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Der 17.7.1990 und die Auflösung der Art. 23 GG

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit hier im Vorum bezüglich der Radiosendung über Deutschland - DR hier gepostet. OK der Threat wurde dann in "Werbung" verschoben.

Nunja ich hab mal verschiedene Seiten, Foren, etc. durchstöbert zu diesem ganzen Thema.

Die Reaktionen sind meist die gleichen:
- *gähn"
- Schon wieder
- Nazizeug
- Verweisen auff krr-faq

etc.

ich hatte ja nun mit Herrn peters persönlich Kontakt, konnte auserhalb des Interviews noch lange mit ihm reden und hatte ehrlich gesagt nicht den Eindruck das da ein geistig verwirrter mensch vor mir sitzt.

Nun les ich dann das ganze Zeug auf den verschiedenen Internetseiten, les 3 Bücher und und und.

Ok mir gehts nicht um irgendwelche "Reichs" - Sachen, mir gehts nicht um rechte Propaganda oder sonsiges in dieser Richtung geartetes Zeug .

Aber auch hier im Frum kam als erstes das bezeugen von Langeweile bei dem Thema. Denoch erhalte ich seit meiner Sendung einen Haufen Mails von Leuten die sich zu dem Thema äussern.

Wenn alles stimmen sollte was ich da so lese, ich denke die Kernsache ist immer wieder der 17.7.1990 und die Auflösung der Art. 23 GG, ist es schon ein ziemlicher Hammer. Die Frage ist nur in diesem fall: Wieso das alles?

Ok wenn ich annehme das ist alles einen gut angelegte Szenerie aus der rechten Ecke ist? Wieso das alles? Allles hat 0 Bezug zum Nazi Regime.

Ok wenn ich annehme die ganzen Leute wie Ebel und Konsorten die irgendwie auch Geld machen mit der ganzen Sache, jedoch als vollkommen lächerlich dastehen. Wieso machen die das?

dann gibts doch dden ZEB der ja wohl bei der EU klagt.

Also mal ehrlich was ist denn da los? Ich will ja keine "einfache" Antwort haben. ABer es klingt schon recht logisch was ich über diese Sache lese.

Und jetzt erklärt mir das mal bitte. Ich checks irgendwie nimmer. Und bitte nicht auf krr.faq verweisen "da ist alles nachzulesen" oder sowas.

Mfg

Filhote
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Genau da ist aber alles nachzulesen. Ich habe nicht das juristische Fachwissen, um die Geschichte ebenso gut zu erklären wie die Macher dieser Seite. (Daß sie aber recht haben, sollte auch der Laie erkennen können.)

Wie und warum die KRRler auf solche Gedanken verfallen, ist eine gute Frage. Finanzielle Motive spielen sicher mit, aber ich kann mir hundert lukrativere Betrugsmanöver einfallen lassen. Wahrscheinlich betrügen sie sich in erster Linie selbst und leben tatsächlich in einer Scheinwelt, keine Ahnung.

Es klingt schon recht logisch, was Du liest? Die Behauptungen der KRRler? Für mich eigentlich nicht. Es fängt alles an mit der Behauptung, die Alliierten hätten Deutschland beschlagnahmt. Völlig irre. Aber wie sollen wir jetzt beweisen, daß sie es nicht getan haben? Dazu können wir eigentlich keine anderen Dokumente zitieren als das KRR-FAQ. Die KRRler dagegen bleiben jeden Beweis schuldig, und was sie vorlegen, ist so lachhaft, daß es ihre Behauptungen eigentlich ein für allemal diskreditieren sollte.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Weil der Typ einfach die Realität ignoriert.
Tatsache ist, dass die BRD trotz abgelaufenem GG ein Völkerrechtlich legitimierter und anerkannter Staat ist. Daher sind fixe Idee, die BRD würde garnicht existieren, sondern die KRR hätte das Sagen einfach Blödsinn.
Wieso der Herr Peters oder er auch immer das macht, kann dir wohl sonst keiner erklären. Protestaktion? Langeweile? Spieltrieb?
 

bstaron

Vorsteher und Richter
5. August 2003
760
Einfache Aufgabe: Der Ebel schickte Einschreiben an die US Botschaft oder sonstige US Stellen. Antwort hat er nie bekommen, das landete wohl in der runden Ablage. Für ihr nun ein Beweis bzw eine Bestätigung das er der einzige wahre Kanzler ist. Wahnwitz.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
ABer Herr peters distanziert sich vollkommen von der KRR's. Er sagt mit keinem Wort (OK wohl früher) das irgendeine KRR die Legitimation hat.

