Martin85
Geselle
- 20. November 2016
- 6
AW: Bundesstaat-Deutschland?
Naja, ist aber zu recht gut gesagt...
Naja, ist aber zu recht gut gesagt...
Naja, ist aber zu recht gut gesagt...
Wahr ist, dass die verschiedenen Gruppierungen sich darüber einig sind, dass Deutschland kein Staat sein soll. Ab da wird es wuselig (oder gruselig?), denn wer kennt nun welche Wahrheiten? Gemäß Liste von reichsideologischen Scheinstaaten – Sonnenstaatland-Wiki gibt/gab es irgendwo um 35 verschiedene "Staaten", die die Wahrheit für sich beanspruchen. Unter dem Titel "Ein Volk, viele Reiche, noch mehr Führer" schrieb Zeit online dazu: Reichsburger: Ein Volk, viele Reiche, noch mehr Fuhrer | ZEIT ONLINEDemzufolge kennen also die "Reichsbürger" die Wahrheit?
Die Ideologie der Reichsbürgerbewegung ist eine wilde Mischung. Ihre Anhänger integrieren Nazi-Ufos genauso mühelos in ihre Gedankenwelt wie Chemtrails, also Kondensstreifen am Himmel, mit denen angeblich Menschen vergiftet werden sollen. Die Reichsbürgerszene ist zwar klein, aber trotzdem unübersichtlich und zerstritten, nur in einem sind sich alle einig: Die Bundesrepublik ist kein echter Staat.
Die Antireichsbürgerpropaganda wird von denen propagiert, die verhindern wollen, das die Wahrheit über Deutschland ans Licht kommt.
Welches Gesetz schreibt vor, dass ein Staat eine Verfassung haben und diese genau so genannt werden muss?Warum habt ihr eigentlich keine Verfassung?
Nun würde mich glatt interessieren was für einen Pass Luci hat, aber sowas intimes frage ich ja garnicht.
Muss auf jeden Fall irgendwo im Ausland sein, da wo DIE wohnen...
LG
Haben wir, nennt sich Grundgesetz.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Quelle
Damit kommst Du bei Leuten, nach deren Glauben der Personalausweis Personalausweis heißt, weil wir das Personal der BRD GmbH sind, nicht weiter. Bei denen muß "Verfassung" draufstehen, sonst kapieren sie's nicht.
Na also, DaMan, ich sagte es ja. Es hat gefälligst "Verfassung" auf dem Einband zu stehen, sonst sind einige Leute nicht zufrieden.Nein, das GG ist keine Verfassung.
Wieso nicht?Nein, das GG ist keine Verfassung.
Nein, das GG ist keine Verfassung.
Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.[SUP][36][/SUP] Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.[SUP][37][/SUP]Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.
Seit Jahren antworteten auf vielfache Anfragen das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit einem gleich lautenden, offenbar vorgegebenen, abgestimmten Text.
[FONT=&]Hier ein Beispiel: [/FONT]
»Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine so genannte „Kanzlerakte“ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein.