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Bundesstaat-Deutschland?

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Entscheidung BVerfG vom 24. April 1991 [1 BvR 1341/90]:



Donner und Doria... Ein Skandal. Die Wiedervereinigung ist nichtig, und alle ignorieren es.

[otop]So wird das von russischen Trollmedien (und wahrscheinlich Reichsbürgern, aber da war ich zu faul zum Suchen) zitiert. Und jetzt kucken wir, was ausgelassen wurde:



*durch Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (Bundesgesetzbl. II Seite 889 [1140]) [/otop]

Schön das du deinen Mitmenschen verdeutlichst, aus welchen Gründen der Einigungsvertrag nichtig ist.;)

Hier könnt ihr euch noch zusätzlich darüber informieren, welche Bundesgesetze noch für unvereinbar und nichtig erklärt wurden, Stand 2015:

https://www.bundestag.de/blob/27440...gswidrig_erkl__rte_bundesgesetze-pdf-data.pdf

Wenn durch ein Gesetz ein Grundrecht verletzt wurde, so ist das Gesetz grundsätzlich nichtig.

Man sollte auch nicht den Fehlschluss ziehen, nur weil etwas nicht an die große Glocke gehängt wird, das es dann schon nicht so tragisch wäre.

Umgekehrt wird auch vieles an die große Glocke gehängt, das in Wahrheit eine Lüge ist.

Man sollte sich wie gesagt die primären Quellen und Fakten sich anschauen und weg von der Indoktrination kommen.

Und warum sollten eure Herrscher, die Amis hauptsächlich, etwas für euch tun? Wenn ihr schlaft und es mit euch machen lasst, seid ihr doch selbst schuld!

Wenn ihr entgegen aller Fakten die Lüge glauben möchtet und nicht für eure Freiheit kämpft, Pech gehabt.

Dann glaubt halt weiterhin an die Lügen, dabei wird es von "offizieller" Seite sogar bestätigt, das in der BRD mindestens Rechtsunsicherheit herrscht.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Wenn durch ein Gesetz ein Grundrecht verletzt wurde, so ist das Gesetz grundsätzlich nichtig.

Wurde es denn in dem von dir an den Reichsbürger-Haaren herbeigezogenen Falle? Und ist der Einigungsvertrag ein Gesetz? In jedem Vertrag kommt übrigens die salvatorische Klausel vor (oder sollte es), schon mal davon gehört?

Das Warten sollte jetzt ein Ende haben, aus Einigungsvertrag nichtig? - Sie horen von meinem Anwalt! >> Sie horen von meinem Anwalt!
Es ist also keineswegs der gesamte Einigungsvertrag nichtig, sondern nur eine minimale Regelung, nämlich Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3. Und auch hier betrifft die Ungültigkeit lediglich Abweichungen von den Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts.

Wer das durch „(…)“ ersetzt, verfälscht den Sinn des Urteils und lässt gerade die wesentlichen Gesichtspunkte raus.

Zum Hintergrund des Verfahrens: Mit dem Einigungsvertrag wurden verschiedene DDR-Betriebe geschlossen („abgewickelt“). Unter der somit entlassenen Belegschaft waren auch die Kläger in diesem Prozess. Sie wollten feststellen lassen, dass ihre Entlassung unrechtmäßig war. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg, das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Passagen im Gesetz bestätigt. Lediglich in einem ganz seltenen Spezialfall – wenn die Entlassenen an sich Mutterschutz beanspruchen könnten – dürften sie nicht entlassen werden. Unter den konkreten Klägern war aber keine Frau, bei der diese Voraussetzungen vorlagen. Und daher lautete das Urteil in der Sache auch:

Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.

(Unterstreichung von mir)
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.857
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Das ist wirklich unfaßbar... Ich habe die Primärquelle gerade zitiert, und Sie ignorieren sie.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.095
AW: Bundesstaat-Deutschland?

0lUCiFeRiSdEaTh1, schaffst Du es noch, wenigstens einen Hinweis abzuliefern, worin sich deiner Vorstellung nach eine Verfassung für Deutschland von unserem Grundgesetz unterscheiden soll, abgesehen vom Namen?
 

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Wurde es denn in dem von dir an den Reichsbürger-Haaren herbeigezogenen Falle? Und ist der Einigungsvertrag ein Gesetz?

Ich weiss nicht warum du und alle hier immer den "Reichsbürgern" soviel Aufmerksamkeit in den Foren und Medien schenkt, was ist denn euer Ziel, was soll damit denn erreicht werden, wenn ihr die Wahrheit angeblich auf eurer Seite habt?

Intelligent wäre es ihnen eben nicht die Aufmerksamkeit zu schenken oder seid ihr schon so indoktriniert, das jeder Mensch der unpolitisch aus dem In oder Ausland etwas hinterfragt, automatisch ein "Reichbürger" sein muss und das macht dann alles was er sagt ungültig, so etwa? Nicht sehr clever, wenn ihr mich fragt, aber wenn ihr Freude daran habt, mich soll es nicht stören, denn es betrifft mich ja nicht.;)

Ich rede also ganz sachlich darüber, dass das Einigungsvertragsgesetz zwischen der DDR und BRD nichtig ist, weil es vom Bundesverfassungsgericht so beurteilt wurde.

