Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Der 17.7.1990 und die Auflösung der Art. 23 GG

bstaron

Vorsteher und Richter
5. August 2003
760
Der Interviewpartner ist wohl eher ein Anarchist, zu dem Schluß komme ich nach dem anhören des Interviews. Sein "Kampf" macht irgendwie auch wenig Sinn. Anstatt seine Energie darauf zu verschwenden zu "beweisen" das es die Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt, könnte er doch den vorgezeichneten Weg gehen: Artikel 146. Das sich ein Volk eine neue Verfassung gibt ist doch ein "normaler" Vorgang in einem modernen Staat.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
zu den unterschiedlichen schrifttypen: ich schätze mal, dass auf allen österreichischen pässen österreich steht, deswegen kann man das schon vordrucken. der rest ist ja individuell verschieden. weiß eigentlich jemand, was auf den ddr-pässen stand?
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
weiß eigentlich jemand, was auf den ddr-pässen stand?

Ironie ON: Hihi, einen DDR-Reisepass zu finden, wird nicht so einfach sein... :lol:
Ironie OFF

Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Natürlich ist unsere Nationalität "Deutsch". Was soll da sonst stehen?

ws
 
B

Booth

Gast
Filhote schrieb:
Wenn dieses Thema sich als Unrecht entpuppt kann ich für mich selbst sagen ich habs nicht einfach stillschweigend mitangeschaut.
Wer wäre denn bei diesem "Unrecht" der Geschädigte und was genau wäre der Schaden?!

gruß
Booth
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Rein theoretisch sollte lt. den Reichsseiten dort "Deutsches Reich" stehen, für mich pers. sollte da stehen Deutschland oder falls es möglich ist "Bundesrepublik Deutschland" ich denke das die reine grammatikalische Betrachtung an sich nicht viel aussagt, da geb ich dir/euch recht. Ich werde morgen doch ein Dokument auf den Server laden, das ich neulich zu diesem Thema bekam, von einem Bürgemeisteramt. ABre heute geniess ich erstmal das gute Wetter und geh nun grillen.

so long

Filhote
 
B

Booth

Gast
So - zwei Fragen gestellt (wer wäre Geschädigter - wie stehst Du zur Verfassung) - beide wurden ignoriert... keine Form der Diskussion für mich.

Also wohl doch nur eine rein akademische Betrachung hier, quasi eine nette juristische Knobelei... nur wieso dann soviel Emotionen?! Egal... auch die Frage wird wohl nicht beantwortet werden.

Schönen Sonntag noch.

gruß
Booth
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Filhote schrieb:
1.
Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel BRD aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland “, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.

2.
Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff ); 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
Gemeint ist das 2. Deutsche Reich (die „Weimarer Republik“), da das „3. Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungsrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.
Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

3.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.
Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig.
Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates Deutsches Reich, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

Wenn ich das als Ausgangspunkt nehme dann ist alles weitere gesagt. Wenn.

1. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich auch aus der Präambel. Außerdem könnte man argumentieren, daß er größer wird, wenn der Artikel, der ihn beschränkt, wegfällt...

2. Das "Erste Reich" war das Heilige Römische (1806 untergegangen), das "Zweite Reich" war das von 1871. Die Nazis glaubten, nach Weimar ein Drittes errichten zu müssen, obwohl staatsrechtlich das "Zweite" Bestand hatte, nur eben als Republik. Natürlich nennt man die ersten beiden nie so, und natürlich hat das "Dritte Reich" auch mystische/mythologische/religiöse Bedeutung, das Dritte ist das Reich, das bis zum Ende aller Tage bestehen soll.

Die Alliierten haben auch nicht das Reich aufgelöst. Preußen ja, das Reich nein. Sonst bitte Belege.

Die Bundesrepulik ist, wie das Verfassungsgericht festgestellt hat, identisch mit dem deutschen Reich - territorial aber nur teilidentisch.

3. Ein blödes Sozialgericht stellt fest, daß der Einigungsvertrag ungültig ist? Das steht außerhalb seiner Kompetenz! Weder darf es das, noch sind seine Richter Völkerrechtler! Die befassen sich mit Völkerrecht allenfalls als Hobby.

Die Alliierten konnten auch keine Grundgesetzartikel aufheben, das konnten nur Bundestag und -rat je mit Zweidrittelmehrheit.

