Die heute Abstimmung im Bundestag um das Betreuungsgeld musste mangels Abgeordneten vertagt werden. Die Opposition boykottiert die fragwürdige Gesetzesvorlage der Regierung.
Sollten wirklich knappe Steuergelder für diese "Herdprämie" (für die Heimerziehung 1 und 2-jähriger Kinder) verwenden, zulasten der Förderung von Kindergrippen- und Kindergartenplätzen? Für ein veraltetes gesellschaftliches Modell. Wirkliche Wahlfreiheit heisst, ich kann als Mutter zu Hause bleiben oder ich gehe halb- oder ganztags arbeiten. Wenn es denn genügend Plätze gibt!
Der Rechtsanspruch auf so einen Platz ist zwar ab 2013 gesetzlich verankert, doch gibt es Regionen, wo Plätze fehlen. Außerdem sind diese auch nicht kostenlos und kosten fast 1000 € KITA-Gebühren im Jahr. Ausnahme: Rheinland-Pfalz.http://www.focus.de/schule/dossiers/fruehfoerderung/rheinland-pfalz-kostenlose-kita-plaetze-sorg
In Thüringen gibt es schon etwas ähnliches: Erziehungsgeld für die Eltern von 1 und 2-jährigen Kindern (auch für Hartz IV-Empfänger).
Resultat - ein ungewünschtes: Eltern gerade aus bildungsfernen Schichten behalten ihre Kinder zu Hause und profitieren selbst finanziell von der Förderung. Bei den übrigen Schichten Mitnahmeeffekte!
Vielleicht hat die SPD ja recht, dass das Betreuungsgeld verfassungswidrig ist, denn Kindererziehung ist eigentlich Ländersache.
(Was beim Betreuungsgeld ein Vorteil wäre, ist in der Bildung generell ein Nachteil, was in der deutschen Schullandschaft zum Ausdruck kommt: Kleinstaaterei, die unnötig kostet, angefangen bei z.T. didaktisch fehlerhaften Schulbüchern -viele Bücher in relativ geringer Auflage - bis hin zum fehlenden Zentralabitur.)
Sollten wirklich knappe Steuergelder für diese "Herdprämie" (für die Heimerziehung 1 und 2-jähriger Kinder) verwenden, zulasten der Förderung von Kindergrippen- und Kindergartenplätzen? Für ein veraltetes gesellschaftliches Modell. Wirkliche Wahlfreiheit heisst, ich kann als Mutter zu Hause bleiben oder ich gehe halb- oder ganztags arbeiten. Wenn es denn genügend Plätze gibt!
Der Rechtsanspruch auf so einen Platz ist zwar ab 2013 gesetzlich verankert, doch gibt es Regionen, wo Plätze fehlen. Außerdem sind diese auch nicht kostenlos und kosten fast 1000 € KITA-Gebühren im Jahr. Ausnahme: Rheinland-Pfalz.http://www.focus.de/schule/dossiers/fruehfoerderung/rheinland-pfalz-kostenlose-kita-plaetze-sorg
In Thüringen gibt es schon etwas ähnliches: Erziehungsgeld für die Eltern von 1 und 2-jährigen Kindern (auch für Hartz IV-Empfänger).
Resultat - ein ungewünschtes: Eltern gerade aus bildungsfernen Schichten behalten ihre Kinder zu Hause und profitieren selbst finanziell von der Förderung. Bei den übrigen Schichten Mitnahmeeffekte!
Vielleicht hat die SPD ja recht, dass das Betreuungsgeld verfassungswidrig ist, denn Kindererziehung ist eigentlich Ländersache.
(Was beim Betreuungsgeld ein Vorteil wäre, ist in der Bildung generell ein Nachteil, was in der deutschen Schullandschaft zum Ausdruck kommt: Kleinstaaterei, die unnötig kostet, angefangen bei z.T. didaktisch fehlerhaften Schulbüchern -viele Bücher in relativ geringer Auflage - bis hin zum fehlenden Zentralabitur.)