Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Der 17.7.1990 und die Auflösung der Art. 23 GG

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Artikel 1
Laender
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Laender Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender der Bundesrepublik Deutschland.
GESCHEHEN zu Berlin am 31. August 1990 in zwei Unterschriften in deutscher Sprache.

Fuer die Bundesrepublik Deutschland

Dr. Wolfgang Schaeuble

Fuer die Deutsche Demokratische Republik

Dr. Guenther Krause

hier aufgelöst:

http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein1_a4.htm

dann wieder eingeführt aber ohne einen geltungsbereich

meine Güte was für ein Dschungel
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Im Artikel 47 der Haager Landkriegsordnung finde ich folgendes:

Art. 47. Pillage is formally forbidden.

http://www.icrc.org/ihl.nsf/WebART/195-200057?OpenDocument

Und nichts über Grundgesetze.

Mir scheint, die Deutschlandzweifler sollten erstmal Quellenarbeit treiben.

Die Alliierten waren jedenfalls rechtlich nicht in der Lage, das Grundgesetz zu ändern und Artikel 23 zu streichen oder zu ändern. Wie das Grundgesetz geändert werden kann, steht im grundgesetz - entweder Zweidrittelmehrheit im Parlament, oder Ersatz durch ein neues.

Und, äh, :oops: , Artikel 43 lautet:

Nachdem die gesetzmässige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Auch kein Grundgesetz.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Winston_Smith schrieb:
Wieso kein Geltungsbereich?

Damit gilt dieses Grundgesetz fuer das gesamte Deutsche Volk.

ws

Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß - Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis: BGBl Nr. 1,1949

Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:

4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.


Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949

Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910

Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
image043.jpg

image041.jpg


Ja und? Was belegt das, außer dass es unterschiedliche Auffassung von Grammatik bei deutschen und österreichischen Beamten gibt?
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Offenbar geht man in Deutschland von der Formulierung "deutsche Staatsangehörigkeit" aus und in Österreich von "Angehörigkeit zu Österreich". Die deutsche Lösung erscheint mir sinnvoller.

Mal im Ernst, Filhote: Die faq bietet prima juristisch abgeklopfte Antworten. Wieso sie links liegen lassen und das schwierige Thema Völkerrecht unbedingt mit Leuten diskutieren wollen, die es nicht studiert haben?
 
B

Booth

Gast
Filhote schrieb:
Booth schrieb:
Die Aussage, daß die Verfassung (namens Grundgesetz) seine Gültigkeit verliert, wenn eine andere Verfassung vom deutschen Volk gewählt werden würde, ist im Prinzip eine Selbstverständlichkeit.
Was ist denn das für eine Aussage?
Eine relativ simple - aber ich verdeutliche sie gerne nochmal.
Wenn wir einen Verfassung haben dann haben wir einen verfassung, oder nicht?
Klar - aber ne Verfassung ist kein naturgesetz, oder?! Das heisst, daß eine Verfassung aus meinem Demokratieverständnis von einer anderen abgelöst werden kann, wenn es einen Volksentscheid gäbe. Was ist daran so schwer zu verstehen?!
Dann brauch ich nicht reinschreiben das die verfassung ihre Gültigkeit verliehrt wenn die Menschen eine neue Verfassung Wählen.
Wieso nicht?! Stell Dir vor - im Grundgesetz stehen auch so Selbstverständlichkeiten, wie die unantastbare Würde des Menschen oder das jeder sein Leben eigenständig bestimmen darf, etc etc.

Die Verfassung ist vollgestopft mit Selbstverständlichkeiten... wär vielleicht mal gut, sie durchzulesen :)
Ich mein ich kenn z.B. Die Verfassung der USA nicht, aber ich denke doch dass diese Grundlegend und fest verankert ist und daher nicht den Zusatz benötig das die Bürger eine "neue" wählen können.
Was heisst denn "grundlegend" und "fest verankert"?! Das heisst, daß die überwiegende Mehrheit der Bürger eines Landes diese Verfassung für richtig halten und so beibehalten wollen. Nochmal - eine Verfassung ist kein Naturgesetz. Sie war nicht vor den Menschen da - sondern wurde von Menschen für eine staatliche Organisation entwickelt.
Das ist doch die Grundlage.
Falsch - sie ist ein Hilfsmittel. Die Grundlage sind die Menschen.
Es geht nicht um Namen sondern um Inhalte. Inhalte die mir irgendwie zu wiedersprüchlich sind. So wiedersprüchlich, dass ich mit deiner Aussage nicht konform gehe. das was du beschreibst ist irgendwie ein Gewohnheitsrecht.
Nein - es ist ein festgeschriebenes Recht, und wie jedes Recht hängt es an den handelnden Individuen. Wenn sich alle Menschen in Barbaren oder umgekehrt in Vulkanier entwickeln, dann werden die Verfassungen auch wieder anders aussehen. Eine Verfassung ist kein heiliger Gral, welcher die allumfassende Weisheit des Universums beinhaltet. Aber in der heutigen Zeit mit den heutigen (modernen) Menschen ist unsere Verfassung ein recht ordentliches Mittel um die Grundlage unserer Gemeinschaft namens "demokratischer Staat" darzustellen. Nicht mehr, und nicht weniger.
Und ob andere Staaten auch so lebten ist ja eig. egal, für mich stellt sich die Frage hier. Und wenn das im eigenen land nicht klar ist....
Die Frage darf sich Dir ja auch stellen. Und ich darf antworten, daß die Frage innerhalb geltender Bestimmungen unsinnig ist. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschlands - und sie ist gültig und anerkannt von der Mehrzahl der Bürger dieses Landes sowie der Mehrzahl (oder aller?!) anderen Staatsregierungen. Wo ist also Dein Problem?!

Nur weil ein Typ behauptet, daß irgendein Formalismus falsch wäre, obwohl alle Menschen diesen Formalismus anerkennen... ist sein gutes Recht in einem freiheitlichen Land. Und wenn seine Behauptung sinnvoll wäre, würden auch ne Menge Menschen (inklusiver aller Formalismus-Experten) ihm folgen. Das ist offenbar nicht der Fall. Die Menschen sind wohl mit dem Formalismus grössenteils sehr zufrieden.

Du möchtest hier unbedingt den Formalismus als NICHT Formulismus-Experte mit lauter anderen NICHT Formulismus-Experten auseinandernehmen, weil ein weiterer NICHT-Formalismus-Experte behauptet, er wäre ungültig - obwohl die überwiegend meisten Menschen mit dem Formulismus kein Problem haben, und insbesondere die tatsächlichen Formalismus-Experten anscheinend Mittel und Wege gefunden haben, die Kritik Deiner Quelle zu widerlegen.

Nun meine Frage an Dich, nachdem Du mich gefragt hast, "was das für eine Aussage ist": Bist Du mit dem bestehenden Formalismus als solches zufrieden oder nicht - also mit der Verfassung?!

gruß
Booth
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Ganz einfach, das das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass das DR de facto nie unterging, die BRD ein Verwaltungskonstrukt ist, also kein Staatsvolk an sich haben kann. Müsste eigentlich doch DR da stehen. Aber auf den anderen Ausweisen die ich bisher gesehen habe stand immer das Land als solches : "United States of America", Österreich, etc.

Ok es kann ein grammatikalischer Hacken sein, das schliesse ich auch nicht aus. Aber es passt irgendwie ins Bild. Wenn da Stehen würde Bundesrepublick Deutschland wärs doch korrekt?


Also es geht nicht um zufrieden oder unzufrieden. Also mir auf jedenfalls. es geht um rechtmässig un unrechtmässig. Und nur weil ein Volk als Mehrheit es als gut ansieht was im GG steht heisst das noch lange nicht das es rechtens ist oder allgemein gut. das hat uns unsere geschichte bewiesen, die Wahl 1933, die Folgen davon zeigen glaub ich sehr gut das die Mehrheit dachte es ist gut und rausgestellt hat sich ein große Schei**, ein abartiges Verbrechen und ein noch grösserer betrug.

Wenn ich auf die Deutsche Geschichte blicke, seis ab '45 oder ab '90 ist eigentlich egal, ich sehe eine geschichte voller schuld, unregelmässigkeiten und voller unrechtmässigkeiten.

Ich glaube nicht was 1 Mann mir sagt, auch wenn er gegenüber sitzt. Ich möchte selbst nachprüfen. Wenigstens möchte ich es dürfen.

Aber die Dinge die ich in Bezug auf dieses Thema finde sind für mich alles andere als erbauend.

Bekannte sagten zu mir: "dann geh doch wenns dir nicht passt" und ich kann nur sagen das ich in diesem Land leben möchte. Aber ich denke auch das man Unrecht aufdecken sollte.
Wenn dieses Thema sich als Unrecht entpuppt kann ich für mich selbst sagen ich habs nicht einfach stillschweigend mitangeschaut.


Noch anzumerken:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Bei den Österreichern steht ja auch nicht "Bundesrepublik Österreich".

Aber korrekt wäre es sicher auch. Auch.

Und was das BVerfG (für mich völlig selbstverständlich, ich verstehe die Irritation nicht) entschieden hat, ist, daß die Bundesrepublik das Deutsche Reich ist. Das umbenannte Deutsche Reich, das nie untergegangen ist.

Ich empfehle wirklich, die krr-faq zu lesen, da wird das sehr schön erklärt. Zum Beispiel so:

"Hilde Meyer heiratet Heini Müller und nimmt diesen Familiennamen an, heißt also fürderhin Hilde Müller.
Hilde Müller ist identisch mit der geborenen Hilde Meyer. Sie ist nicht verstorben durch die Eheschließung. Das BVerfG würde urteilen: 'Hilde Müller ist nicht Rechtsnachfolgerin von Hilde Meyer, sondern personenidentisch.'

Die KKR-Idioten schlussfolgern in ihrem Wahngebilde:

Da Hilde Meyer nicht untergegangen ist, nunmehr aber nur eine Person namens Hilde Müller existiert, bedarf die Hilde Meyer des besonderen Schutzes eines Vormundes (der KRR). Hilde Meyer ist nämlich nicht handlungsfähig, wie allein die Tatsache beweist, dass dieser Name nicht mehr am Klingelschild auftaucht.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Der eingescannte östereichische Ausweis stammt bitte woher?

Das sind ja zwei total unterschiedliche Schrifttypen.
Für mich sieht das so aus, als ob da jemand ungenau mit Photoshop nachträglich "Österreich" reineschrieben hat...
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
erik schrieb:
Der eingescannte östereichische Ausweis stammt bitte woher?

Das sind ja zwei total unterschiedliche Schrifttypen.
Für mich sieht das so aus, als ob da jemand ungenau mit Photoshop nachträglich "Österreich" reineschrieben hat...


hmhmhm hab das grad mal angeschaut, URL is original, sieht echt nicht grad so identisch aus.

hab grad festgestellt das wohl nur die USA "United States of Amerika" da stehen hat.

http://www.to-alva.ru/examples/usa-passport-orig.gif

http://www.holyballism.com/pBpassport.jpg


Aja das wollt ich noch:

http://www.der-runde-tisch-berlin.info/deutschesreich.htm
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Und warum zitiert der ominöse Runde Tisch, der nicht einmal die juristische Expertise mitbringt, das Bundesverfassungsgericht richtig abzukürzen, obwohl im gleich darauf folgenden Copy-and-Paste-Zitat die richtige Abkürzung steht, wohl nur einen Satz aus dem Urteil?
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
@Filhote

Was Du da abgebildet hast, ist der US-Reisepass. In den Staaten gibt es nämlich keine Personalausweise o.ä.

ws

edit: Hast Du Dir mal die Originalseite, von der Du den AU-Perso hast, angesehen!? teredo.cl...
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
ich habe mir beide Seiten angesehen. Und beide für sehr fragwürdig empfunden.

langsam glaub ich ich werd meschugge. Das Thema is irgendwie seltsam. Naja ich verweise auf das ursprüngliche Topic "kann mir das mal jemand erklären?" :?

Und so gehts mir dauernd bei dem thema. Wieso ist alles so undurchsichtig. Oder so "rechtsgetrimmt" . Ehrlich gesagt find ich die Krr-faq genau so merkwürdig.

ich sollte mal ein anderes Theam suchen, das mal bei seite legen und mich mit was normalerem auseinandersetzen. Gärtnern oder so.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Was ist an den krr-faq merkwürdig?

Ergänzung: Winston, grandios! Einen rauf mit Mappe!
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Das Thema is irgendwie seltsam. Naja ich verweise auf das ursprüngliche Topic "kann mir das mal jemand erklären?"

Eigentlich ist das Thema gar nicht schwierig. Ich verweise nochmals auf KRR-faq dort ist ALLES erklärt.

@Liberaler
Einen WAS, WOMIT?! :O_O: :wink: (Trotzdem Danke fürs Lob! :) )

ws
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Also ich hab mir nun zum x-tigen male krr-faq nochmals angeschaut, nichts wirklich verwertbares rauslesen können. Für mich ist die Seite ein abklatsch der DR Seiten die einen ominösen Touch haben, nur eben von andere Seite. Da ist nix drin find ich.

Ich hab grad noch in nem Jura Forum die gleiche Debatte gelesen, die kommen auch irgendwie nicht weiter als wir hier (ausser das sie sich noch gegenseitig fertig machen, was ich hier zu gute halten muss, nicht ist).

Ja aber irgendwie fehlt doch so einiges.

- Art 146 GG sagt das das GG bis zur Verfassungsbikdung bestehen bleibt.

- es kann sein das durch auflösung des Art 23 keinen Geltungsbeireich der BRD mehr gab und auch die DDR dadurch zu nichts beitreten konnte

-das DR wohl noch besteht, aber nur "teilidentisch mit der BRD war

- alles in allem Völkerrechtlich, kriegsrechtlich, staatsrechlich und sonstigem "höheren" Racht sehr zweifelhaft ist.

- wenn das GG die Verfassung ist, es aber ausdrücklich als GG gemacht wurde (durch doktrin der alliierten) wieso wurde es 1990 nicht zur Verfassung? Wieso werden die deutschen Bürger nicht gefragt? (selbst bei EU sachen)

- wieso schleicht sich dauernd diese braune tendenz ein

- bin ich langsam verwirrt?
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten