Anunnaki87
Geselle
- 15. April 2012
- 11
Parkknöllchen rechtens???
Hallo, liebe Politesse, lieber Schutzmann,
Entschuldigen Sie, aber ich hatte keine andere Wahl des Parkens und bin gleich wieder da...
Ihr "Knöllchen" geht sofort und ungelesen, da es Ihnen an der nötigen Legitimation fehlt, an den Absender wegen fehlender Rechtsgrundlage und territorialen Geltungsbereich zurück(siehe Urteil des BVG v.1973).
Aufklärung:
Die "Bundesrepublik Deutschland" gilt nachweislich mindestens seit dem 17.7.1990 als juristisch aufgehoben, da zu diesem Zeitpunkt der Art. 23 a.F. Grundgesetz [GG] (Geltungsbereich aller Gesetzlichkeiten der sog. "BRD"
aufgehoben wurde. (nachzulesen unter BGB1. !! 1990 S.885,889ff)
So, Sie gelten jetzt, da Sie dies gelesen haben, als aufgeklärt i.S. Völker-, Staats- und Menschenrecht!
Deshalb werden evtl. angefallene Kosten dem Aussteller des "Knöllchens" auferlegt. Auch folgt unweigerlich Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen u.a. wegen Sachbeschädigung und unbefugter Benutzung fremden Eigentums als "Mülleimer" zur unsachgemäßen Entsorgung von "Altpapier".
Jemand hier der sich mit Rechtsgrundlagen auskennt und sagen kann ob dies rechtens oder nichtig ist???
Hallo, liebe Politesse, lieber Schutzmann,
Entschuldigen Sie, aber ich hatte keine andere Wahl des Parkens und bin gleich wieder da...
Ihr "Knöllchen" geht sofort und ungelesen, da es Ihnen an der nötigen Legitimation fehlt, an den Absender wegen fehlender Rechtsgrundlage und territorialen Geltungsbereich zurück(siehe Urteil des BVG v.1973).
Aufklärung:
Die "Bundesrepublik Deutschland" gilt nachweislich mindestens seit dem 17.7.1990 als juristisch aufgehoben, da zu diesem Zeitpunkt der Art. 23 a.F. Grundgesetz [GG] (Geltungsbereich aller Gesetzlichkeiten der sog. "BRD"
So, Sie gelten jetzt, da Sie dies gelesen haben, als aufgeklärt i.S. Völker-, Staats- und Menschenrecht!
Deshalb werden evtl. angefallene Kosten dem Aussteller des "Knöllchens" auferlegt. Auch folgt unweigerlich Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen u.a. wegen Sachbeschädigung und unbefugter Benutzung fremden Eigentums als "Mülleimer" zur unsachgemäßen Entsorgung von "Altpapier".
Jemand hier der sich mit Rechtsgrundlagen auskennt und sagen kann ob dies rechtens oder nichtig ist???