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Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.270
Das neue Urteil der Verfassungsrichter, ist ausdrücklich gegen das, was Spahn unter Selbstbestimmung verstanden hat. Das ist die dritte Ohrfeige die Spahn sich in kürzester Zeit eingefangen hat. Ist ein Gesundheitsminister, ohne jede medizinische Kompetenz, überhaupt richtig auf so einen Posten?
Zwang zur Organspende abgeschmettert
Verweigerung der Sterbehilfe für Todkranke abgeschmettert.
Corona kein Problem für Deutschland, China ist zu weit weg, der Lacher des Monats dank der Globalisierung. Spahn weitgehend inkompetent in dieser Frage.

Aber zurück zur nun erlaubten Sterbehilfe, wo seht ihr die Vorteile oder eher die nachteile, des neuen Gesetzes?


Der Minister hätte es besser wissen können. Karlsruhe hat ihm und allen Befürwortern rigider Sterbehilfe-Verbote die verdiente juristische Ohrfeige verpasst. Das war keine Überraschung. Schon an den Fragen der Verfassungsrichter bei einer Anhörung im April 2019 hatte man unschwer ablesen können, dass sie den Paragrafen 217 für nichtig erklären würden. Nun ist höchstrichterlich festgestellt, was sich eine breite Öffentlichkeit seit Jahren ersehnt: Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und die freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Sterbehilfe-Urteil: Strafe für jeden Hausarzt, der beistehen will
Dieses Selbstbestimmungsrecht hat die Politik nicht nur arg geschliffen, sondern „faktisch entleert“, wie die Karlsruher Richter rügen. Die Verbotsregel kriminalisierte nicht nur Sterbehilfe-Vereine, sondern drohte auch jedem Hausarzt Strafe an, der bereit ist, einem Patienten bei einem frei verantwortlichen Suizid beizustehen. Paragraf 217 verunsicherte zudem Palliativärzte, die nicht mehr wussten, was sie noch dürfen und was nicht, wenn sie sterbenskranke und sterbende Menschen betreuen.

Karlsruhe hat klargestellt: Diese Rechtsunsicherheit und das Verschließen jedes „Notausgangs“ für Menschen mit Sterbewunsch sind inakzeptabel für eine Gesellschaft, die die Freiheitsräume des Einzelnen gegen einen sich autoritär gebärdenden Staat schützen will. Wer sich gegen paternalistische Bevormundung wehrt, hat das Recht auf seiner Seite.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.320
Ich nehme an, Du meinst die Vor- und Nachteile dieses §217, der da gerade kassiert wurde? Moment, ich krame es mal gerade vor:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Aus: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__217.html

Grundsätzlich denke ich mir, dass der Gesetzgeber die Freiheit des Einzelnen, über die ihn betreffenden Schicksalfragen selbst zu entscheiden, zu respektieren und allenfalls zu schützen hat. Unter dem Aspekt „Schutz der eigenen Entscheidung“ und der im Gesetz besonders hervorgehobenen Geschäftsmäßigkeit glaube ich, in diesem Gesetz eine durchaus gute Absicht zu erkennen.

Eine Branche, die per Geschäftsmodell Profit aus erfolgreichen Selbstmorden schlägt, wäre in der Tat ziemlich makaber. Wie realistisch das ist, wäre eine andere Frage. Ist wohl eher eine theoretische Frage, wie weit Geschäft und Profitorientierung gehen darf.

Dafür ist das Gesetz dann aber extrem stümperhaft formuliert, dass es weit über dieses Ziel hinaus schießt. Die Betroffenen und deren Angehörige werden allein gelassen, weil niemand im Rahmen seiner Berufsausübung helfen kann, ohne Angst vor Verfolgung zu haben.

Mich wundert es, dass der Urheber dieses Gesetzes nicht selbst erkannt hat. Oder schlimmer, eigentlich wundert es micht nicht.
 

