 1983 zehn Tage lang als Geisel gehalten hatten und der laut medizinischen Befunden noch immer psychisch in schwerster Weise an den Folgen seiner damaligen Entführung litt. Zehn andere Angeklagte, unter ihnen der ehemalige Zivilgouverneur der Provinz Vizcaya und mehrere ranghohe Polizeibeamte, wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, die sich in einem Rahmen von zehn Jahren bis zu zwei Jahren, vier Monaten und einem Tag bewegten. Im Dezember folgte jedoch der Ministerrat einer Empfehlung der Zweiten Kammer des Obersten Gerichtshofs und erließ zehn der zwölf Verurteilten, unter ihnen José Barrionuevo und Rafael Vera, ein Drittel ihrer Strafen. Der Vollzug der Reststrafen wurde anschließend vom Obersten Gerichtshof bis zur Entscheidung über die von den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel ausgesetzt. Sie alle kamen aus der Haft frei, blieben jedoch von der Übernahme öffentlicher Ämter ausgeschlossen.

Die Entführung, Folterung und Ermordung der ETA-Mitglieder José Antonio Lasa und José Ignacio Zabala und die Tötung des vermeintlichen ETA-Mitglieds Ramón Oñederra durch GAL-Gruppen in den 80er Jahren waren weiterhin Gegenstand von Ermittlungen der Justiz.

Unter dem Verdacht der Mitgliedschaft oder Anhängerschaft zur ETA festgenommene Personen erhoben erneut den Vorwurf, während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert worden zu sein. In entsprechenden Berichten war übereinstimmend von einer als »la bolsa« bekannten Foltermethode die Rede, bei der das Opfer mit einer Plastiktüte fast zum Ersticken gebracht wird. David Gramont, den die Nationalpolizei im März nahe Sevilla festgenommen und anschließend in den Gewahrsam der Zivilgarde überstellt hatte, erhob den Vorwurf, mit dem Kopf wiederholt unter Wasser getaucht worden zu sein, eine als »la bañera« bekannte Form der Folter.

José Ignacio Armendariz Izaguirre machte ebenfalls geltend, nach seiner Festnahme im März in Pamplona und später in Madrid, wo man ihn von der Außenwelt abgeschnitten in Gewahrsam gehalten hatte, von Angehörigen der Zivilgarde gefoltert worden zu sein. Er gab an, man habe ihm eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt, ihm wiederholt Schläge gegen Kopf und Körper versetzt und ihn zu Kniebeugen gezwungen. Bei seiner Ankunft in Madrid wurde José Ignacio Armendariz Izaguirre einem Arzt vorgeführt, der ihn röntgen ließ, eine Blutuntersuchung veranlaßte und ihn wegen seiner Kniebeschwerden behandelte. Nachdem man ihn in seine Zelle zurückgebracht hatte, wurden ihm die Augen verbunden und Handschellen angelegt. Er erhielt erneut Schläge gegen Kopf, Körper und Genitalbereich und wurde beinahe zum Ersticken gebracht, indem man ihm die Nase und den Mund zuhielt.

Die gleichfalls im März festgenommene Maite Pedrosa Barrenetxea erhob den Vorwurf, in der Zentrale der Zivilgarde in Madrid vergewaltigt worden zu sein. Außerdem hätten Beamte ihr Finger, Hände und einen kalten Gegenstand – nach Angaben der Beamten eine Pistole – in Anus und Vagina eingeführt. Cristina Gete, deren Verhaftung im Mai erfolgt war, gab an, geschlagen, mit einer Kapuze fast zum Ersticken gebracht, sexuell gedemütigt und mit Vergewaltigung bedroht worden zu sein. Die genannten Personen erstatteten ausnahmslos bei der Justiz Strafanzeige.

Es trafen ferner Berichte über rassistisch motivierte Tätlichkeiten durch Angehörige der Ordnungskräfte einschließlich der Polizeibehörden der autonomen Region ein. Der Marokkaner Driss Zraidi reichte gegenüber der Justiz Beschwerde ein, in der er geltend machte, im August in San Pedro Pescador von zwei Beamten der katalanischen Polizeieinheit Mossos de Esquadra tätlich angegriffen worden zu sein. Er erhob den Vorwurf, die Beamten hätten ihn nach seinen Ausweispapieren gefragt und ihn anschließend gegen eine Mauer gestoßen und auf ihn eingeprügelt. Dabei seien ihm ein Zahn abgebrochen, seine Brillengläser zerstört und ihm eine Goldkette abgerissen und vorsätzlich demoliert worden. Auf der Polizeiwache wurde Driss Zraidi nach eigenen Angaben erneut wiederholt geschlagen, mit Fußtritten traktiert und in rassistischer Weise beschimpft. Er zog sich unter den Übergriffen vier Rippenbrüche zu und mußte nach seiner Freilassung zehn Tage im Krankenhaus zubringen. Es hieß, im Zusammenhang mit dem Vorfall seien acht Polizisten unter Anklage gestellt und vom Dienst suspendiert worden.