Er hat mir genügend komische Ausweise gezeigt mit denen diese "Regierungen" Geld machen.

Wenn ich mal die Aussage nehme " Tatsache ist, dass die BRD trotz abgelaufenem GG ein Völkerrechtlich legitimierter und anerkannter Staat ist". Würde ich sagen ein Staat der keine Verfassung hat ist kein Staat ausser er ist Kriegsrchtlich besetzt, was die BRD ja war. Adnn gild ein GG. Dieses ist aber "wohl" seit 17.7.1990 nicht mehr gültig. also auch keine BRD mehr.

Was ich sehe bzw. so verstehe ich die ganze Sache das lediglich ein "Gewohnheitsrecht" alles legitimiert.

Ihr könnt euch das Interview ja mal anhören (ich hoffe nicht dass das nun wieder in *Werbung* verschoben wird):

http://www.planet-unity.eu/Musik/Zentrifugal-220707.mp3
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Die Bundesrepublik hat eine Verfassung: Sie heißt Grundgesetz. Das ist nur eine andere Bezeichnung. Bei Gründung der Bundesrepublik wollte man das Provisorische etwas betonen, aber völkerrechtlich gibt es keinen Unterschied.

Insbesondere gibt es keine völkerrechtliche Regelung, daß ein besetzter Staat ein Grundgesetz im Gegensatz zu einer Verfassung hätte.

Das haben die sich ausgedacht. Völkerrechtler können das besser erklären als ich...

Das GG ist auch nicht "abgelaufen". Es ist nur geändert worden.
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Was sagt er denn so zum Zwei-plus-Vier-Vertrag, der Herr Peters?
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Peters, Werner


Im Rahmen der Berufungsverhandlung wurde auch ein Gutachten über Peters' Schuldfähigkeit erstellt. Die Gutachterin hielt Peters aus psychiatrischer Sicht wegen einer anhaltend wahnhaften Störung für vermindert schuldfähig i.S.d. § 21 StGB.


Werner Peters tritt offensichtlich vor allem in Zwangsvollstreckungsverfahren als "Rechtbeistand" auf. Er legt Wert darauf, nicht als "Rechtsbeistand" bezeichnet zu werden, da er "nichts mit der rechten oder linken Szene" zu tun haben wolle (Screenshot).

Werner Peters scheint aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten seine Liebe zum "Deutschen Reich" entdeckt zu haben. Im Januar 2004 berichtete er jedenfalls ausführlich von einer bei ihm erfolgten Zwangsräumung.

krr-faq, stark gekürzt. Das ist doch der richtige Peters, oder?
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Mir geht es nicht explizit um Herrn Peters, das in krr-faq dargestellte Gutachten nehm ich ebensowenig als wichtig. Ich bin dem Mann gegenübergesessen, er hat mich weder mit irgendwelchen Parolen, noch mit irgendwelchen sonstigen komischen Sachen überrollt. Ich habe, wie schon gesagt selbst recherchiert.

Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl. 1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich hab das nicht mitbekommen, dass das Volk da einen Abstimmung gemacht hat.

Eine Demokratie lebt vom Willen des Volkes, wie es in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG zu lesen steht. Doch wie soll das funktionieren, wenn keine vom Volke beschlossene Verfassung existiert?

Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD ist nichtig



a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes



Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der ",DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.



Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, dass die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet - das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung und auch kein anerkannter gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.



b) Zwei-Plus-Vier-Vertrag



Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.



c) Verstoß gegen Völkerrecht



Trotz dieser entscheidend deutlichen Völkerrechtsgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall auch Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes berücksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht gehört auch das Völkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:



Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße sind zum größten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreußen von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand­-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKQ) von 1907 und für das Verhältnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Plünderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besetzung).



Diese bereits bestehende spezielle Völkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter Völkerrechtsgrund für einen Gebietserwerb auf Dauer.



d) Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht



Dazu kommt auch noch, dass nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in äußerer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gewährleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend völkerrechtlich begründeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt natürlich auch für deutsche Verhältnisse.