Markus von Stoiker

Geheimer Meister
20. Mai 2010
407
Dazu kommt ...

Der säkulare Staat lebt aus den sozialen und kulturellen Ressourcen der Gesellschaft. In dieser hat christliche Ethik ihren Ort und ihre Chance, auf Staat und Politik einzuwirken.
– Bundeszentrale für politische Bildung

Zugleich bedauerte der Theologe das Urteil, das den freien Willen eines Menschen zur Selbsttötung höher gewichte als den Schutz des Lebens. Die Selbsttötung als Umsetzung des freien Willens eines Menschen werde als "normale" Handlungsoption in jeder Lebenslage verstanden, kritisierte Schneider. "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Menschen allein in besonderen Notsituationen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen sollten."

Eine andere Position ...

Müssten also Apotheken mündigen und sterbewilligen Erwachsenen geeignete Mittel frei zur Verfügung stellen?

Jedenfalls sollte es keine strafrechtliche Verfolgung derjenigen geben, die solche Vorhaben unterstützen. Es ist natürlich nicht Aufgabe des Staates, diese Beihilfe selbst zu leisten, aber es gibt sehr wohl einen freiheitsrechtlichen Anspruch gegen den Staat, sich nicht einzumischen, wenn ein Arzt dazu bereit ist. In Deutschland versucht man aber gerade, genau das zu unterbinden. Dafür erfindet man eine abstrakte Gefahr: Es käme, wenn man die Suizidhilfe durch Vereine oder durch Ärzte nicht schleunigst verbiete, zu einem erheblichen Druck auf Patienten, sich in bestimmten Situationen selbst zu töten. So schürt man irrationale Ängste vor einer Zunahme nicht autonomer Suizide.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
nicht nur zur pandemie, auch zur migranten-krise und
Überalterung der Gesellschaft .. oder wie F. Merz sagen
würde: Was weg ist kostet kein Geld und nervt nicht rum.
:ironie:
Hier geht es aber um die Selbstbestimmte Beendigung
des eigenen Lebens - wenn man/sie aus z.B. Krankheit,
Leid und keinen Sinn mehr darin sieht bis zum natürlichen
Tod zu warten/weil man keine lebenswerten Momente in
seinem Leben sieht.
 

Markus von Stoiker

Geheimer Meister
20. Mai 2010
407
Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel nennt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Sterbehilfe „richtig und klug“. Dieser Schutz der Selbstbestimmung in der Endphase des Lebens müsse nun durch Gesetze konkretisiert werden.
...
Insofern habe das Verfassungsgericht die Autonomie gestärkt, die „Entscheidung über das eigene Leben und Sterben.“ Dieser Schutz der Selbstbestimmung sei nah an der geschützten Menschenwürde, so Merkel: „Das hat niemand für den Leidenden zu entscheiden.“

Der Gesetzgeber müsse jetzt die sogenannten Sterbehilfe-Vereine genauer regulieren, fordert Merkel: „Etwa vorschreibt, dass bei Suizidhilfen vorher ein psychologisches Gutachten eingeholt werden muss.“ Das gehöre aber nicht ins Strafgesetzbuch, sondern in das Ordnungswidrigkeitenrecht, sagt der Rechtsphilosoph: „Dann haben wir eine liberale, autonomie-freundliche Regelung dieser ganzen Sphäre.“
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.270
In anderen europäischen Länder ist die passive Sterbehilfe schon lange erlaubt. Es lohnt sich die Erfahrungswerte dort zu nutzen. ich glaube nicht, dass es jetzt zu einer besonders großen Anzahl von Selbsttötungen kommen wird, der Mensch hängst in der Regel sehr am Leben.
Das Problem wird höchsten bei älteren Menschen auftreten, die an Altersarmut leiden, die in Altenheimen, in wahrsten Sinne des Wortes vegetieren müssen, die sich einen Pflegeplatz nur noch im Ausland leisten können. In diesen Fällen könnte ich mir vorstellen, dass Menschen den Freitod wählen, anstatt eines unwürdigen Lebensabend, wie er in Deutschland heutzutage für viele üblich ist.