Aus bestimmten Hochsicherheitstrakten spanischer Gefängnisse, in denen die Insassen einer besonderen Form der Überwachung unterlagen, trafen Meldungen über systematische Schläge ein. Darüber hinaus sollen dort Gefangene bis zu drei Jahre lang unter Isolationsbedingungen festgehalten worden sein. Diese Form der verschärften Haft war 1991 von der Regierung per Erlaß angeordnet und 1996 in die Strafvollzugsvorschriften aufgenommen worden. Mehrere Gefangenenhilfsorganisationen gaben an, die Insassen der Hochsicherheitstrakte hätten vielfach Angst, gegen ihre Mißhandlung Beschwerde einzulegen. In Fällen, in denen dies geschehen sei, hätte die Justiz die Beschwerden oftmals nicht weiter verfolgt, während Gegenanzeigen von Gefängniswärtern die Gerichte durch alle Instanzen beschäftigt hätten.

Im Berichtszeitraum fanden im Zusammenhang mit Vorwürfen über Folterungen und Mißhandlungen eine Reihe von Gerichtsverfahren statt. Einige der Prozesse wurden erst nach langen Verzögerungen eingeleitet und machten das Problem der effektiven Straffreiheit der für derartige Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen überdeutlich. Im Januar mußten sich vor einem Gericht in Bilbao fünf Beamte der Nationalpolizei verantworten, die angeklagt waren, 14 Jahre zuvor zwei vermeintliche Mitglieder der bewaffneten baskischen Gruppe Iraultza gefoltert zu haben. Das Gericht befand drei der Polizisten der Anwendung der Folter an José Ramón Quintana und José Pedro Otero für schuldig und verurteilte sie zu insgesamt fünf Monaten Freiheitsentzug. Außerdem wurden sie für zwei Jahre und acht Monate vom Dienst suspendiert. Zugunsten der zwei übrigen Angeklagten entschied das Gericht, daß aufgrund der Verjährungsfristen gegen sie kein Prozeß mehr durchgeführt werden könne, da zwischen dem Zeitpunkt der mutmaßlichen Folterungen und der Einleitung rechtlicher Schritte gegen die beiden mehr als fünf Jahre verstrichen seien. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Ein Gericht in Barcelona verhängte im Februar gegen zwei Angehörige der Nationalpolizei jeweils sechsmonatige Haftstrafen, nachdem es sie der Anwendung der Folter für schuldig befunden hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Angeklagten einen Häftling geschlagen, ihn auf die Knie gezwungen und seinen Kopf in eine Kloschüssel gehalten und dann mehrfach den Abzug betätigt hatten.

Ebenfalls im Februar hieß es in Berichten, daß einer von drei Zivilgardisten, die 1997 wegen Freiheitsberaubung und Folterung von Kepa Urra Guridi zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden waren (siehe Jahresbericht 1998), zur Teilnahme an einem Berufsförderungslehrgangausgewählt worden sei. Der ObersteGerichtshof setzte im Oktober im Berufungsverfahren die Freiheitsstrafen gegen die drei verurteilten Zivilgardisten um drei Jahre herab, hielt dagegen die Entscheidung der Vorinstanz aufrecht, sie für die Dauer von sechs Jahren von der Übernahme öffentlicher Ämter auszuschließen.

Der Prozeß gegen zwei Polizisten, die angeklagt waren, den Marokkaner Sallam Essabah mißhandelt zu haben (siehe Jahresbericht 1997), mußte im März wegen verfahrensrechtlicher Fehler unterbrochen werden. Gleichfalls ausgesetzt wurde der Prozeß gegen vier der Mißhandlung des senegalesischen Staatsbürgers Mamadou Kane angeklagte Polizeibeamte (siehe Jahresbericht 1998), nachdem Zeugen der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung nicht vor Gericht erschienen waren.