Diese allgemeine völkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23.05.1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:



d1) Die Anerkennung einer Annexion als "Rechtsgrund" für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes;

d2) Die Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker;

d3) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben;

d4) Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.



Dazu ist zu d1) und d2) festzustellen:



d1) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14.11.1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und "Recht“ begründen. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutsch­sowjetischen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 09.11.1990, künftig keine Gebietsansprüche mehr geltend zu machen.



d2) Eine solche Annexion ist aber niemals ein völkerrechtlicher Grund für einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.



Jede Vereinbarung, welche die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße betrifft, ist somit zunächst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge könnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsmächten gegenüber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser völkerrechtlich begründete Rechtsanspruch nach der UNO-Konvention vom 22.11.1967 ist unverjährbar und unverzichtbar nach Art. 8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Polen und Russland ist völkerrechtlich daher jederzeit zulässig.





e) Verstoß gegen Völkerrecht wegen fehlender Verfügungsberechtigung



Darüber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Verträge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung führt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße an die beiden Okkupationsmächte abtreten wollte und würde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein sollte, muss die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal über die abzutretenden Gebiete auch völkerrechtlich überhaupt abtretungs- und damit verfügungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie über Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße.



Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist das Deutsche Reich als solches auch heute anscheinend noch nicht einmal völkerrechtlich handlungsfähig.



Da das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches könnte sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist, wenn sie entsprechend bevollmächtig gewesen wäre:



e1) Das war sie nicht einmal hinsichtlich Westdeutschlands. Sie konnte also in diesem Namen auch niemals etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Dafür hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht.



e2) Sie hatte auch keine Vollmacht hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland seit dem 03.10.1990 innehatte. Die entsprechende Abtretungsvollmacht fehlt.



e3) Die hat sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Wiedervereinigung hat durch Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden. Für seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verfügungsberechtigt. Doch ist es völkerrechtlich nicht handlungsfähig und kann daher schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtlich zulässig abtreten.



Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen "Grenzanerkennungsvertrag“ vom 14.11.1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch völkerrechtlich die Möglichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt über diese Ostgebiete ausübte. Die Wiener Vertragrechtskonvention kennt zwar keine ausdrückliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibillum nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des Völkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14.11.1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann.



e4) Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie über dieses Gebiet völkerrechtlich nicht verfügungsberechtigt ist.



e5) Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte und daher insoweit völkerrechtlich auch verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zurzeit nicht kann, weil es völkerrechtlich scheinbar weiterhin nicht handlungsfähig ist.



Außerdem ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen.



Und schlussendlich wird überhaupt bestritten, dass ein OMF-BRD-Besatzungskonstrukt überhaupt ein Staat ist. Das Konstrukt kann auch niemals treuhänderisch für das Deutsche Reich tätig geworden sein oder tätig werden, da es im grundsätzlichen, unüberbrückbaren Interessenkonflikt zu diesem steht.



Weil die 2plus4-Verträge u. a. keine rechtskraftfähigen Reichsgebietsabtretungen beinhalten, aber keine salvatorische Klausel für z. B. einen solchen Fall enthalten, sind sie als minderwertige juristische Machwerke hochbezahlter deutscher Hochverräter also einfach nichtig.


das sind mal einige Sachen die ich so rausgefunden habe. Das ist nicht von Herrn Peters, er hatte mir verschiedene Dokumente gezeig, ich war dennoch skeptisch und versuchte weiter nachzuforschen.
 
B

Booth

Gast
Das wesentliche versuchen die Leute zu umgehen.

"Grundgesetz", "Verfassung", "Staat" - das sind alles nur NAMEN... Worte... Bezeichnungen. Wenn irgendjemand 1907 definiert, daß "Grundgesetz" wie auch immer verstanden werden muss, kann das in der heutigen Zeit absolut Null Bedeutung haben.

Und genau diesen Unsinn betreiben diese Leute. Sie schnappen sich irgendwelche abgefahrenen Definitionen von Worten raus, die halt auch heute genutzt werden, und versuchen daraus irgendwas abzuleiten. Völliger Quatsch das Ganze.

Deutschland hat eine gültige Verfassung mit dem Namen "Grundgesetz". Punkt.

Die Aussage, daß die Verfassung (namens Grundgesetz) seine Gültigkeit verliert, wenn eine andere Verfassung vom deutschen Volk gewählt werden würde, ist im Prinzip eine Selbstverständlichkeit.

Wie eine Demokratie funktionieren soll, wenn die Verfassung nicht vom Volk gewählt wurde?! Ganz einfach - dann wenn die überwiegende Mehrheit des Volked die Verfassung akzeptiert, ohne daß sie gewählt wurde - und das ist hier in Deutschland ganz eindeutig der Fall. Übrigens wurde auch in vielen anderen demokratischen Nationen die Verfassung NICHT in irgendeiner Volksabstimmung legitimiert.

Ich persönlich hielte es gar nicht für so schlecht, die Verfassung alle paar Jahrzehnte mal zu bestätigen - ohne jegliche Werbeaktionen, Wahlkampagnen oder sonstwas. Aus meiner Sicht gehört Werbung dabei verboten (Werbung impliziert ja grundsätzlich das Recht zur Informationszurückhaltung - was diese Typen in Deinen Zitaten ja auch tun - oder wirklich in einer anderen Welt leben). Aber... Verbesserungen an der Demokratie sollten immer möglich sein... wir sind alle nur Menschen.

Übrigens gab es in der Historie nicht wenige Staaten, die ohne Verfassung existierten. Hätten sie ja dann eigentlich gar nicht dürfen... taten sie trotzdem... weil die Realität nunmal nicht von irgendwelchen Paragrafenreitern definiert wird... die Realität wird von den Paragrafenreitern nur in Worte gegossen... und diese Worte verändern im Laufe der Zeit zudem ihre Bedeutung.

gruß
Booth
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Booth schrieb:
Die Aussage, daß die Verfassung (namens Grundgesetz) seine Gültigkeit verliert, wenn eine andere Verfassung vom deutschen Volk gewählt werden würde, ist im Prinzip eine Selbstverständlichkeit.

Was ist denn das für eine Aussage? Wenn wir einen Verfassung haben dann haben wir einen verfassung, oder nicht? Dann brauch ich nicht reinschreiben das die verfassung ihre Gültigkeit verliehrt wenn die Menschen eine neue Verfassung Wählen.
Ich mein ich kenn z.B. Die Verfassung der USA nicht, aber ich denke doch dass diese Grundlegend und fest verankert ist und daher nicht den Zusatz benötig das die Bürger eine "neue" wählen können. Das ist doch die Grundlage. Es geht nicht um Namen sondern um Inhalte. Inhalte die mir irgendwie zu wiedersprüchlich sind. So wiedersprüchlich, dass ich mit deiner Aussage nicht konform gehe. das was du beschreibst ist irgendwie ein Gewohnheitsrecht. Und ob andere Staaten auch so lebten ist ja eig. egal, für mich stellt sich die Frage hier. Und wenn das im eigenen land nicht klar ist....
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Ich hab das nicht mitbekommen, dass das Volk da einen Abstimmung gemacht hat.
Da steht doch nirgends, dass das Volk direkt abstimmen muss. Wir haben nun mal eine indirekte Demokratie und das heißt vereinfacht, wir wählen "Volksvertreter" und die stimmen stellvertretend für das Volk über unsere Belange ab.
:roll:
Was ist denn das für eine Aussage? Wenn wir einen Verfassung haben dann haben wir einen verfassung, oder nicht? Dann brauch ich nicht reinschreiben das die verfassung ihre Gültigkeit verliehrt wenn die Menschen eine neue Verfassung Wählen.
Wie eine Verfassung auszusehen hat, wie weit sie gehen sollte, wie änderbar sie sein sollte und was reingehört und was nicht, da wirst du ungefähr so viele Meinungen dazu finden, wie du Verfassungsexperten findest. Ich sehe nicht was das beweisen soll.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Die von dir angesprochenen Probleme beziehen sich ja offensichtlich auf die Artikel 23 und 146 GG.

Beide stehen natürlich nicht ohne Grund in unserer "Verfassung" namens Grundgesetz.

Der Artikel 23 war ursprünglich dafür gedacht, daß Saarland nach einer Volksabstimmung möglich elegant und unproblematisch wieder "eingliedern" zu können (das passierte dann auch 1956).