Formen der Sterbehilfe
Bei der Diskussion über Ethik und Rechtmäßigkeit wird zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe unterschieden. Je nachdem, welchen Beitrag der Sterbehelfer leistet, handelt es sich dabei um aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung.
 

Markus von Stoiker

Geheimer Meister
20. Mai 2010
407
Im Jahr 2017 starben in Deutschland insgesamt 9 235 Personen durch Suizid – das waren über 25 Personen pro Tag. Männer nahmen sich deutlich häufiger das Leben als Frauen, rund 76 % der Selbsttötungen wurden von Männern begangen. Das durchschnittliche Alter von Männern lag zum Zeitpunkt des Suizides bei 57,6 Jahren, Frauen waren im Durchschnitt 58,6 Jahre alt. Insgesamt ist die Zahl der Suizide in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen: 1980 nahmen sich beispielsweise noch rund 50 Personen pro Tag das Leben.

Die am häufigsten gewählte Suizid-Methode war sowohl bei Frauen als auch bei Männern die Selbsttötung durch "Erhängen, Strangulieren oder Ersticken": Fast die Hälfte aller Männer, die Suizid beging, starb auf diese Art und Weise (49 %). Bei den Frauen waren es 33 %, die diese Art der Selbsttötung wählten.
 

Markus von Stoiker

Geheimer Meister
20. Mai 2010
407
, anstatt eines unwürdigen Lebensabend, wie er in Deutschland heutzutage für viele üblich ist.
Darüber als Dritter zu urteilen ist eine heikle Sache. Meine Oma lebt seit vergangenem Jahr in einem Pflegeheim
(pflegebedürftige Menschen, die in einem hohen Maße Unterstützung bei der Grundpflege und Hauswirtschaft durch professionelle Pflegekräfte benötigen).
Bei meinem ersten Besuch hatte ich den Gedanken: wie unwürdig. »Lebe schnell, stirb jung und hinterlasse eine gut aussehende Leiche.« – wäre die bessere Alternative gewesen. Die gesamte Szenerie wirkte auf mich bedrückend. Die Bewohner werden gewaschen, bekommen ihr Abendbrot, wie Kleinkinder, in mundgerechte Stücke geschnitten und führen Dialoge aneinander vorbei. Bewohnern zu denen ich »Auf Wiedersehen« sagte, waren beim nächsten Besuch verstorben. Bei meiner Oma ging der mentale und körperliche Zustand zunächst stark bergab.
Wenn man die Würde dieser Menschen aufwerten möchte, dann ist der richtige Weg, respektvoller Umgang. Manchmal dauert es Sekunden, bis meine Oma mich erkennt. Mittlerweile habe ich mich daran gewöhnt, dass es neben Germany’s Next Topmodel auch weitere Realitäten im Leben gibt.