Im April verurteilte der Nationalgerichtshof Fernando Elejalde Tapia, ein Mitglied der ETA, wegen Mordes an dem Gefängnispsychologen Francisco Gómez Elósegui (siehe Jahresbericht 1998) zu 37 Jahren Freiheitsentzug. Nach Prüfung medizinischer Gutachten gelangte das Gericht zu dem Schluß, es lägen keine Beweise dafür vor, daß die an Fernando Elejalde festgestellten Verletzungen nach seiner Festnahme zustande gekommen seien. Der Angeklagte hatte den Vorwurf erhoben, in der Haft gefoltert worden zu sein.

Ebenfalls im April wurden zehn in der Kaserne Colmenar Viejo bei Madrid stationierte Zivilgardisten zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und acht Monaten verurteilt, nachdem ein Gericht sie schuldig gesprochen hatte, 1994 drei in einer Bar verhaftete junge Männer gefoltert, mißhandelt und bedroht zu haben (siehe Jahresbericht 1997). Drei weitere in dem Prozeß Angeklagte wurden freigesprochen, ein vierter zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug verurteilt.

Die baskische ETA zeichnete erneut für die Tötung von Menschen verantwortlich, bevor sie im September einen Waffenstillstand verkündete. Ihren Mordanschlägen fielen vor allem Gemeinderäte und der regierenden Volkspartei nahestehende Personen zum Opfer. So kam im Januar in Zarautz im Baskenland José Ignacio Iruretagoyena bei der Explosion einer Autobombe ums Leben. Im selben Monat wurden in Sevilla Alberto Jiménez Becerill und seine Frau Asunción Garca Ortz erschossen. Im Mai ereilte Tomás Caballero, Mitglied des Stadtrats von Pamplona, das gleiche Schicksal. Bei der Detonation eines Sprengsatzes in Rentera kam im Juni Manuel Zamarreño ums Leben, der erst kurz zuvor das Stadtratsmandat des im Dezember 1997 von der ETA ermordeten José Luis Caso übernommen hatte.

Im März hielt sich eine Delegation von amnesty international in Spanien auf. Sie traf dort zu Gesprächen mit Vertretern der Nationalregierung in Madrid, der Regierungen in Katalonien und dem Baskenland wie auch mit führenden Oppositionspolitikern zusammen. Zu ihren Gesprächspartnern zählten unter anderem der spanische Innenminister und der Vorsitzende der baskischen Regierung. In den Treffen wurden Menschenrechtsprobleme erörtert, insbesondere Folterungen und Mißhandlungen an Gefangenen während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und die spürbare Zunahme rassistisch motivierter Übergriffe durch die Ordnungskräfte.

amnesty international brachte gegenüber den Behörden neue Berichte über Folterungen und Mißhandlungen zur Sprache und forderte sie auf sicherzustellen, daß sämtliche Vorwürfe umfassend und unparteiisch untersucht werden. Die Organisation verurteilte mehrfach die von bewaffneten Gruppen in Spanien verübten Übergriffe und rief die ETA eindringlich auf, Tötungen von politischen Repräsentanten unverzüglich einzustellen.

Im Vorfeld der abschließenden parlamentarischen Beratungen über einen Gesetzentwurf zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung wandte sich amnesty international im Juni in einem Schreiben an den Verfassungsausschuß des Senats, in dem sie ihre Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf erläuterte, da er Wehrpflichtigen nicht die Möglichkeit eröffnete, auch nach Antritt ihres Militärdienstes die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu beantragen. Die Organisation rief den Ausschuß auf, diesem Defizit des Entwurfs abzuhelfen und sicherzustellen, daß Wehrpflichtigen zu jedem Zeitpunkt – wie 1996 vom UN-Menschenrechtsausschuß gefordert – das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zugestanden wird.

Quelle: ai
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Ach, Gilgamesch, Du bringst mich immer wieder zum lachen.

Du vergißt dabei anscheinend, daß ich mich nicht (nur) auf die AI Berichte berufe, sondern noch viel mehr beanstande. Aber mach Dich ruhig weiter lächerlich. Du solltest wirklich mal lesen, was die Leute hier so schreiben, allgemein und jetzt bezüglich AI.

Und der- oder diejenige, der / die behauptet hat, Gilgamesch wäre ein Patriot und hätte Verständnis für seine Reaktion, der verwechselt scheinbar Patriotismus mit Nationalismus und seinen Folgeerscheinungen...
 
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