Und du kannst nicht Teile eines Gesetzes für nichtig erklären, ohne das Gesetz grundsätzlich nicht ebenso für nichtig zu erklären, denn es besteht ja als Ganzes aus diesen Teilsätzen.

In dem Moment wo Teile eines Bundesgesetzes nichtig sind, ist das Gesetz erstmal grundsätzlich nichtig.

Was meinst warum da steht, dass das Gesetz für unvereinbar und nichtig erklärt wurde?

Deswegen ist auch der Stand 2015 dieses und vieler anderer Gesetze, das sie verfassungswidrig sind.

Wie gesagt: Wenn durch ein Gesetz ein Grundrecht verletzt wurde, so ist das Gesetz grundsätzlich nichtig.

Ihr werdet offenkundig von mafiaähnlichen Strukturen beherrscht, die eure Unwissenheit und Passivität und Naivität zu ihren Gunsten missbrauchen.
Und das sind sehr viele. Daher ist vieles was bei euch so läuft illegal.

Egal ob Wahlen oder Verträge oder Gesetzesänderungen. Es gibt keine rechtlich wirksamen Grundlagen dafür.

Die Richter wissen das übrigens alle selbst. Daher wird auf Original Urteile und Beschlüsse oft nicht unterschrieben, viele von euch wissen das nicht, sollen sie ja auch nicht. Ein Originalbeschluss oder Urteil, ohne RICHTERLICHE Unterschrift, ist nicht rechtskräftig und daher nichts wert, ein Scheinbeschluss oder Urteil. Wenn das trotzdem alles stattfindet, was es tut, so ist das alles illegal.

Also wie eine Mafia die beansprucht ein Volk zu repräsentieren und dann allerlei Entscheidungen in deren Namen fällt, ohne das es rechtsbindend wäre. Es ist sogar verbrecherisch. Und das lasst ihr mit euch machen, warum?

Gibt sogar mutige Leute wie ein Frank Fahsel, die es veröffentlichten.

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staats*anwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. [...] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor "meines*gleichen". Frank Fasel

Sind keine Einzelfälle, weil euer System als ganzes kriminell ist und von solchen geschützt und missbraucht wird. Und solange ihr euch durch die Antireichsbürgerpropaganda für Dumm verkaufen lasst, wird sich da auch nichts ändern. Wahlen bringen nichts. Ihr könnt wählen wen ihr wollt, denn die Alliierten haben die Gewaltenteilung unter ihrer Kontrolle, seid ihr gegen etwas, werden sie die entsprechende Kräfte befehligen in Aktion zu treten und die müssen da keine Gesetze beachten, außer den Befehl der Alliierten.

Ich bin weder Reichsbürger noch sonst etwas und kann auch nichts mit solchen Begriffen anfangen, habe selbst übrigens Migrationshintergrund und bin einfach nur jemand, der ohne Vorurteile und Selbstzensur prüft und ein eigenes Bild sich macht, was in der Welt so abläuft. Und ich opfere meine Zeit ein wenig, weil ich es für sehr wichtig erachte, das ihr euch darüber bewusst werdet, auch wenn es mich nicht betrifft und ich sagen könnte, was juckt es mich.

Ihr könnt es euch auch immer zurecht reden und entsprechende Informationen finden, die euch darüber Scheinberuhigen können, das es nicht wahr ist. Das kann man machen. Man kann aber auch mal alles sich mit Kinderaugen von Null anschauen und sich von indoktrinierten Mustern befreien und sich ein objektives Bild machen. Das die Spin Docs das nicht wollen ist klar, von denen redet auch keiner.;)
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Ich rede also ganz sachlich darüber, dass das Einigungsvertragsgesetz zwischen der DDR und BRD nichtig ist, weil es vom Bundesverfassungsgericht so beurteilt wurde.
Da das Gericht das so nicht bestätigt hat, ist das Gerede darüber sinnlos. Aber okay, wo genau im Urteil und seiner Begründung selber steht das so, wie du es zu verstehen glaubst?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.857
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Und du kannst nicht Teile eines Gesetzes für nichtig erklären, ohne das Gesetz grundsätzlich nicht ebenso für nichtig zu erklären, denn es besteht ja als Ganzes aus diesen Teilsätzen.

Doch, genau das ist möglich. Beispiel:

Das BGB enthielt Bestimmungen, die gg. den Gleichheitsgrundsatz verstießen, beispielsweise die Regelung des Ehenamens. Es wäre äußerst, äußerst unzweckmäßig, das komplette BGB für nichtig zu erklären, weil der Passus über die Bestimmung des Ehenamens verfassungswidrig (und eventuell nichtig) ist, finden Sie nicht auch?
 