.
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.270
Darüber als Dritter zu urteilen ist eine heikle Sache. Meine Oma lebt seit vergangenem Jahr in einem Pflegeheim
(pflegebedürftige Menschen, die in einem hohen Maße Unterstützung bei der Grundpflege und Hauswirtschaft durch professionelle Pflegekräfte benötigen).
Ich denke ich kann darüber urteilen, weil ich Berufsbetreuerin war und seit vielen Jahren eine Pflegefachkraft bin. Es ist nicht unwürdig alt und gebrechlich zu werden. Es ist aber unwürdig eben nicht die Unterstützung zu bekommen und auch nicht geben zu können, die für die Pflegebedürftigen notwendig wäre. Wie haben einen akuten Pflegekraftmangel, dass führt bei vielen Angestellten zu Frust, den sie leider nicht selten an den alten oder behinderten Menschen auslassen, hinzu kommt eine miserable Bezahlung, ungünstige Arbeitszeiten usw. Die Kosten können in der Regel von einer geringen Rente auch nicht bezahlt werden, so das die Angehörigen entweder zuzahlen müssen oder die Klienten in den letzten Absteigen untergebracht werden müssen. Mit Menschenwürde hat das oft schon lange nichts mehr zu tun.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
Nun, friends, wir reden ja hier über Dritte.
Wie sieht's denn bei euch aus?
Habt ihr euch schon mal Gedanken über euren evtl. Freitod gemacht?
Bei mir:
Als gesunder Großkotz meinte ich, dass ich da 'ne Klippe in Spanien kenne, da hätte auch niemand Probs mit meiner Leiche.
Heute: Ich hänge an meinem Leben, weiß aber nicht, wie ich darüber denke, wenn's mir gesundheitlich nicht mehr halbwegs gut geht.
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.270
Ja a-roy habe ich, für mich ist klar, bei z.B. einer unheilbaren Krankheit, die meine Lebensqualität arg beeinträchtigt, würde ich es tun. Ich möchte nämlich nicht, dass meine Kinder diese Last tragen müssen.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.320
Dito, Sonsee. Wenn ich mich in einer Situation befände, in der ich mir ausrechnen kann, dass meine Lebensperspektive ausschließlich nur noch aus schmerzvollem Warten aus dem Tod besteht, würde ich wohl auch zu dem diesem Mittel greifen.

Ich würde es zumindest haben wollen. Ich kann mir aber auch gut vorstellen das man in dem Moment, wo man es in der Hand hat, auch gleichzeitig wieder eine Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung in der Hand hat. Vom hilflosen Objekt, das sich nur ausmalen kann, wie schlimm es noch kommen mag, bis man irgendwann mal endlich erlöst ist, wird man wieder zum handlungsfähigen Subjekt, das selbst entscheiden und handeln kann, wann‘s jetzt wirklich genug ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass auch das wieder einigen Lebensmut zurück gibt.
 

Markus von Stoiker

Geheimer Meister
20. Mai 2010
407
Nun, friends, wir reden ja hier über Dritte.
Wie sieht's denn bei euch aus?
Habt ihr euch schon mal Gedanken über euren evtl. Freitod gemacht?

Über Dritte bedeutet, wenn ich über deine Suizidgedanken (hypothetisch gemeint) urteile und ob dein Leben »würdig« ist.

Natürlich stimme ich Sonsee zu, dass gute Rahmenbedingungen gegeben sein sollten. Ist das nicht der Fall und jemand wünscht sich deswegen den Tod, dann geschieht es aus Vernachlässigung, aus Hilflosigkeit. Unter anderen Bedingungen, wäre evtl. kein Todeswunsch vorhanden.
Das sollte man bedenken.
 

MyRealName

Geheimer Meister
27. November 2002
161
Ohne jetzt jeden einzelnen Post gelesen zu haben und deswegen könnte meine Position natürlich auch mit der eines Vorredner übereinstimmen :

Ein professionelle Sterbehilfe ist IMHO zu befürworten. Wenn ein sterbender Mensch auf sich allein gestellt ist, seine Todesart nicht nur auszuwählen (mit den limitierten Optionen, die es für ihn gibt), sondern diese auch auszuführen (ohne zum Bsp. Schmerzmittel bei solchen, die auf physische Zerstörung lebenswichtiger Funktionen angewisen sind wie Pulsadern aufschneiden) und dies vllt auch noch allein, damit kein Verwandter wegen Sterbehilfe angeklagt werden kann, dann ist dies eine Schande.
Ein Mensch sollte in Frieden im Kreise seiner Familie sterben können und das so friedlich und schmerzfrei wie möglich. Eine professionelle Sterbehilfe kann bei sowas helfen.
Und ich würde eventuell im Endstadium Krebs mit unkontrollierbaren Schmerzen auch lieber eher aus dem Leben gehen als mich noch wochenlang rumzuquälen. Auch der Stress für meine Familie wäre mir nicht Recht.
 
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