Von wem ist dieser hanebüchene Unsinn?
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Filhote schrieb:
Zu 1. ich habe wie gesagt grad nur pdf's hier, hab grad eins bei mir aufn Server geladen: http://www.planet-unity.eu/diverses/attachment.pdf

Wenn ich aus einem pdf copyundpasten könnte, hätte ich da einiges zu zu schreiben.

Deshalb nur ein Punkt:

Es soll in der BRD keine von Richtern unterschriebenen Entscheidungen geben.

Das ist Bockmist. Jedes Urteil wird vom Richter unterschrieben.

Das Urteil wird den Parteien aber nicht ausgehändigt. Die bekommen eine "Ausfertigung" (Abschrift, Kopie), und die wird natürlich nicht vom Richter unterschrieben. Es bestätigt lediglich ein Justizbeamter die Übereinstimmung mit dem Original. Wie sollte man auch sonst eine Ausfertigung eines Urtels bekommen können, wenn der Richter vielleicht seit Jahren tot ist?
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Anscheinend gab es tatsächlich den Wunsch der Allierten im Rahmen der 2+4 Gespräche den Artikel 23 zu ändern.

Liest sich z.b. hier andeutungsweise so.

Geändert wurde der Artikel dann aber mit dem Einigungsvertrag.
Lies nach hier

Und das ganze hängt wohl einfach damit zusammen, daß man erreichen wollte, daß zusammen mit der vollen Souveränität auch die Oder Neiße Grenze als endgültig anerkannt wird und nicht irgendwann einmal eine unsägliche Diskussion darüber losbricht, ob nicht doch irgendwelche Ostgebiete nach Artikel 23 wieder beitreten können.

Also, weg mit dem Artikel.

Das heißt er hängt sicher mit den 2+4 Gesprächen und Verträgen zusammen, aber auch mit dem Einheitsvertrag.

Ich verstehe jetzt das Problem immer noch nicht.

ich glaube nicht dass Heerscharen von Juristen da einen Formfehler machen.

Da halte ich es für sehr viel wahrscheinlicher, daß die DR Leute nicht genau lesen können was wann unterzeichnet und wann in Kraft tritt.

]
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ja, natürlich, und zur Sicherheit hat man auch in den neuen Artikel geschrieben, wie froh wir alle sind, die Einheit Deutschlands endlich komplett und für alle Zeit vollendet zu haben. Grad als wenn die Gefahr bestünde, daß sich die Russen von Königsberg für den Beitritt zur BRD entscheiden, um mehr Sozialhilfe zu kassieren, als sie beim besten Willen verdienen könnten.

Pardon, in die neue Präambel natürlich.

Das ist auch eine Form von Arroganz, anzunehmen, alle Völker der Welt hätten noch Angst vor uns.
 

vonderOder

Auserwählter Meister der Neun
24. November 2004
934
Winston_Smith schrieb:
weiß eigentlich jemand, was auf den ddr-pässen stand?
Ironie ON: Hihi, einen DDR-Reisepass zu finden, wird nicht so einfach sein... :lol:
Ironie OFF
Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Natürlich ist unsere Nationalität "Deutsch". Was soll da sonst stehen?
mit 'nem bißchen gutem Willen hättest Du sicher im Netz selbst einen 'Reisepaß der Deutschen Demokratischen Republik' gefunden. falls du mal was in der Richtung suchst, hier 'ne kleine Hilfe :roll:

normaler Weise wurde Staatsbürgerschaft: DDR, Nationalität: Deutsch geschrieben. die Angehörigen der sorbischen Minderheit schrieben natürlich Nationalität: Sorbe.
igendwann muß wohl jemand Staatsangehörigkeit und Nationalität gleichgesetzt haben, da wurde dann immer auf Formularen die ich ausfüllen mußte, und in denen ich bei Nationalität: Deutsch geschrieben hatte, dieses Deutsch in DDR verbessert.

aber einige scheinen ja immer noch Staatsbürgerschaft und Nationalität gleichzusetzen. siehe hier

bei Wikipedia ist z.B. zur Staatsbürgerschaft der DDR folgendes zu lesen:
Am 20. Februar 1967 beschloss die Volkskammer das "Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik". Diese Verordnung setzte in der DDR das bis dahin gültige gesamtdeutsche Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 außer Kraft und hob die noch in der ersten DDR-Verfassung von 1949 festgeschriebene einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft auf.