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Doch, genau das ist möglich. Beispiel:

Das BGB enthielt Bestimmungen, die gg. den Gleichheitsgrundsatz verstießen, beispielsweise die Regelung des Ehenamens. Es wäre äußerst, äußerst unzweckmäßig, das komplette BGB für nichtig zu erklären, weil der Passus über die Bestimmung des Ehenamens verfassungswidrig (und eventuell nichtig) ist, finden Sie nicht auch?

Ja, möglich. Die Bestimmung habe ich auch gelesen. Aufmerksam das du das erwähnst und mich da berichtigst, denn genau genommen stimmt das ja auch.

Das bedeutet aber nicht, das Gesetze nie, auf Grund ihrer Teilsätze, für unvereinbar und nichtig erklärt werden können.

Das Gesetz, hier das Einigungsvertragsgesetz, kann auch grundsätzlich unvereinbar und nichtig sein, wenn dadurch ein Grundrecht verletzt wurde. Also nicht nur seine Teile. Einverstanden?

Entweder ist dieses Einigungsvertragsgesetz mit dem GG vereinbar oder eben nicht, es gibt da kein halbschwanger.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Entweder ist dieses Einigungsvertragsgesetz mit dem GG vereinbar oder eben nicht, es gibt da kein halbschwanger.
Es gibt auch kein Gesetz. Nur einen Einigungsvertrag, und darin war ein Passus ungültig, mußte also geändert werden.:egal: Nette Wortspielerei, aber Unsinn.
 

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Da das Gericht das so nicht bestätigt hat, ist das Gerede darüber sinnlos. Aber okay, wo genau im Urteil und seiner Begründung selber steht das so, wie du es zu verstehen glaubst?

Das kommt drauf an ob du weisst, wann ein Gesetz nur zum Teil oder grundsätzlich unvereinbar und nichtig ist.

Was willst du also damit sagen? Das der Einigungsvertrag zum Teil mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist und zu einem anderen Teil nicht?

Schließe einen Vertrag der Teilsätze enthält, die den ursprünglichen und zu vereinbarenden Gesetzen widerspricht, dann ist der Vertrag null und nichtig.

Du würdest nie unterschreiben oder so etwas sagen wie, dann ist er halt nur teilweise vereinbar und gültig. Die Zeit spielt auch eine Rolle.

Es gibt da auch Fristen die eingehalten werden müssen, danach ist er nichtig, einfach weil die Frist abgelaufen ist.

Der Vertrag müsste komplett neu ausgearbeitet, verhandelt und überprüft werden.

Nur geht das nicht mehr. Der Zug ist längst abgefahren. Die Wiedervereinigung ungültig.

Das kann man nicht mehr rückgängig machen. Man kann nur zugeben das es ungültig ist, aber man verheimlicht es lieber.

Das will man also nicht, weil das Volk den Bullshit auch glaubt oder es ihm egal ist oder es keine Ahnung hat, das ist das Problem.

Deswegen auch diese nebulösen Formulierungen. Es herrscht da offenkundig Rechtsunsicherheit.

- - - Aktualisiert - - -

Es gibt auch kein Gesetz. Nur einen Einigungsvertrag, und darin war ein Passus ungültig, mußte also geändert werden.:egal: Nette Wortspielerei, aber Unsinn.

Dann ist im Bundesgesetzblatt also nicht die Rede vom Einigungsvertragsgesetz? Sicher?
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Das Gesetz entstand nach dem Vertrag, und enthält eine ungültige Klausel - siehe #60 - und die ist ungültig. Nicht das ganze Gesetz.
ist insoweitmit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, als
[*] die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden.
Kapierst Du nicht, was "insoweit" bedeutet? :k_schuettel:
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.857
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Es geht um das Gesetz, mit dem der Gesetzgeber die Regelungen des Einheitsvertrages in gültiges Recht übernommen hat.

Und nun schauen wir mal in § 78 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig. Sind weitere Bestimmungen des gleichen Gesetzes aus denselben Gründen mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar, so kann sie das Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklären.

Das ist etwas holprig formuliert: Das BVerfG kann ein Gesetz für nichtig erklären, und in besonderen Fällen zusätzlich noch andere Bestimmungen des gleichen Gesetzes. So ungeschickt der Gesetzgeber sich hier ausgedrückt hat, liegt doch auf der Hand, daß einzelne Bestimmungen eines Gesetzes für nichtig erklärt werden können, während andere Bestand haben.

Und jetzt fragen wir uns mal, ob das BVerfG die Wiedervereinigung rückgängig machen würde, weil irgendwo auf Seite hundert des Vertrages ein verstoß gg. Bestimmungen des Mutterschutzes vorliegt. Ein Verstoß, der durch Nichtigerklärung oder Änderung dieser Detailregelung ganz leicht zu heilen wäre, ohne die größte politische Umwälzung der letzten 45 Jahre rückgängig zu machen. Ohne die Verwirklichung des wichtigsten Verfassungszieles rückgängig zu machen.

Und das alles in einem Verfahren, in dem es gar nicht um die verletzten GG-Artikel ging, den dem Mutterschutz unterliegende Frauen hatten ja gar nicht geklagt.

Und wenn das BVerfG das täte, müßte es dann nicht im Tenor stehen?
 
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