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- #21
Artikel 1
Laender
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Laender Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender der Bundesrepublik Deutschland.
GESCHEHEN zu Berlin am 31. August 1990 in zwei Unterschriften in deutscher Sprache.
Fuer die Bundesrepublik Deutschland
Dr. Wolfgang Schaeuble
Fuer die Deutsche Demokratische Republik
Dr. Guenther Krause
hier aufgelöst:
http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein1_a4.htm
dann wieder eingeführt aber ohne einen geltungsbereich
meine Güte was für ein Dschungel