zu nationalen bzw. ethnischen Minderheiten(Politik) in bundesdeutschen Landen habe ich hier was gefunden.
 

vonderOder

Auserwählter Meister der Neun
24. November 2004
934
Filhote schrieb:
"Deutsches Reich" is ja nu nich mehr, und da es laut Aussage der Frau Affeldt vom Ordnungsamt des Landkreis Demmin, 'ne "Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt", erhebt sich irgendwie natürlich die Frage: welche Staatsbürgerschaft haben (wir) Deutsche nun.
was schreibe oder sage ich ich wenn ich nach der Staatsbürgerschaft gefragt werde.
Deutsche sitzen in der UNO, sind Mitglied der EU, der NATO und was weiß ich noch alles und existieren als Staatsbürger eigentlich gar nicht. welch ein Verwirrspiel.
wurde nun Deutschland (für einige wohl wunschgemäß bzw. endlich) von der Landkarte getilgt? und führen wir als Staats(bürger) nur ein sogenanntes Alibidasein?
weiß GOTT, darüber werden dann aber einige ganz schön traurig sein, denn die wissen nun nicht mehr wogegen sie kämpfen sollen.
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
Also wenn ich das richtig verstehe wollte dort eine ehemalige Bürgerin der ehemaligen DDR - welche automatisch mit der Wiedervereinigung die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt die "Bundesrepublik Deutschländische" Staatsbürgerschaft beantragen.... was nun wiederum Dumfug ist.

Also entweder kommen hier Fakten mit Quellen auf den Tisch oder das Ding landet im SmallTalk......
 

vonderOder

Auserwählter Meister der Neun
24. November 2004
934
Lazarus schrieb:
Also wenn ich das richtig verstehe wollte dort eine ehemalige Bürgerin der ehemaligen DDR - welche automatisch mit der Wiedervereinigung die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt die "Bundesrepublik Deutschländische" Staatsbürgerschaft beantragen.... was nun wiederum Dumfug ist.
Also entweder kommen hier Fakten mit Quellen auf den Tisch oder das Ding landet im SmallTalk......
warum "Dummfug"?
die Frage welche Staatsbürgerschaft man denn nun hat, wenn es doch eine 'Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt' ist doch wohl berechtigt.

ist denn keiner in diesem Laden der Staatswissenschaften oder ähnliches studiert hat oder noch dabei ist?
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
Die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist die deutsche Staatsbürgerschaft!
Man hat die deutsche Staatsbürgerschaft und ist Deutscher.

Nennt sich halt so und ob das nun logisch ist oder nicht ist völlig egal und irrelevant!

comprende?

Alles weitere ist DUMFUG!
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Nabend zusammen,

ist echt lustig, wenn ich lese Fakten und Quellen, booth will 2 Antworten, obwohl ich nicht da war... ich mein, ich hab einige Sachen geschriben, die die ich hatte, ich habe anfangs geschriben wer kanns mir erlklären. Mittlerweile kommts mir so vor als würden auch die klarsten fakten nichts nützen. Ich habe zwar keine, dennoch ist für mich, trotz "Horden von Juristen" irgendwie einiges unklar. Aber ich werd nicht weiter fragen. Von mir aus verschiebts in Smal Talk.
Das Ausgangstopic war eine Frage. Es wurde zu einer Feststellung geändert. Und nun soll das alles verschoben werden. Alter Schwede ^^.

so long

Filhote
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Filhote, KRR-FAQ ... da wird es vernünftig erklärt ... ich habe bei dir, ehrlich gesagt, den Eindruck, dass du rein selektiv deine Informationen sammelst ... das mit Artikel 23 haben der Liberale, ich und andere erklärt ... darauf bist du dann aber gar nicht weiter eingegangen ... warum?
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
@Filhote

Du redest hier von klaren Fakten? Noch so n Witz und ich lache wirklich!

Wer schreibt denn immer: erklärt mir das bitte aber nicht auf die KRR FAQ verweisen..... ?

Wer schmeißt hier mit obskuren Informationen um sich die nicht wirklich nach zu vollziehen sind?

Wenn du den Mythos künstlich hochhalten möchtest bist du hier falsch!

Also entweder kommen handfeste Sachen an die Sonne und du strengst deine grauen Zellen selber mal an wenn dir jemand etwas verdeutlicht oder du suchst dir ein anderes Thema.....
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten