Sonsee
Noachite
- 1. Juni 2016
- 3.272
Das neue Urteil der Verfassungsrichter, ist ausdrücklich gegen das, was Spahn unter Selbstbestimmung verstanden hat. Das ist die dritte Ohrfeige die Spahn sich in kürzester Zeit eingefangen hat. Ist ein Gesundheitsminister, ohne jede medizinische Kompetenz, überhaupt richtig auf so einen Posten?
Zwang zur Organspende abgeschmettert
Verweigerung der Sterbehilfe für Todkranke abgeschmettert.
Corona kein Problem für Deutschland, China ist zu weit weg, der Lacher des Monats dank der Globalisierung. Spahn weitgehend inkompetent in dieser Frage.
Aber zurück zur nun erlaubten Sterbehilfe, wo seht ihr die Vorteile oder eher die nachteile, des neuen Gesetzes?
Zwang zur Organspende abgeschmettert
Verweigerung der Sterbehilfe für Todkranke abgeschmettert.
Corona kein Problem für Deutschland, China ist zu weit weg, der Lacher des Monats dank der Globalisierung. Spahn weitgehend inkompetent in dieser Frage.
Aber zurück zur nun erlaubten Sterbehilfe, wo seht ihr die Vorteile oder eher die nachteile, des neuen Gesetzes?
Der Minister hätte es besser wissen können. Karlsruhe hat ihm und allen Befürwortern rigider Sterbehilfe-Verbote die verdiente juristische Ohrfeige verpasst. Das war keine Überraschung. Schon an den Fragen der Verfassungsrichter bei einer Anhörung im April 2019 hatte man unschwer ablesen können, dass sie den Paragrafen 217 für nichtig erklären würden. Nun ist höchstrichterlich festgestellt, was sich eine breite Öffentlichkeit seit Jahren ersehnt: Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und die freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Sterbehilfe-Urteil: Strafe für jeden Hausarzt, der beistehen will
Dieses Selbstbestimmungsrecht hat die Politik nicht nur arg geschliffen, sondern „faktisch entleert“, wie die Karlsruher Richter rügen. Die Verbotsregel kriminalisierte nicht nur Sterbehilfe-Vereine, sondern drohte auch jedem Hausarzt Strafe an, der bereit ist, einem Patienten bei einem frei verantwortlichen Suizid beizustehen. Paragraf 217 verunsicherte zudem Palliativärzte, die nicht mehr wussten, was sie noch dürfen und was nicht, wenn sie sterbenskranke und sterbende Menschen betreuen.
Karlsruhe hat klargestellt: Diese Rechtsunsicherheit und das Verschließen jedes „Notausgangs“ für Menschen mit Sterbewunsch sind inakzeptabel für eine Gesellschaft, die die Freiheitsräume des Einzelnen gegen einen sich autoritär gebärdenden Staat schützen will. Wer sich gegen paternalistische Bevormundung wehrt, hat das Recht auf seiner Seite.
Sterbehilfe-Urteil: „Jens Spahn hat diese Ohrfeige verdient“
Es ist richtig, wenn Verfassungsrichter Sterbehilfe erlauben. Das heißt aber nicht, dass sie zu einer Dienstleistung wird. Der Schutz des Lebens wird nicht aufgegeben.www.fr.de