Daß man sich dann 1989/1990 darauf verständigte, den Beitritt der "5 neuen Länder" ebenfalls so zu regln, war leider dem Zeitdruck der Geschichte geschuldet, hier hätte eine Diskussion um eine echte "Vereinigung" mit einer gemeinsamen Verfassung statt einem "Beitritt" dem deutsch-deutschen Vereinigungsprozeß sicher gut getan.

Historische Chance wurde aber eben vertan.


Der Artikel 146 steht hauptsächlich da, weil man nicht dick und fett auf die Verfasssung schreiben wollte:
"Politisches Ziel der Bundesrepublik bleibt die Wiedervereinigung des deutschen Volkes ganz gleich was die Sowjets in ihrer Besatzungszone veranstalten"

Deshalb hat man das an markanter Stelle (letzter Artikel) - den liest auch fast jeder so formuliert, daß man zwischen den Zeilen lesen kann, daß die Hoffnung auf die Einheit mit der Gründung des Bundesrepublik (die ja de facto die Teilung erst mal zementierte) nicht aufgeben wollte.
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Ich frage mich bei dem Thema immer, um was es denn eigentlich geht bzw. was diese KRRler eigentlich für ein Ziel verfolgen.

Will man lediglich auf einen vermeintlichen Fehler unserer Verfassung aufmerksam machen und diesen beheben? Oder irgendwelche abstrusen Gebietsansprüchen anmelden? Oder die Bundesrepublik auflösen? Vielleicht auch nur das eigene kleine Ego aufpolieren um sich mal wichtig zu fühlen? Oder wie, oder was?

ws
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Aufgrund des Vorbehaltungsrechtes der Siegermächte haben diese mit dem verbindlichen Protokoll vom 17.07.1990 die Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes und weiteren Änderungen am Grundgesetz zugestimmt und diese Änderungen auch verbindlich mit den obigen Erklärungen durchgesetzt.

Es handelt sich um ein Diktat zur Änderung des Grundgesetzes, dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrat und der Bundestag zur Irreführung des Deutschen Volkes den Anschein gaben, dass der Artikel 23 des Grundgesetzes erst am 03.10.1990 nach dem Beitritt der neuen Bundesländer aufgehoben wurde.

Richtig ist, dass diese Aufhebung schon mit der Erklärung der Vier Mächte am 17.07.1990 aufgrund ihres Besatzungsvorbehaltes bewirkt war, da diese nicht von einem Inkrafttreten am 03.10.1990 ausgingen.

Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war.

Wenn am 17.7. durch die Siegermächte der Art 23 aufgehoben wird, wie kann dann später am 31.8. mit der BRD ein Einigungsvertrag geschlossen werden der sich ja auf Art 23 bezieht, also die Zuständigkeit der Länder betreffend.

Wenn ich was auflöse kann ich ja später keinen Bezug drauf nehmen.

Das heisst für mich, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Auflösung des Art 23 GG aufgrund ihrer Zuständigkeit erloschen ist.

Wenn ich von der Existenz des DR ausgehe was das BVG ja 1973 bestätigte. und die BRD nie Rechtsnachfolger war. Sondern ein Verwaltungskonstrukt zur regelung des gemeinschaftlichen Wirtschaftsgebiets, dieses verwaltungskonstrukt mit einem Grundgesetz ausgestattet wurde wie es die HLKO vorsieht. dann ist dieses Verwaltungskonstrukt durch diese Anweisung der Siegermächte vom 17.7. erloschen, dann wurde ein Einigungsvertrag gemacht mit einem Staat den es nicht mehr gab.

und genau da stehe ich seit ein paar tagen. Ich komm da nicht mehr weiter. Und einfach abtun will ich das auch nicht mit "naja war wohl in der Hecktik gescheehen das sie was auflösten und dann doch was "einigen". Wenn ich mal davon ausgehe, nur von den beschrieben fakten die ich so gesammelt habe, die Motivation der Sammler dieser Fakten mal aussen vor lasse, dann muss ich konform gehen damit das es die Bundesrepublik Deutschland seit 18.7.1990 nicht mehr gibt.

Im Art. 23 GG stand, für welches Gebiet das Grundgesetz — die Scheinverfassung und in Wirklichkeit Besatzerrecht der Alliierten — galt und das waren nur die so genannten westlichen Bundesländer. Alle Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und der Bundesregierung ab der Aufhebungs­erklärung vom 17.07.1990 sind deshalb nach dem Völkerrecht anscheinend rechtsungültig, weil die Rechtsvoraussetzungen fehlten.

Es gab rechtlich gesehen die beiden künstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsmächte haben dies klar beschlossen.

Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das Ländereinführungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag Wirkungskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.

Es hat mit großer Wahrscheinlichkeit de facto deshalb eine nach dem Völkerrecht gesetzlich verbindliche "Wiedervereinigung“ noch nicht stattgefunden.

Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland" und der „DDR" vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Winston_Smith schrieb:
Ich frage mich bei dem Thema immer, um was es denn eigentlich geht bzw. was diese KRRler eigentlich für ein Ziel verfolgen.

Will man lediglich auf einen vermeintlichen Fehler unserer Verfassung aufmerksam machen und diesen beheben? Oder irgendwelche abstrusen Gebietsansprüchen anmelden? Oder die Bundesrepublik auflösen? Vielleicht auch nur das eigene kleine Ego aufpolieren um sich mal wichtig zu fühlen? Oder wie, oder was?

ws

Um ehrlich zu sein frag ich mich das selbe. Obwohl, bezugnehmend auf den Anfang des threats herr peters sich mir gegenüber entschieden gegen eine KRR aussprach. Also ich gehe bei meiner ganzen Sucherei mal nicht von KRR´s aus. ich versuch das mal neutral zu betrachten. Weiter denk ich auch, das die Bezeichnung DR immer wieder zu schlechten Feelings neigt, ebenso DR oder KRR oder der name Ebel.

Ich versuche auch möglichs breitgefächert zu suchen.

Das Interessanteste für mich persönlich, ich bin neulich umgezogen, war auf dem Bürgerbüro, hat dann die Frau wegen der Ausweissache gefragt wieso nicht "Bundesrepublik Deutschland" als taatsangehörigkeit auf dem Ausweissteht. dann sagt die mir wissen sie ich hab mal einige Seminare gemacht, wenn ich ihnen das alles sagen würde in der Beziehung staatsrecht und das es die BRD ahnscheiniend nicht mehr geben soll, dann wär ich morgen nicht mehr hier im Büro.

ok das ist für mich kein Fakt, aber ich fands interessant das so zu hören und nicht nur irgendwelche foreneinträge oder obskuren theorien zu lesen.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Jetzt habe ich dein Problem verstanden.

Du behauptest immer am 17/18.7. sei irgendwas bezogen auf das GG (und damit auch Art 23) von den Allierten "aufgehoben" worden.

Das stimmt aber wohl nicht.

Oder hast du dazu mal ne Quelle außer diesen dubiosen Interpretationen?

Dann löst sich auch dein Problem genauso in Rauch auf, wie es das Deutsche Reich und die DDR getan haben.
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Das Interessanteste für mich persönlich, ich bin neulich umgezogen, war auf dem Bürgerbüro, hat dann die Frau wegen der Ausweissache gefragt wieso nicht "Bundesrepublik Deutschland" als taatsangehörigkeit auf dem Ausweissteht. dann sagt die mir wissen sie ich hab mal einige Seminare gemacht, wenn ich ihnen das alles sagen würde in der Beziehung staatsrecht und das es die BRD ahnscheiniend nicht mehr geben soll, dann wär ich morgen nicht mehr hier im Büro.

Hä? Also auf meinem Ausweis steht "Bundesrepublik Deutschland - Personalausweis".

Als Staatsangehörigkeit steht natürlich "Deutsch". Schon rein aus grammatikalischer Sicht geht das ja auch nicht anders. Auch wenn "Du Deutschland bist *g*", bleibt Deine Staatsangehörigkeit Deutsch und nicht Bundesrepublik.

ws
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
ich hab die ganzen sachen als doc oder pdf hier.

http://www.teredo.cl/teredo/37punkte/37punkte_1.htm <- das is sehr ausführlich aber auch an einigen Stellen sehr zweifelhaft

Aber genau das ist es was ich suche ein "offizielles" Dokument wo beschreibt das Art 23 Aufgelöst ist. Ich hab zwar massen weise Texte hier die das schreiben, aber kein "Original"-Scan oder sowas.

es ist eben daher auch schwer alles weitere als rechtmässig anzuerkennen, also die Folgen daraus.

@ winston:

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